wie sollte ich mich um neue Stelle bewerben, nach einer 2 Mo

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Bewerbung als Assistentin Konzeption und ...Bewerbung als Konstrukteur
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acer1998
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Anmeldungsdatum: 04.12.2010
Beiträge: 6
wie sollte ich mich um neue Stelle bewerben, nach einer 2 Mo
26.07.2011 22:15
Ich brauche dringende Hilfe. Ab Juni bin ich bei einer Firma als Engwicklungsingenieur tätig. Im Juli hat mein Vater eine schwere Herzkrankheit, ein OP-Termin ist schon im Sep.2011 geplant.

Ich habe folgende Fragen, die ich die Hilfe brauche
1 Arbeitszeugnis, eine einfache Bescheinigung oder ein qualifiziertes Zeugnis?
Ich werde noch mal mit Vorgesetzter darüber sprechen, Wahrscheinlich kommt es im August die Freistellung. Für eine 2 Monate Beschäftigung darf man ein qualifiziertes Zeugnis erstellen? Ich brauche nur ein gutes Zeugnis. Aber eine einfache Bescheinigung ist auch nicht gut, weil es die Beurteilung fehlt.

2 Kündigung
Es wäre günstig, dass der Arbeitsgeber mich kündigen könnte. Aber wie ist mit dem Zeugnis? Ich brauche doch ein gutes Zeugnis für diese 3 Monate Zeit. Wenn ich die Firma kündigen muss, kriege ich noch 3 Monate Sperr bei ALG-1. So wollte ich nicht.

3 Anschreiben
Ich muss den Grund geben, warum ich wieder mal neue Stelle suchen will. Kann ich den Wechselnsgrund so schreiben?

Als Grund für meine Bewerbung möchte ich angeben, dass mein Vater in Zwischen eine Herzkrankheit leidet, deswegen muss ich aus meine Tätigkeit austreten, um mein Vater zu pflegen.
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A.-Gr.
Gast




Qualifiziertes Arbeitszeugnis in der Probezeit
27.07.2011 07:12
Soweit ich weiß, gilt eine Trennung in der Probezeit als kurzes Arbeitsverhältnis. Dafür kann man ein qualifiziertes Arbeitszeugnis verlangen. Dieses Arbeitszeugnis wird aber natürlich nicht so umfangreich wie bei langfristigen Arbeitsverhältnissen ausfallen. Einfach darum, weil die Beurteilung der Leistungen sehr eingeschränkt ist. Oft werden die Arbeitnehmer in der Probezeit eingelernt. Ich würde mir hierbei auch überlegen, ob man nicht den Kündigungsgrund mit reinschreibt. So beugt man negativen Rückschlüssen (Arbeitnehmer bringt keine Leistung) vor. Je nachdem könnte man auch von dem qualifizierten Zeugnis absehen und "nur" ein einfaches Arbeitszeugnis verlangen (also ohne Beurteilungen).

Was meinst du eigentlich mit Anschreiben? Ich denke du kündigst, um deinen Vater zu pflegen. Warum suchst du jetzt wieder eine neue Stelle? Vielleicht würde es sich auch anbieten, einfach mal mit dem derzeitigen Arbeitgeber zu reden. Der stellt dich eventuell für ein halbes Jahr frei und dann kannst du dort weiterarbeiten, anstatt dir erst wieder eine Stelle zu suchen.
Gast





Zeugniserteilung in der Probezeit
27.07.2011 07:25
Im BGB § 630 "Pflicht zur Zeugniserteilung" steht, das bei der Beendigung eines dauernden Dienstverhältnisses der Verpflichtete von dem anderen Teil ein schriftliches Zeugnis über das Dienstverhältnis und dessen Dauer fordern kann. Daher können Sie natürlich auch für die Probezeit ein Arbeitszeugnis verlangen. Ob das nun unbedingt ein qualifiziertes Arbeitszeugnis sein muss, können Sie selbst entscheiden. Ich meine, wie will man denn in 2 Monaten die Leistungsfähigkeit einer Arbeitskraft bewerten können.

Den Gesetztestext finden Sie z.B. dort: [Link nur für registrierte Nutzer sichtbar]
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