Nur theoretische Kenntnisse, leider keine praktischen

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RedRose



Anmeldungsdatum: 01.06.2008
Beiträge: 23

Verfasst am: 09.06.2008 11:43    Titel: Nur theoretische Kenntnisse, leider keine praktischen

Hallo!

Also ich hab wieder ein Problem und zwar wird in einer Stellenbeschreibung gewünscht, dass man sich in einem bestimmten Bereich auskennt.
Mein Problem ist jetzt, dass ich in diesem Bereich wohl gute, theoretische Kenntnisse habe (durch Berufsschule und Nachhilfe) aber keine praktischen.

Wie kann ich das schreiben? Sad

Ich poste mal hier einen Auszug von meinem Bewerbungsschreiben:

Da ich in meiner früheren Kanzlei ebenfalls mit RA-Micro und Word gearbeitet habe, kenne ich mich mit diesen beiden Programmen gut aus. Ebenso besitze ich gute Kenntnisse im Kostenrecht, was sich auch in meiner Abschlussprüfung wiederspiegelt, da ich in diesem Fach mit der Note „gut“ bestanden habe.

Ebenso besitze ich gute Kenntnisse in der Zwangsvollstreckung.


Weiter bin ich selbständiges Arbeiten und Organisieren gewöhnt, da ich in meiner früheren Kanzlei zeitweise allein gearbeitet habe.


Vielen Dank im Vorraus für die Hilfe!

Liebe Grüße von RedRose
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planlos81



Anmeldungsdatum: 17.03.2008
Beiträge: 68

Verfasst am: 11.06.2008 12:08    Titel: Re: Nur theoretische Kenntnisse, leider keine praktischen

RedRose hat Folgendes geschrieben:
Hallo!
Ich poste mal hier einen Auszug von meinem Bewerbungsschreiben:

Da ich in meiner früheren Kanzlei ebenfalls mit RA-Micro und Word gearbeitet habe, kenne ich mich mit diesen beiden Programmen gut aus. Ebenso besitze ich gute Kenntnisse im Kostenrecht, was sich auch in meiner Abschlussprüfung wiederspiegelt, da ich in diesem Fach mit der Note „gut“ bestanden habe.

Ebenso besitze ich gute Kenntnisse in der Zwangsvollstreckung.


Weiter bin ich selbständiges Arbeiten und Organisieren gewöhnt, da ich in meiner früheren Kanzlei zeitweise allein gearbeitet habe.

Hmmmm, irgendwie bin ich damit noch nicht ganz zufrieden Sad

[list=]Den Umgang mit RA-Micro und MS Office Programmen konnte ich mir während meiner Ausbildung und meiner Tätigkeit bei RA XYZ erarbeiten / aneignen.
Durch meine Ausbildung und meiner Tätigkeit bei RA XYZ sind mir der Umgang mit RA-Micro und MS Office Programmen vertraut. [/list]

Mit dem Satz: "Ebenso besitze ich gute Kenntnisse im Kostenrecht, was sich auch in meiner Abschlussprüfung wiederspiegelt, da ich in diesem Fach mit der Note „gut“ bestanden habe. " bin ich zwar nicht so ganz glücklich, kannst du aber auch so stehen lassen. Weiter gehts:
"Auch der Umgang mit Zangsvollstreckungen und ........ (noch was ausdenken) ist mir vertraut."
"Auch in den Bereichen Zwangsvollstreckung und ....... (noch was ausdenken) konnte ich mir bereits Wissen aneignen.

Soweit erstmal dazu.
It's your turn now Smile[/list]
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RedRose



Anmeldungsdatum: 01.06.2008
Beiträge: 23

Verfasst am: 11.06.2008 12:47    Titel:

Hallo planlos81!

Also ich hab den Absatz jetzt so umgeschrieben:

"Da ich in während meiner Ausbildung ebenfalls mit RA-Micro und Word gearbeitet habe, bin ich den Umgang mit diesen beiden Programmen vertraut, wobei ich dazu noch über Grundkenntnisse in Excel verfüge. Ebenso besitze ich gute Kenntnisse im Kostenrecht, was sich auch in meiner Abschlussprüfung widerspiegelt, da ich in diesem Fach mit der Note „gut“ bestanden habe. Außerdem verfüge ich über gute und ausbaufähige Kenntnisse in der Zwangsvollstreckung."

Mir gefällts so eigentlich.

Danke für deine Tipps! Smile


LG von RedRose
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