Tabellarischer Lebenslauf ... und die Phantasie ist weg

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Desy
Gast





Verfasst am: 27.03.2008 10:09    Titel: Tabellarischer Lebenslauf ... und die Phantasie ist weg

Hallo zusammen!
Ich habe schon tolle Hilfe für das Anschreiben bekommen, jetzt brauche ich noch welche für den Lebenslauf...

Lebenslauf

geboren am ....
in .....
Ledig





Schulbildung

198. - 199. Grundschule in .....

199. - 199. Hauptschule in .....


Berufsausbildung

199. – 200. Ausbildung zum Industriemechaniker


Beruflicher Werdegang

201 - 202 Industriemechaniker bei .....

202. - 206 Pizzabäcker bei “..........” (teilzeit)

Seit 06 Durch Zeitarbeitsfirmen als Industriemechaniker an verschiedene Unternehmen vermittelt


Sieht wirklich sehr leer aus, aber dahinter steckt folgenede Problematik:

Der Herr dessen Lebenslauf das darstellen soll, war einige Zeit in Haft und hat daher sehr viel Zeit verloren. Allerdings sollte man das meiner Meinung nach nicht in ein Lebenslauf schreiben, da dann gleich Vorurteile aufkommen...
Er ist seit 2006 draußen und war seit dem Arbeissuchend. Hat hin und wieder gearbeitet, allerdings immer über Zeitarbeitsfirmen und nicht sehr lange...

Kann man den Lebenslauf dann so abschicken? Könnt ihr mir bitte Verbesserungsvorschläge geben?

LG

(jahreszahlen musst ich etwas verändern, weil ich nicht registriert bin ^^)
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Sybille
Gast





Verfasst am: 27.03.2008 11:12    Titel:

Zitat:
geboren am ....
in .....
Ledig


-> Gliederungspunkt "persönliche Daten"

- statt "Schulbildung" -> schulischer Werdegang

Zitat:
199. – 200. Ausbildung zum Industriemechaniker


Bei wem? Wie gut war der Abschluss? Note?

Zitat:
Seit 06 Durch Zeitarbeitsfirmen als Industriemechaniker an verschiedene Unternehmen vermittelt

Das kannst du noch bisschen ausschmücken bzw. erweitern.

Zitat:
Sieht wirklich sehr leer aus


Bring einen Gliederungspunkt "Interessen und Kenntnisse" mit rein. Da kannst du dann weitere Qualifikationen mit rein bringen (Hobbies, Sprachkenntnisse, EDV usw).

Wo ist denn eigentlich der Zeitraum mit der Haft? Auch wenn es ungern erwähnt, unterschlagen kannst du das nicht Exclamation

lg Sybille
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Gast






Verfasst am: 27.03.2008 11:15    Titel:

Zitat:
199. – 200. Ausbildung zum Industriemechaniker


Bei wem? Wie gut war der Abschluss? Note?


bei der IHK angefangen und in Haft zu ende gemacht...

und die Frau beim Arbeitsamt hatte gesagt er soll es den Arbeitgebernt nicht gleich auf die Nase binden, dass es in Haft gesessen hat.
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Karl
Gast





Verfasst am: 27.03.2008 13:37    Titel:

Wie bereits gesagt, unterschlagen kannst du den Aufenthalt nicht. Kommt natürlich auch drauf an wie lang der Aufenthalt war.
Aber spätestens beim Vorstellungsgespräch muss man dann Farbe bekennen! Und da wäre bei mir als Arbeitgeber der Riemen runter (Gespräch unter Angabe falscher Tatsachen erschlichen).
Und nicht vergessen: Der Arbeitsvertrag ist dann auch anfechtbar!

Versuche hingegen, was Gutes bzw. Sinnvolles draus zu nehmen. Beispielsweise die abgeschlossene Ausbildung!
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