| Bewerbung für ein PraktikumPosition des Anschreibens |
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Nachricht |
Mondmann
Gast
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Hallo,
bin zur Zeit Student und suche für die Semesterferien ein Praktikum.
Dazu hätte ich eine Frage. Ich hab vor Urzeiten mal ein Schulpraktikum gemacht (also vor etwa drei Jahren).
Ich würde sagen, dass der Nutzen dieses Praktikums gegen Null ging und ich frage mich, ob ich das Zeugnis dazu beilegen muss. Im Lebenslauf habe ich diese zwei Wochen aufgeführt.
Das Problem: Im Arbeitszeugnis steht sowas wie: Ging unseren Mitarbeitern nach vorheriger Anleitung bei einzelnen Tätigkeiten hilfreich zur Hand.
Das hört sich für mich an wie eines dieser Negativbeispiele des Arbeitszeugniscodes Ist nun die Frage, inwiefern das überhaupt beachtet wird. Es ist irgendwie logisch, dass ich damals dem Unternehmen keine große Hilfe war...ich konnte schließlich noch nix
Gruß
Mondmann |
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fw
Gast
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| Zitat: |
| Ich würde sagen, dass der Nutzen dieses Praktikums gegen Null ging und ich frage mich, ob ich das Zeugnis dazu beilegen muss. |
Wenn du denkst, das es dir keinen Nutzen bringt, dann brauchst du das auch nicht beizulegen! Falls Fragen dazu auftauchen, kannst du das Zeugnis ja mit zum Gespräch nehmen.
Also lass es weg  |
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