Jobwechsel aufgrund auslaufender Vertrag nach WissZeitVG

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Marcel85
Gast




Jobwechsel aufgrund auslaufender Vertrag nach WissZeitVG
13.08.2017 17:23
Hallo liebe Community,

ich habe letzten Monat den (wohl) aller letzten Vertrag an meiner Uni unterschrieben und darf/muss aufgrund des WissZeitVG (bin jetzt knapp 6 Jahre dabei) und fehlender Promotion die Arbeitsstelle wechseln. Ich habe in den letzten Jahre jede Menge tolle Projekte bearbeitet und Erfahrungen gesammelt.

Ich weiß aber leider nicht, wie ich in einem Anschreiben mit der Thematik umgehen soll. Schließlich werde ich ja aufgrund "höherer Gewalt" gehen müssen und nicht aus persönlichen Beweggründen. Wie schreibt man sowas im Anschreiben? Und an welcher Stelle? Ist es angebracht dieses Thema als Icebreaker in den ersten Absatz zu schreiben? Oder sollte man im ersten Absatz auf die ausgeschriebene Stelle eingehen und das Thema am Ende wieder aufgreifen, wenn man schreibt, dass man noch in einem Vertragsverhältnis steht und am XX.YY.ZZZZ in ein neues Beschräftigungsverhältnis übergehene kann, da dann der bisherige Vertrag ausläuft? Oder lässt man dies weg? Letzteres würde aber bedeuten, dass man einen anderen Grund für den Jobwechsel "erschwindeln muss" oder eine dieser zu häufig genutzten Floskeln "aus privaten Gründen" vorn ran stellt.

Mich würde dazu eure Meinungen und Erfahrungen dazu mal interessieren. Smile

LG Marcel

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Kata.Montag
Gast




Jobwechsel aufgrund auslaufender Vertrag nach WissZeitVG
16.08.2017 07:54
Aber das ist doch Teil deiner Motivation! Aufgrund von zeitlichen Restriktionen musst du deine derzeitigen Arbeitsstelle an der Universität aufgeben. Nun bist du auf der Suche nach einem neuen supertollen Job. Und da bist du wiederrum auf das Unternehmen X mit der Stelle aufmerksam geworden. Du musst natürlich die Wahl dieser Stelle und auch des Unternehmens überzeugend begründen.

Das du die Uni verlassen musst würde ich auch benennen. An sich der Sache kann das aber alles in die Einleitung aufgenommen werden. Dann kannst du dich nämlich im Folgenden auf die Stelle, dass Unternehmen sowie auf deine Qualifikation (also Eignung) widmen.
anno.tobak
Gast




Zu: Jobwechsel aufgrund auslaufender Vertrag nach WissZeitVG
16.08.2017 17:15
Meines Erachtens ist eine negative Motivation kontraindiziert in einem Bewerbungsanschreiben. Durchaus ein Thema für das Vorstellungsgespräch - sollte es der Gesprächspartner denn auf das Tapet bringen, aber mitnichten ein Einstellungsargument.

Vonseiten meines Vorredners daher eine Fehleinschätzung.
Gleichen
Gast




Zu: Jobwechsel aufgrund auslaufender Vertrag nach WissZeitVG
17.08.2017 22:21
Hallo ihr zwei,

danke für die Antworten. Ich bin etwas schlauer geworden, aber nicht ganz.

Was ich mitgenommen habe ist, dass man das auf jeden Fall mit ansprechen kann, damit man die Motivation kennt. Man könnte also etwas in der Richtung formulieren,

[...]
Sehr geehrter Herr ...,

als Projektingenieur in einem universitären Umfeld konnte ich in den vergangenen sechs Jahren zahlreiche Erfahrungen bei der Konzeption und Konstruktion von Sondermaschinen der Umformtechnik, insbesondere von Servospindelpressen, sammeln. Aufgrund des Wissenschaftszeitvertragsgesetz kann meine Befristung über den 31.03.2018 hinaus nicht weiter verlängert werden, weshalb ich mich neuen Herausforderungen stellen und einer neuen anspruchsvollen Aufgabe widmen möchte. In der Stellenausschreibung des Jobportals auf Ihrer Internetpresens habe ich genau jenes gefunden und möchte mich diesem Schreiben auf die von Ihnen ausgeschriebene Stelle als Projektingenieur bewerben.

