Verwaltungsmitarbeiterin

(Bewerbungsschreiben)

Rubrik:
Berufsgruppe: Sekretariat/Büro/Sachbearb.
Format: doc
Erstellt am: 28.07.2008
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Kommentare von Besuchern

Zitat:
Durch verschiedene Einsätze, bei renommierten Firmen wie z. B. Landratsamt Fürth, Baxter Deutschland GmbH, dort war ich als Sekretärin des Leiters der Außendienstadministration eingesetzt, konnte ich meine Kenntnisse erweitern und ausbauen.

Diesen Satz am besten in 2 Sätze auseinandernehmen.

Weiterhin einige dieser Stichpunkte entnehmen und in Sätze ausformulieren. den Rest im Lebenslauf oder auf einer "Dritten Seite" aufführen.

Zitat:
Gerne würde ich die mir gestellten Aufgaben, im Standort Erlangen, als Verwaltungsmitarbeiterin übernehmen und meine bisherigen Qualifikationen bei Ihnen einbringen.

Das du dich am Standort Erlangen bewirbst sollte bereits im Betreff aufgeführt werden.

Viel Erfolg bei deiner Bewerbung :-)

Verfasst am 28.07.2008

Hallo,

Also dann fange ich mal an, mit der ehrlichen Bewerbung:

In der Betreffzeile den Ort weglassen. Nach "Kenntnisse in" ist der Doppelpunkt verkehrt, da der Satz ja, nach der Aufzählung, weiter geht.
"sehr viel zu meiner fachlichen Kompetenz lernen", die Ausdrucksweise ist nicht gut. Beenden Sie den Satz nach "aneignen". Ihre Ausbildung ist auch schon über sechs Jahre her. Wichtiger ist, Ihre Tätigkeiten im späteren Berufsleben hervorzuheben.
"Gerne würde ich die mir gestellten Aufgaben, im Standort Erlangen, als Verwaltungsmitarbeiterin übernehmen und meine bisherigen Qualifikationen bei Ihnen einbringen.", welche gestellten Aufgaben? Wollten Sie damit zum Ausdruck bringen, dass Sie gerne in Erlangen arbeiten möchten? Solche Dinge, wie die Bestimmung des Arbeitsortes, kann man auch im Bewerbugsgespräch klären.
Im Allgemeinen finde ich zwei DIN A 4-Seiten zu lang. Deshalb würde ich die aufgezählten Kenntnisse kürzen oder zusammenfassen.
Mein Tipp für die Zukunft: Schreiben Sie nicht nur mit dem Kopf, sondern auch mit dem Herz
Mir ist Ihr Text etwas zu verkrampft. Schreiben Sie etwas lockerer

Verfasst am 31.07.2008