Kreditorenbuchhaltung

 

Bewerbungsschreiben

Rubrik:
Anschreiben mit Bezug auf eine Stellenanzeige
Berufsgruppe: Buchhaltung/Rechnungswesen
Erstellt am: 20.02.2008
Bewertung:
337 Bewertungen (Ø 9.5/10)
 

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Folgende Kommentare wurden zu dieser Bewerbungsunterlage abgegeben

1. Bewertung, verfasst am 21.02.2008

" Die Microsoft Office Programmen Word, Excel und Outlook werden von mir täglich genutzt."

... Microsoft Office Programme Word ...
Oder vielleicht kannst du auch schreiben: ... Programme der Microsoft Office-Familie ...

" Über die Jahre konnte ich mir hier einen sicheren Umgang der Programme aneignen."
Über die Jahre konnte ich mir hier einen sicheren Umgang aneignen.

" Arbeitsweise, Zielorientiertes Handeln"
zielorientiertes Handeln

2. Bewertung, verfasst am 11.03.2008

Zu:
"Ihre ausgeschriebene Stelle als Kreditorenbuchhalter entspricht meinen beruflichen Fähigkeiten und Vorstellungen. Auf der Suche nach einer neuen beruflichen Herausforderung bin ich an der Mitarbeit in Ihrem Unternehmen sehr interessiert."

Die 2 Einstiegssätze könnte man besser koppeln.
Bsp.:
Da Ihre ausgeschriebene Stelle als Kreditorenbuchhalter meinen beruflichen Fähigkeiten und Vorstellungen entspricht und ich auf der Suche nach einer neuen beruflichen Herausforderung bin, möchte ich ...

3. Bewertung, verfasst am 15.03.2008

"Wenn diese Argumente Ihr Interesse geweckt haben, stelle ich mich gern in einem persönlichen Gespräch bei Ihnen vor. "

Vielleicht klingt es besser, wenn du schreibst:
Wenn meine Argumente Ihr Interesse geweckt haben, so freue ich mich über einen Einladung zu einem persönlichen Gespräch.

4. Bewertung, verfasst am 16.03.2008

Ist ganz ok - nur die Rechtschreibfehler sind garnicht ok.

5. Bewertung, verfasst am 30.05.2008

"Ich bin seit zwölf Jahren in der Finanzbuchhaltung als Kreditorenbuchhalter eines großen Konzerns tätig."

Nach meiner erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung als Bürokauffrau, bin ich seit 2001
in der Finanzbuchhaltung als Kreditoren- und Debitorenbuchhalterin bei der Firma Mustermann tätig.

6. Bewertung, verfasst am 16.09.2010

Bitte nicht über Rechtschreibfehler anderer Urteilen, wenn man selbst die deutsche Sprache nicht beherrscht.
Gar nicht, wird gar nicht zusammen geschrieben.



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