Darf ich Gehaltsvorstellung verweigern?

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Elisabete
Gast




Darf ich Gehaltsvorstellung verweigern?
25.04.2013 01:06
Hallo,
bin dabei mich zu bewerben und habe einpaar Fragen.

1. Thema Anschreiben:
Bewerbe mich als Empfangskraft auf Teilzeit, um wie viele std in der Woche genau wird nicht erwähnt und genau das macht es mir schwer, denn sie wollen meine Gehaltsvorstellung wissen. Aber Teilzeit kann doch 20-30 Std bedeuten also kann man doch in dem Falle schwer eine Gehaltsvorstellung nennen ODER? habe ich gerade ein Denk Fehler? Oder darf ich z.B. schreiben: " Über meine Gehaltsvorstellung bin ich gerne bereit in einem Vorstellungsgespräch mit Ihnen zu besprechen".
Was meint ihr?

2. Habe Praktika nachweise ( Frisör, Kindergarten usw.) sollen die mit rein? Mir geht's nur darum das die alle gut bewertet sind und die aus der Personalabteilung das sehen sollen. Allerdings liegen etliche Jahre zurück macht es Sinn?

3. Die Bewerbung soll per e-mail folgen. Wie macht man es richtig? Bewerbung als PDF-Datei, so das der Empfänger die Dateien Deckblatt, Anschreiben, Lebenslauf usw. einzeln auf macht oder alles zusammen und der Empfänger die komplette Bewerbung in eine Datei nur runter scrollen muss?

Freue mich über jeden Kommentar.

LG Elisabete
Andreas Rimpler
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Anmeldungsdatum: 04.07.2012
Beiträge: 464
Wohnort: Duisburg
Zu: Darf ich Gehaltsvorstellung verweigern?
25.04.2013 07:22
Hallo Elisabete,

die Gehaltsvorstellung ist im schriftlichen Bewerbungsverfahren in erster Linie ein Ausschlußkriterium, um direkt die Bewerbungen auszusortieren, die einen zu hohen oder zu niedrigen Betrag nennen.

Enthält die Stellenanzeige selber keine entsprechende Bitte, sollten Bewerber von sich aus möglichst keine Vorstellung angeben. Schon alleine aus taktischen Überlegungen, weil sie sich dann sofort in eine ungünstige Verhandlungsposition begeben, stellt sich im Vorstellungsgespräch heraus, dass die Aufgaben tatsächlich umfangreicher sind und ein höheres Gehalt rechtfertigen.

Enthält die Anzeige dagegen die Angabe der Gehaltsvorstellung, dann MUSS die Bewerbung zumindest einen Satz zu diesem Thema enthalten, damit der Personalverantwortliche erkennen kann, der Bewerber hat diesen Punkt berücksichtigt. Das genügt; eine konkrete Angabe MUSS die Bewerbung NICHT enthalten.
Sofern die Bewerbung die notwendige Aussagekraft hat, wird das Fehlen einer Zahl kein Ko-Kriterium sein.
Hat die Bewerbung Interesse geweckt, kann es dann passieren, dass das Unternehmen darum bittet, die Vorstellung noch kurzfristig mitzuteilen. In diesem Fall solltest Du dann bei dem Personalverantwortlichen anrufen, die konkrete Anzahl der Wochenstunden erfragen, um dann eine für Dich angemessene Zahl nennen zu können.

Da die Nachweise aus anderen Berufsbereichen stammen und auch nicht mehr gerade aktuell sind, dürften diese für einen Personalverantwortlichen kaum von Bedeutung sein. Wenn Du aber für Dich das Bedürfnis hast, sie beifügen zu wollen, dann tue es. Denn es ist Deine Bewerbung. Und nur Du alleine entscheidest, was beigfügt wird.

Bei der Email-Bewerbung hat es sich bewährt, Deckblatt-Anschreiben-Lebenslauf in einer Pdf zusammenzufassen, die Anlagen in einer zweiten.
In der Regel werden die Dateien vom Personalverantwortlichen ausgedruckt, da sie in ausgedruckter Form leichter zu handhaben sind, denn am Bildschirm; zumal man sich am Ausdruck auch noch Notizen zu der einen oder anderen Bewerbung machen kann.

Da die Personalverantwortlichen, die im Durchschnitt nur zwei Minuten pro Bewerbung haben, nicht immer alles sich ansehen, überlässt man mit der Aufteilung dem Personalverantwortlichen so die Entscheidung, ob er sich auch die Anlagen noch ansehen, sie gegebenenfalls ausdrucken möchte.

Viele Grüße aus Duisburg
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Gast





Zu: Darf ich Gehaltsvorstellung verweigern?
25.04.2013 09:46
Hallo Andreas Rimpler,
vielen Dank für die hilfreiche Antwort.

Habe ich es richtig verstanden, ich sollte da anrufen und die konkrete Anzahl der Wochenstunden befragen oder nenne ich einfach eine größere Spanne oder geht man davon aus, dass wenn man von Teilzeit spricht das es eine 20std Woche ist.

