Beschäftigungsverbot - wie im Lebenslauf

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Hanseat
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Anmeldungsdatum: 17.06.2015
Beiträge: 2
Beschäftigungsverbot - wie im Lebenslauf
17.06.2015 22:46
Hallo miteinander,

ich bin gerade dabei meiner Freundin bei ihren Bewerbungen zu helfen. Nachdem soweit alle Daten im Lebenslauf aufgelistet sind, viel mir doch noch eine Lücke auf...

Kurz nachdem sie ihre Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpflegerin erfolgreich abgeschlossen hatte, wurde sie schwanger. Eigentlich hätte sie eine Stelle im dortigen Krankenhaus bekommen, doch auf Grund eines Beschäftigungsverbots bekam sie diese dann doch nicht.

Bis zur Geburt unseres Kindes war sie also zuhause, mit einer Risikoschwangerschaft und dem Beschäftigungsverbot stand sie auch beim Jobcenter dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung.
Dann kam der Mutterschutz und anschließend 16 Monate Elternzeit.

Leider hab ich im Internet nirgendwo die passende Antwort gefunden, da vielen trotz eines BV in einem Arbeitsverhältnis standen. Somit kann man das BV im Lebenslauf gekonnt weglassen.

Ich hoffe hier hat jemand eine Idee, wie man die Zeit während des BV und der Elternzeit am besten im Lebenslauf verpackt. Smile Confused

liebe Grüße
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Gast





Zu: Beschäftigungsverbot - wie im Lebenslauf
18.06.2015 08:07
Elternzeit ist Elternzeit im Lebenslauf. Das Beschäftigungsverbot brauchst du nicht aufzuführen, wenn du vertraglich gebunden, sprich angestellt warst. Wenn das nicht so war, schreibs halt auch mit unter die Elternzeit.
Hanseat
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Anmeldungsdatum: 17.06.2015
Beiträge: 2
Zu: Beschäftigungsverbot - wie im Lebenslauf
22.06.2015 22:23
Eine Anstellung besteht nicht, sonst wäre es einfach Very Happy

also soll ich die zeit vor der Geburt auch einfach als "Elternzeit" aufführen?
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Gast





Familienzeit und Elternzeit im Lebenslauf
23.06.2015 09:30
Elternzeit ist das aber nicht. ich persönlich würde das als Familienzeit bezeichnen. Man müsste im Lebenslauf auch mal schauen, ob man nicht auch die Elternzeit unter dem Dach der Familienzeit vereinen kann. Für den Arbeitgeber sollte das egal sein. Für ihn liegt das Hauptaugenmerk darauf, ob der Bewerber sich auch in der Familienzeit beruflich auf den Laufenden gehalten hat.
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