{"id":1083,"date":"2015-03-28T17:47:19","date_gmt":"2015-03-28T16:47:19","guid":{"rendered":"http:\/\/www.bewerbung-tipps.com\/blog\/?p=1083"},"modified":"2020-06-28T22:23:04","modified_gmt":"2020-06-28T20:23:04","slug":"lohnfortzahlung-und-krankengeld","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.bewerbung-tipps.com\/blog\/wirtschaft\/lohnfortzahlung-und-krankengeld\/","title":{"rendered":"Informationen zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und zum Krankengeld"},"content":{"rendered":"<p>Jeder Arbeitnehmer hat im Krankheitsfall das Anrecht der <strong>Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber<\/strong>. Gesetzliche Grundlage bildet das <strong>Entgeltfortzahlungsgesetz<\/strong> (EFZG).<\/p>\n<p>So steht in EFZG \u00a7 3 Absatz 1<br \/>\n&#8222;<em>Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunf\u00e4higkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne da\u00df ihn ein Verschulden trifft, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber f\u00fcr die Zeit der Arbeitsunf\u00e4higkeit bis zur Dauer von sechs Wochen.<\/em>&#8220;<\/p>\n<p>Der Anspruch besteht also f\u00fcr einen Zeitraum von 6 Wochen ab dem Beginn der <strong>Arbeitsunf\u00e4higkeit<\/strong>. Der Zeitraum kann im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag anders geregelt werden, mit der Bedingung, dass der Arbeitnehmer durch die \u00c4nderung nicht schlechter als bei der gesetzlichen Regelung gestellt werden darf. Der Anspruch der Entgeltfortzahlung betr\u00e4gt 100% des normalen Arbeitsentgelts.<\/p>\n<p>Die Arbeitsunf\u00e4higkeit darf nicht durch grobes Verschulden oder Vorsatz verursacht worden sein. Unachtsamkeit f\u00fchrt dagegen nicht zum Ausschluss.<\/p>\n<h2 class=\"clear\">Die Krankmeldung<\/h2>\n<p>Die Arbeitsunf\u00e4higkeit muss dem Arbeitgeber unverz\u00fcglich mit der voraussichtlichen Dauer mitgeteilt werden. Die eigentliche Krankheit braucht dabei nicht genannt zu werden. Wenn die Erkrankung l\u00e4nger als 3 Kalendertage andauert, muss dem Arbeitgeber eine Arbeitsunf\u00e4higkeitsbescheinigung in Form eines \u00e4rztlichen Attests vorgelegt werden. Der Arbeitgeber hat allerdings das Recht, schon ab dem ersten Krankheitstag eine \u00e4rztliche Bescheinigung zu verlangen (\u00a7 5 Absatz 1 EFZG). Abweichende Regelungen finden sich im Tarifvertrag oder im Arbeitsvertrag.<br \/>\n<\/p>\n<h2>Lohnfortzahlung im Krankheitsfall nur unter bestimmten Bedingungen!<\/h2>\n<p>Der Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall besteht nur f\u00fcr Arbeitnehmer, die seit mindestens 4 Wochen im Unternehmen besch\u00e4ftigt sind. Diese Einschr\u00e4nkung regelt \u00a7 3 Absatz 3 EFZG. Die Wartezeit kann einzelvertraglich zugunsten des Arbeitnehmers neu geregelt werden. In dem Fall, dass der Arbeitnehmer innerhalb der Wartezeit krank wird und er in der gesetzlichen Krankenkasse Mitglied ist, zahlt die Krankenkasse an den Versicherten statt der Lohnfortzahlung <strong>Krankengeld<\/strong>. Der 6-w\u00f6chige Zeitraum der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber beginnt nach der Wartezeit.<\/p>\n<p>Neue Krankheitsperioden <u>innerhalb<\/u> des Zeitraums der Lohnfortzahlung erh\u00f6hen die Dauer der Lohnfortzahlung nicht. <u>Nach<\/u> dem Ablauf der 6 Wochen erm\u00f6glichen unabh\u00e4ngige bzw. neu auftretende Erkrankungen wieder 6 Wochen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Verursacht allerdings innerhalb von 12 Monaten dieselbe Krankheit eine erneute Arbeitsunf\u00e4higkeit und hat der Arbeitnehmer zwischenzeitlich nicht 6 Monate die Arbeit aufgenommen, dann wird der Anspruch auf 6 Wochen zusammengerechnet.<\/p>\n<h2>Wann endet die Entgeltfortzahlung?<\/h2>\n<p>Die Zahlung endet mit der Aufl\u00f6sung des Besch\u00e4ftigungsverh\u00e4ltnisses, bspw. bei einer Befristung oder bei der <a href=\"https:\/\/www.bewerbung-tipps.com\/blog\/arbeitsaustritt\/kuendigung-arbeitnehmer-muster-kuendigungsschreiben\/\" title=\"K\u00fcndigung als Arbeitnehmer, mit Muster-K\u00fcndigungsschreiben\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Eigenk\u00fcndigung durch den Arbeitnehmer<\/a> (Ausnahmen beachten!). <\/p>\n<p><strong>Wann darf dem Arbeitnehmer gek\u00fcndigt werden?