Zwischenzeugnis Technischer Leiter, Wohnungswirtschaft


Technischer Leiter, Wohnungswirtschaft

Zwischenzeugnisse

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ich habe nach einer Güteverhandlung, aufgrund meiner Kündigungsschutzklage nach der fristlosen Kündigung meines Arbeitgebers, eine ordentliche betriebsbedingte Kündigung erwirkt und ein qualifiziertes und ein wohlwollendes Zwischen- und Endzeugnis mit der Leistungs- und Führungsbeurteilung "gut" vereinbaren können.

Ich scheide zum 31.10.15 aus und habe jetzt für meine Bewerbungen ein Zwischenzeugnis bekommen, dass bis auf die Schlussformulierung mit der Dankes- und Gute Wünsche Formel, wohl Basis für mein späteres Endzeugnis sein wird. Ich habe bei einigen Formulierungen so meine Bedenken, bezüglich eines guten Arbeitszeugnisses.

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Ein Kommentar

Kommentar vom 27.10.2015:

Herr X beherrscht sein Aufgabengebiet und erledigt die ihm übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit.

Das ist eine 2 (gut). Obwohl hier auch gesagt werden müsste, wie er sein Arbeitsgebiet beherrscht (zum Beispiel umfassend oder entsprechend den Anforderungen).

In seiner Arbeit zeichnet er sich durch Engagement und Belastbarkeit aus. Durch sein Handeln versteht es Herr X die technische Abteilung zielorientiert zu führen und ist als Führungskraft von den Mitarbeiter/innen als Fachmann anerkannt.

Es war nicht immer so. Ansonsten würde hier "stets" drin stehen.

Sein Verhalten zu Mitarbeitern, Kunden und Handwerkern ist stets einwandfrei. Dieses Zwischenzeugnis erhält Herr X auf eigenen Wunsch.

Aber mit den Vorgesetzten gab es Probleme. Die müssten hier an erster Stelle auch aufgenommen sein.

Ein richtiger Abschlusssatz fehlt noch. Insbesondere beim späteren Arbeitszeugnis.

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