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Frühzeitiger Jobabbruch nach Jahresvereinbarung

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Ich bewerbe mich zum ersten Mal und hab ...Die Dritte Seite
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Gast






Frühzeitiger Jobabbruch nach Jahresvereinbarung
08.01.2012 17:33

Hi!

Ich möchte mich für einen Job als Studentische Hilfskraft bewerben:

Zitat:
[...]
Wir bieten Studentinnen und Studenten Gelegenheit, neben ihrem Studium auf der Basis einer Jahresvereinbarung als studentische Hilfskraft zu arbeiten.


Es könnte allerdings sein, dass ich nicht mehr ein ganzes Jahr eingeschrieben sein werde, weil ich mein Studium wahrscheinlich abbrechen werde. Da ich dann eine Ausbildung anfangen möchte (vermutlich im August), muss ich dann wahrscheinlich frühzeitig Kündigen. Ich will mich aber trotzdem auf den Job bewerben, da er mir zusagt.

Was könnte mir denn drohen, wenn ich frühzeitig kündige? Ich weiß ja jetzt noch nicht definitiv, ob ich in nem halben Jahr mit der Ausbildung anfangen kann. Steht leider alles in den Sternen. Sollte ich das im schreiben unter bringen, oder lieber nichts sagen? Momentan bin ich ja eingeschrieben und nächstes Semester vermutlich auch noch.
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Schreiberle
Gast





Job abbrechen bei einer Jahresvereinbarung
08.01.2012 18:06

Schreibe das nicht in dein Anschreiben rein. Dann bist du doch gleich vom Anfang an schon raus. Schließlich rechnet das U. dann damit, das du nach einem halben Jahr nicht mehr da sein wirst. Da nehmen die doch lieber jemanden, der auf jeden Fall das Jahr durchzieht.

Was dir bei dem Abbruch deines Studiums droht, weiß ich natürlich nicht. Das muss aber in deinem Arbeitsvertrag stehen. Sofern sie dich nehmen, lese dir genau den Vertrag durch und wenn dazu nichts drinsteht, frag unbedingt nach! Sag denen aber nicht, das du das mit dem Abbruch vor hast!
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Gast






Zu: Frühzeitiger Jobabbruch nach Jahresvereinbarung
09.01.2012 20:30

Ok, das heißt ich erzähle denen einfach, ich würde ganz normal Geographie weiter studieren? Ich hab das auch schon in vielen anderen Stellenausschreiben für studentische Hilfskräfte gelesen, dass man sich für ein oder zwei Jahre verpflichten soll. Aber die können einen ja nicht dazu zwingen, weiter zu studieren, wenn man abbrechen will oder sogar muss!

Dann muss ich mir wohl genauer anschauen, was im Arbeitsvertrag dazu steht.
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