Tätigkeitsprofil

 

Dritte Seite

Rubrik:
Bewerbungsmuster für die Dritte Seite
Berufsgruppe: Einzelhandel/Grosshandel
Erstellt am: 17.08.2009
Autor: Ich
Anmerkungen: Verbesserungsvorschläge??fehler?
Bin immer für Kretik und besonders für Verbesserungen zu haben!Danke
Bewertung:
34 Bewertungen (Ø 8.6/10)
 

Die Dritte Seite "Tätigkeitsprofil" können Sie sich über den folgenden Link anzeigen lassen. Bitte bewerten Sie anschließend die Bewerbungsunterlage. Selbstverständlich können Sie dem Autor auch konkrete Verbesserungsvorschläge geben.

"Dritte Seite" anzeigen
gut
Gern können Sie auch konkrete Vorschläge für Verbesserungen zu dieser Bewerbungsunterlage geben!
Bitte übernehmen Sie die folgende Zeichenkette in das untere Textfeld
 

Ab sofort können Sie bei uns auch Arbeitszeugnisse veröffentlichen und bewerten lassen.
>> Mein Zeugnis bewerten lassen <<

 
 


Folgende Kommentare wurden zu dieser Bewerbungsunterlage abgegeben

1. Bewertung, verfasst am 17.08.2009

Das Tätigkeitsprofil finde ich eine prima Sache, wenn man schreiben will, wo man alles schon tätig war und dafür im Anschreiben kein Platz findet.

Bei deinen persönlichen Eigenschaften, wie Belastbarkeit, solltest du allerdings jeweils noch ein Beispiel als Beleg anfügen. Es ist sonst unglaubwürdig.

2. Bewertung, verfasst am 18.07.2010

Es fehlen Aussagen zur Sozialen Kompetenz und Methodenkompetenz in Abhängigkeit der Position

3. Bewertung, verfasst am 19.07.2010
Zitat:
Es fehlen Aussagen zur Sozialen Kompetenz und Methodenkompetenz in Abhängigkeit der Position

Ein wenig genauer mit Beispiel evtl.?

Meine Soziale Kompetenz Spiegelt sich doch aus Lebenslauf und besonders im Bewerbungsanschreiben wieder. Daher ist das hier weniger augezählt um die dopplung zu vermeiden.Soll ja Interessant für den Leser bleiben.
Aber danke dafür.

4. Bewertung, verfasst am 13.04.2011

wozu braucht man für das eine 3.Seite, das passt doch eigentlich in den ganz normalen Lebenslauf.



Das Dokument ist durch den Autor urheberrechtlich geschützt. Sollte eine Vorlage gegen geltende Gesetze verstoßen, so teilen Sie uns dies bitte umgehend mit.

nach oben