Kündigunsfristen und frühstmöglicher Eintrittstermin

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vom Arbeitgeber gekündigt und doch ...AEVO-Prüfung Tipps!
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KaufmannU
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Anmeldungsdatum: 27.04.2016
Beiträge: 21
Kündigunsfristen und frühstmöglicher Eintrittstermin
06.04.2018 09:56
Ich habe noch eine Frage an euch. Manch einem scheinen die Frage nbeim lesen vieleicht blöd vorkommen.

Also ich bin grad dabei eine Bewerbung zu schreiben und soll dort unter anderem auch meine frühstmöglichen Eintrittstermin angeben. Die Sache ist jetzt aber so, dass ich einen Job habe und in meinem Arbeitsvertrag steht unter Kündigung 4 Wochen zum Monatsende. Was heißt das jetzt genau für mich? Welches Datum kann ich dann als frühstmöglichen Eintrittstermin angeben und wann muss ich dann bei meinem Arbeitgeber kündigen? Ach und noch eine Frage: Wenn ich bei meinem Arbeitgeber kündige an wenn muss ich die Kündigung schicken an die Filliale vor Ort oder an die Hauptverwaltung die sich um meine Personalangelegenheiten kümmert?

Danke für eure Hilfe
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Kiri
Gast




Kündigung 4 Wochen zum Monatsende
12.04.2018 08:22
Kündigung 4 Wochen zum Monatsende?

Ich würde sagen, du musst 4 Wochen vor dem Monatsende kündigen, um am 1. des Folgemonats frei für den neuen Arbeitgeber zu sein.

Ein Beispiel:
Deine neue Stelle beginnt am 01.09.
=> Ergo müsstest du am 31.08. gekündigt werden. Zurückgerechnet heißt das, am 03.08. muss die Kündigung spätestens dem Arbeitgeber vorliegen.

Im Anschreiben kannst du den Passus "Kündigung 4 Wochen zum Monatsende" nennen. Das kann sich dann der Arbeitgeber selbst ausrechnen. Du weißt ja auch nicht, welche Bearbeitungszeiten es dort in Sachen Bewerbung gibt.

Abgabe der Kündigung
Bei wem du die Kündigung abgeben musst, kann ich dir auch nicht beantworten. Ich gebe die bei uns in der Personalabteilung ab. Bei dir wäre das sicherlich die Hauptverwaltung. In jeden Falle würde ich die Filiale bzw. deinen Vorgesetzten davon selbst in Kenntnis setzen. Sonst wird der überrollt und das macht sich nicht gut beim Arbeitszeugnis.
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