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Nachricht |
Ackerprinzessin
Gast
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| Verfasst am:
14.01.2008 22:25 Titel:
Unterschrift, Datum |
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Hallo...
Unter alle Anlagen kommt das Datum, Ort und die Unterschrift...
Aber auf welche Seite?
Kommt Datum und Ort links unten hin und die unterschrift rechts unten, untereinander, beides rechts oder links?
Wäre toll wenn ich hier endlich eine Antwort darauf finden könnte...
Das gleiche mit den Anlage...
Wo listet man diese auf dem Anschreiben auf? Rechts unten, links unten?
Und wird das Deckblatt auch als Anlage aufgeführt?
Vielen Dank für die Beantwortung im voraus! |
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Uwe
Gast
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| Verfasst am:
14.01.2008 22:38 Titel:
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Im Anschreiben kommt die Unterschrift links unten und das Datum rechts oben.
Und auf dem Lebenslauf kommen Unterschrift und Datum links unten hin. |
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Gast
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| Verfasst am:
14.01.2008 23:23 Titel:
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Okay vielen Dank schon mal dafür!
Wie sieht das aus mit den Anlagen...
Wo werden diese aufgeführt links unten, unter der Unterschrift vom Anschreiben? Druch nummeriert oder nur aufgelistet?
Und ist das Deckblatt als Anlage aufgeführt oder nicht? |
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Rudi

Anmeldungsdatum: 25.11.2007
Beiträge: 249
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| Verfasst am:
15.01.2008 09:21 Titel:
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Anlagen kommen unter deine Unterschrift. Gewöhnlich werden diese dann aufgelistet. Du kannst aber auch nur "Anlagen" schreiben.
"Anlagen" kannst du dann fett formatieren.
Das Deckblatt zählt (glaub ich) nicht unter Anlagen. Solltest du also deine Unterlagen aufzählen wollen, dann ohne Deckblatt
Viel Erfolg  |
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engel
Anmeldungsdatum: 09.11.2007
Beiträge: 51
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| Verfasst am:
15.02.2008 18:07 Titel:
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Hallo Ackerprinzessin,
Hallo Rudi,
dass Deckblatt zählt nicht zu den Anlagen.
Gruß engel |
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michselber

Anmeldungsdatum: 07.01.2008
Beiträge: 162
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| Verfasst am:
16.02.2008 19:02 Titel:
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Anlagen zwei zeilen nach deiner unterschrift auf dem anschreiben!! egal ob links- oder rechtsbündig... es reicht ebenso nur "Anlagen" oder "Bewerbungsmappe"
ort, datum im anschreiben oben rechts, unterschrift natürlich handschriftlich unter text...
im lebenslauf ort, datum unten egal wo. ebenso unterschrift, aber eher gewohnheit als pflicht! |
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