<\/strong><\/p>\n<p>F\u00fcr eine wirksame K\u00fcndigung durch den Arbeitgeber m\u00fcssen <strong>alle<\/strong> folgenden Punkte zutreffen:<\/p>\n<ul class=\"inline\">\n<li>negative Gesundheitsprognose<br \/>\nEine negative Gesundheitsprognose liegt vor, wenn innerhalb von zwei Jahren keine Besserung zu erwarten ist oder infolge von Kurzerkrankungen innerhalb von zwei Jahren 30 Krankheitstage entstehen.<\/li>\n<li>Interessensabw\u00e4gung<br \/>\nHier muss der Arbeitgeber die pers\u00f6nlichen Umst\u00e4nde des Arbeitnehmers ber\u00fccksichtigen. Dar\u00fcber hinaus muss gepr\u00fcft werden, ob der Arbeitnehmer an anderer Stelle im Unternehmen eingesetzt werden kann.<\/li>\n<li>Weiterbesch\u00e4ftigung ist eine nicht mehr hinzunehmende Belastung<br \/>\nDas ist der Fall, wenn zum Beispiel infolge des Ausfalls des Mitarbeiters Vertretungen bezahlt, \u00dcberstunden durch andere Mitarbeiter geleistet oder wiederholt durch Kurzerkrankungen Lohnfortzahlungen entrichtet werden m\u00fcssen. Die Ausfallzeiten des Mitarbeiters behindern erheblich die betrieblichen Abl\u00e4ufe.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Arbeitnehmer k\u00f6nnen bei einer K\u00fcndigung eine K\u00fcndigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen. Das muss allerdings innerhalb von 3 Wochen nach Eingang der K\u00fcndigung geschehen! Anderenfalls gilt die K\u00fcndigung als wirksam.<\/p>\n<h2>Wie geht es nach 6 Wochen Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber weiter?<\/h2>\n<p>Ist der Arbeitnehmer nach 6 Wochen immer noch arbeitsunf\u00e4hig und ist er in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert, so zahlt nun die Krankenkasse Krankengeld. Die gesetzliche Krankenkasse zahlt 70 Prozent des Bruttogehalts, maximal aber 90% des Nettogehalts. Als Bemessungsgrundlage werden die letzten 3 Arbeitsmonate ohne \u00dcberstunden und Sonderzahlungen herangezogen. Der Arbeitnehmer muss f\u00fcr den Zeitraum die Arbeitnehmer-Anteile der Arbeitslosenversicherung, Pflegeversicherung und die gesetzliche Rentenversicherung weiter zahlen. Krankenversicherungsbeitr\u00e4ge sind dagegen nicht zu zahlen.<\/p>\n<p>Anders verh\u00e4lt es sich bei Arbeitnehmern, die freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenkasse oder privat versichert sind. In diesen F\u00e4llen gibt es Krankentagegeld. Die Konditionen zum Krankentagegeld werden durch individuelle Tarife festgelegt.<\/p>\n<h2>Wie lange wird durch die Krankenkasse Krankengeld gezahlt?<\/h2>\n<p>Die gesetzliche Krankenkasse zahlt Krankengeld wegen ein und derselben Krankheit f\u00fcr maximal 78 Wochen in 3 Jahren. Dieser Zeitraum verringert sich um die Zeit der Lohnfortzahlung. Daher wird Krankengeld im Regelfall f\u00fcr maximal 72 Wochen gezahlt.<\/p>\n<p>Nach Ablauf der 72 Wochen endet die Zahlungsverpflichtung der gesetzlichen Krankenkasse und der Versicherte wird ausgesteuert, die Mitgliedschaft endet. Der Arbeitnehmer ist dann nicht mehr kranken- und pflegeversichert! Es bleibt nat\u00fcrlich die M\u00f6glichkeit, sich freiwillig versichern zu lassen. Die Beitr\u00e4ge sind allerdings sehr hoch. Daher lohnt es sich oft, unabh\u00e4ngig von einem bestehenden Arbeitsvertrag, einen Antrag auf Arbeitslosengeld auf Basis der verbleibenden Arbeitsf\u00e4higkeit zu stellen (\u00a7 145 SGB III). Denn wer Leistungen von der Agentur f\u00fcr Arbeit bezieht, ist automatisch in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Die Beitr\u00e4ge f\u00fcr den Versicherten zahlt dann die Arbeitsagentur.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Jeder Arbeitnehmer hat im Krankheitsfall das Anrecht der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber. Gesetzliche Grundlage bildet das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG). Der Anspruch besteht also f\u00fcr einen Zeitraum von 6 Wochen ab dem Beginn der Arbeitsunf\u00e4higkeit. Der Zeitraum kann im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag anders geregelt werden, mit der Bedingung, dass der Arbeitnehmer durch die \u00c4nderung nicht schlechter als bei der gesetzlichen Regelung gestellt werden darf. 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