Finanzbuchhalterin
Arbeitszeugnis
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| Berufsgruppe: | Bauwirtschaft | ||
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3 Bewertungen von Besuchern (Ø 7.7/10) | |
| Erstellt am: | 25.07.2011 | Bewertung jetzt abgeben! | |
Arbeitszeugnis
Frau xxx, geboren am xxx in xxxxxx, war in der Zeit vom 01.01.1999 bis zum 30.09.2003 als Personalkauffrau und Finanzbuchhalterin in unserem Unternehmen tätig. Ab dem 01.10.2003 bis zum 31.05.2011 war Frau xxx teilzeitbeschäftigt. Während der Beschäftigung erfüllte und verantwortete Frau xxxfolgende Aufgaben im Personalbereich:
Zu ihren Aufgaben in der Finanzbuchhaltung gehörten insbesondere:
Frau xxx war in unserem Unternehmen verantwortlich für die Einführung einer neuen Fakturierungs- und Buchhaltungssoftware (xxxx), dessen Betreuung (Änderungen im Kontenplan, Jahresabschlussarbeiten, Pflege usw.) ihr oblag. Frau xxx war eine stets hoch motivierte Mitarbeiterin, die ihr Aufgabengebiet nach sehr kurzer Einarbeitungszeit vollkommen selbständig bearbeitetet. Sie verfügt über eine große Berufserfahrung und beherrschte ihren Aufgabenbereich in jeder Hinsicht umfassend, sicher und vollkommen. Sie beeindruckte dabei vor allem mit ihren detaillierten Kenntnissen im Arbeits-und Sozialrecht. Sie arbeitete jederzeit sehr umsichtig, gewissenhaft und mit hoher Zielorientierung. Abrechnungen erfolgten stets pünktlich und waren jederzeit klar, präzise und genau. Sie erwies sich immer als eine sehr zuverlässige und leistungsfähige Mitarbeiterin, die die Aufgaben ihres umfangreichen Tätigkeitsfeldes folgerichtig zügig und stets sehr effizient erledigte. Frau xxx war jederzeit bereit, sich auch in ihrer Freizeit aus ihrem Fachgebiet weiterzubilden. Ihr erworbenes Wissen konnte sie immer sehr gut in die Praxis umsetzten, wovon unsere gesamte Personal- und Finanzbuchhaltungsabteilung profitierte. Die Verbindung von äußerst rascher Auffassungsgabe und weit ausgebildeter Methodik ließen sie auch schwierige Problemlagen schnell einer klugen und zugleich eleganten Lösung zuführen. Die Anforderungen ihrer anspruchsvollen Position bewältigte Frau xxx auch bei stärkstem Arbeitsanfall dank ihrer optimistischen und positiven Grundhaltung stets ausgezeichnet. Jederzeit war die Arbeitsweise von Frau xxx sehr gut geplant, zügig und ergebnisorientiert. Die Qualität ihrer Arbeit war kontinuierlich und ausnahmslos sehr hoch. Frau xxx war eine hervorragende Leistungsträgerin, deren Erfolge stets in jeder Hinsicht unsere vollste Anerkennung verdienten. Sie war die ideale Mitarbeiterin. Von Vorgesetzten, Kollegen und Mitarbeitern wurde Frau xxx als fleißige und freundliche Mitarbeiterin allzeit sehr geschätzt. Frau xxx hat ihre Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit erfüllt. Sie war eine sehr gute Mitarbeiterin. Ihr ausgeprägtes Kontaktvermögen und ihre Geradlinigkeit führten zu einer jederzeit positiven und sehr erfolgreichen Zusammenarbeit mit unseren Kunden und Geschäftspartnern. Das Unternehmen wurde von ihr stets vorbildlich repräsentiert. Frau xxx verlässt unseren Betrieb auf eigenen Wunsch zum 31.05.2011, um sich jetzt Vollzeit ihrer neuen Aufgabe zu widmen. Wir bedauern ihr Ausscheiden sehr und danken ihr für die aktive und produktive Arbeit, die jederzeit ausgezeichneten Leistungen sowie die sehr angenehme langjährige vertrauensvolle Zusammenarbeit. Für ihre weitere berufliche und private Zukunft wünschen wir Frau xxx alles Gute und weiterhin viel Erfolg. xxxxxx, 31.05.2011 |
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sieht ein bißchen aus wie selbst zusammengestückelt, es fehlt der rote Faden... die einzelnen Sätze würde ich noch sinnvoll gruppieren, sie stehen sonst in keinerlei Zusammenhang, sodaß jeder sofort sieht, dass das Zeugnis selbst geschrieben wurde...
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Mensch ... wenn ich das Arbeitszeugnis lese, dann stelle ich mir die Frage, wie sich ein Unternehmen von so einer tollen Mitarbeiterin trennen kann?! Der Arbeitgeber überschlägt sich ja förmlich mit Lob.
Das könnte hierbei auch ein negativer Punkt werden, es gibt nämlich keine perfekten Menschen / Mitarbeiter. Man könnte somit leicht annehmen, der Mitarbeiter hat das Arbeitszeugnis selbst geschrieben. Wenn dem so ist, dann führen Sie auch mal die eine oder andere Tätigkeit "nur" mit einer guten Bewertung an. Es wird dann glaubhafter.
Falls Sie aber das Arbeitszeugnis wirklich in dieser Form von Ihrem Arbeitgeber bekommen haben, dann gratuliere ich Ihnen! Von den Formulierungen her, ist das ausgezeichnet.