Hoffe es ist nicht schlimm wenn ich Ihnen mein Anschreiben hier reinstellen um ihn einmal durchzulesen.


Bewerbung als Empfangskraft
Ihre Stellenanzeige auf der Internetseite Bundesagentur für Arbeit vom 13.03.2013

Sehr geehrte Frau xxxx,

weil Sie nicht nur eine Kollegin zur Verstärkung des Teams brauchen, sondern auch jemanden suchen, der motiviert und aufgeschlossen ist, stelle ich mich Ihnen vor und bewerbe mich hiermit.

Im Juni 2012 kam mein Sohn zur Welt, womit ich meine Elternzeit in Anspruch nahm. Nach der Elternzeit wartet im Dezember 2013 eine geringfügige Beschäftigung bei Xxxx auf mich. Aus persönlichen Gründen kann ich die Stelle bei Xxxx nicht nachgehen und da ich mich auch weiterentwickeln möchte, sehe ich meine Zukunft in meinen erlernten Beruf. Während der Elternzeit habe ich meine Organisationsfähigkeit sowie meine Flexibilität unter Beweis gestellt. Nun möchte ich meine Fähigkeiten dem Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung stellen.

In meiner Ausbildung zur Bürokauffrau konnte ich durch meine engagierte Arbeitsweise schon nach kürzester Zeit sicher und selbständig arbeiten. Außerdem habe ich ein besonderes Interesse für den Bereich des Empfangs entdeckt. Zu meinen Aufgaben gehörten unter anderem die Postbearbeitung, die Betreuung der Mitarbeiter und der Telefonservice. Der Umgang mit den Menschen sowie das Organisieren und Verwalten bereiten mir sehr viel Freude. Die Microsoft Office Anwendung sowie das Zehnfingerschreiben beherrsche ich gut. Der Kundenkontakt ist mir in meinem Berufswechsel weiterhin erhalten geblieben.

Meine Gehaltsvorstellung liegt zwischen xxxx und xxxx brutto im Jahr.

Da ich mich in Anstellung befinde, bitte ich Sie meine Bewerbung vertraulich zu behandeln.

Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen in einem persönlichen Gespräch gerne zur Verfügung.

Mir fällt es leider schwer zu nennen warum gerade ICH und was ich KANN da ich keine Berufserfahrung habe.

Vielen Dank freue mich auf Verbesserungsvorschläge.

LG Elisabete
Andreas Rimpler
PostRank 8
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Anmeldungsdatum: 04.07.2012
Beiträge: 464
Wohnort: Duisburg
Zu: Darf ich Gehaltsvorstellung verweigern?
25.04.2013 19:46
Hallo Elisabete,

Deine Ausgangsfrage war ja: Muss ich ein Gehalt angeben? Und meine Antwort lautet: nein, Du muss nicht. Die Formulierung:

Ich freue mich auf Ihre Einladung zu einem persönlichen Gespräch, in dem wir uns auch gern über meine Gehaltsvorstellung unterhalten können.

ist vollkommen ausreichend. Wenn auf dieses Anschreiben hin das Unternehmen Dich darum bittet, doch kurz Deine Vorstellung zukommen zu lassen, dann, und erst dann, solltest Du dort anrufen, um konkrete Informationen für Deine Gehaltsvorstellung zu bekommen.
Eine Gehaltsspanne anzugeben ist wirklich nicht empfehlenswert. Denn das signlisiert eine mangelnde Entscheidungsfreudigkeit. Frei nach dem Motto: die Bewebrin weiss nicht wirklich, was sie nun will.

Was mir in Deinem Anschreiben fehlt, sind Angaben zum berufsbezogenen Können und entsprechende Kompetenzen. Das Unternehmen sucht doch eine Empfangskraft und will wissen, in wie weit Du den Bedarf decken kannst.
Also alles, was nur eine schriftliche Zusammenfassung des Lebenslaufes darstellt raus und rein mit dem Können, das diese Empfangskraft benötigt.

Und nicht die Kompetenzen vergessen, die das Bild erst abrunden. Zum Beispiel: der höfliche und respektvolle Umgang mit den Kunden und Gästen , ......

Denke dran, je mehr der Personalverantwortliche Punkte aus der Stellenanzeige in Deinem Anschreiben wiederfindet, um so besser Deine Karten.

Viele Grüße aus Duisburg
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Gast





Zu: Darf ich Gehaltsvorstellung verweigern?
28.04.2013 22:33
Hallo Andreas Rimpler,

danke nochmal für die Tipps habe nun meine Bewerbung bereits geändert.

Sowas wie:
Ich Gewinne schnell die Sympathie von Kunden und Gäste durch meine höfliche, respektvolle, hilfsbereite Art. Bei schwierigen und unangenehmen Situationen verhalte ich mich souverän....

LG Elisabete
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