[...]

Wäre so etwas legitim? C&C welcome. Smile

LG Marcel
Fingerzeig
Gast




Zu: Jobwechsel aufgrund auslaufender Vertrag nach WissZeitVG
18.08.2017 00:22
Hallo Marcel85,

ein Bewerbungsanschreiben ist kein Rechtfertigungsschreiben. Wenn ich den Grund meines Wechselns erklären wollte, würde ich dafür eine Dritte Seite nutzen (siehe linker Bildschirm). Damit habe ich gute Erfahrung gemacht. Wink

In ein Bewerbungsanschreiben gehört der Wechselgrund nicht rein - meinem Erachten nach.
Im Anschreiben weise ich auf meine Qualifikationen, Stärken und den damit verbundenen Einsatz hin, den ich für das Unternehmen/Einrichtung mit voller Kraft leisten werde. Hier wird auch meine Motivation ersichtlich. Im Abschluss zeige ich noch mal meine Freude auf die zukünftige Zusammenarbeit. Das war's. Bis jetzt hat sich diese "Struktur" bewährt. Wink

Mit lieben Grüßen

Fingerzeig
Fingerzeig
Gast




Zu: Jobwechsel aufgrund auslaufender Vertrag nach WissZeitVG
18.08.2017 00:54
PS: Schreiben würde ich die Einleitung eher so:

Zitat:



Sehr geehrter Herr ...,

als Projektingenieur in einem universitären Umfeld sammelte ich in den vergangenen sechs Jahren zahlreiche Erfahrungen bei der Konzeption und Konstruktion von Sondermaschinen, der Umformtechnik, insbesondere von Servospindelpressen. Weil diese Qualifizierung hervorragend mit den Anforderungen Ihres Hauses übereinstimmt, empfehle ich mich als Mitarbeiter und gebe Ihnen Brief und Siegel, der Erfolgsspur des Unternehmens förderlich zu sein.

anno.tobak
Gast




Zu: Jobwechsel aufgrund auslaufender Vertrag nach WissZeitVG
18.08.2017 20:32
Die Schlußfolgerung Fingerzeigs unterstütze ich.Eine negative Motivation gehört nicht in ein Bewerbungsanschreiben. 'Liebe Liselotte, weil die Carmen mich nicht mehr will, möchte ich mit Dir gehen. Kreuze an ja 0 oder nein 0. Dein Willi'
shami1
Gast




6 Jahre Wissenschaflichesgesetz Verlängerung
16.09.2017 23:00
Hallo Leute

ich habe eine Frage wegen dem 6 Jahre Wissenshaftlichesgesetz. Ich habe ca. 3,5 Jahre in einem Forschungseinrichtung als WiMi gearbeitet (ohne Promotion) und danach habe ich mal in Industrie gewechselt. Nun wollte ich gerne meine Doktorarbeit als extern schreiben. Kennst jemand ob es möglich wäre die 6 Jahre vor dem Promotion zu verlängern? Nach 6 Jahre Gesetzt habe ich nun nur 2,5 Jahren übrig zu Promotion. Das wäre fast unmöglich zu promovieren. Deschlab meine Frage ob man die Verlängerung bekommen kann.
Zweite Frage ist, wie rechnet mann die Zeit von 6 Jahren. Ist das die gesamte Zeit man in Deutschland als Wissenschaftler beschätigt war oder es hängt von die Arbeitgeber ab z.B. wenn man nach 3,5 wechselt, bleibt nur 2,5 Jahre in nächsten Arbeitgber oder Uni oder die 6 Jahren werden nochmal von null angerechnet.

Für eine Antwort würde ich mich ganz Herzlich freuen.
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