Anonymus
Gast




Zu "Unzulässige Fragen im Bewerbungsgespräch"
09.04.2014 20:52
Sehr geehrte Damen und Herren,

in dem Abschnitt "Unzulässige Fragen im Bewerbungsgespräch" unter Aktuelle Beiträge / Vorstellungsgespräch behaupten Sie die Frage nach einer Schwangerschaft wäre bei relevanz für die Arbeitsstelle erlaubt - das ist so nicht richtig...

"Darf der Arbeitgeber nach einer bestehenden Schwangerschaft oder der Familienplanung fragen?

Die Frage nach einer Schwangerschaft enthält in der Regel eine unzulässige Benachteiligung wegen des Geschlechts und verstößt damit gegen das Diskriminierungsverbot des § 1 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG), womit sie unzulässig ist. Dies gilt selbst dann, wenn der zu besetzende Arbeitsplatz dem Katalog der Beschäftigungsverbote gemäß § 4 MuSchG unterliegt und die Bewerberin die Tätigkeit zunächst nicht ausüben darf (BAG v. 6.2.2003 – 2 AZR 621/01 –, AiB 2003, 755). Die Bewerberin braucht diese Frage also nicht zu beantworten bzw. hat das Recht zur Lüge.

Gleiches gilt für die Frage nach der Familienplanung, da sie keine Auswirkungen auf die Durchführung des Arbeitsverhältnisses hat."

Auszug von der Verdi Seite - aber es geht massgeblich um das Urteil.

Ich würde vorschlagen das kleine Sternchen einfach zu entfernen...

MfG