Altersteilzeit – Vorteile und Nachteile für Arbeitnehmer

Sie möchten nicht bis zur Regelaltersrente warten, sondern vorzeitig in den Ruhestand wechseln? Die Altersteilzeit ist ein behutsamer Weg aus dem Arbeitsleben in die Rente. Allerdings ist sie an Bedingungen geknüpft. Was Sie zur Altersteilzeit wissen sollten, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Altersteilzeit – Vorteile und Nachteile für Arbeitnehmer

Altersteilzeit: das müssen Arbeitnehmer wissen!

Autor: Dipl.-Wirt.-Inf.
Beitrag aktualisiert: 10.07.2022
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Das Altersteilzeitgesetz (AltTZG) sieht vor, dass ältere Arbeitnehmer gleitend vom Erwerbsleben in die Altersrente übergehen. Hierfür reduzieren sie ihre Arbeitszeit um die Hälfte. Die Voraussetzungen und Regeln sind im AltTZG festgehalten. Allerdings bleibt noch viel zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer individuell zu vereinbaren. Aus diesem Grund existieren oft Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen.

Ein rechtlicher Anspruch auf Altersteilzeit existiert nicht. Der Arbeitgeber kann sie sogar ablehnen, wenn ein gewichtiger Grund vorliegt. Das ist der Fall, wenn es dem Unternehmen schwerfällt, Fachpersonal zu finden. Unternehmer müssen zudem maximal fünf Prozent ihrer Mitarbeitenden in Altersteilzeit schicken. Sie dürfen allerdings niemanden dazu zwingen.

Wer kann in Altersteilzeit gehen?

Eine Altersteilzeit ist erst ab dem 55. Lebensjahr möglich. Zudem müssen Sie in den fünf Jahren vor Beginn der Altersteilzeit mindestens drei Jahre (1.080 Kalendertage) Sozialversicherungsbeiträge gezahlt haben. Dabei ist es unerheblich, ob Sie in Vollzeit oder Teilzeit beschäftigt waren. Selbst Zeiten, in denen Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld hatten oder Krankengeld bezogen, werden eingerechnet.

Ihre Altersteilzeit muss bis zu Ihrer Regelaltersrente andauern. Ganz wichtig ist, dass Ihr Arbeitgeber mit Ihrer Altersteilzeit einverstanden ist.

Wie funktioniert Arbeitsteilzeit?

Gehen Sie in Altersteilzeit, halbieren Sie Ihre wöchentliche Arbeitszeit. Wie und ab wann Sie das umsetzen, vereinbaren Sie mit Ihrem Arbeitgeber. In der Regel starten Sie drei bis sechs Jahre vor Rentenbeginn.

Ebenso wie Ihre Arbeitszeit,schrumpft auch Ihr Gehalt. Laut AltTZG ist Ihr Arbeitgeber verpflichtet, Ihre monatlichen Bezüge und Beiträge zur Rentenversicherung aufzustocken, allerdings nur bis zu 70 bis 80 Prozent. Der Aufstockungsbetrag ist für den Arbeitgeber sozialversicherungsfrei. Sie als Arbeitnehmer müssen den Betrag in der Einkommensteuererklärung angeben. Sie erhalten während der Altersteilzeit weniger Gehalt, später weniger Rente und zahlen eventuell Steuer nach.

Folgende Altersteilzeit-Modelle sind möglich:

Blockmodell

Sie verteilen Ihre Arbeitszeit gleichmäßig auf zwei Phasen. In der sogenannten Aktivphase (Arbeitsphase) ändern Sie nichts und arbeiten weiter wie bisher. Dafür sind Sie in der Passivphase (Freistellungsphase) von der Arbeit befreit. Faktisch gehen Sie damit deutlich früher in „Rente“. Während der gesamten Zeit erhalten Sie das vereinbarte Teilzeitgehalt.

Bitte beachten Sie, dass Sie im Blockmodell in Vorleistung gehen. Sie erbringen in der ersten Phase bereits die volle Leistung, beziehen aber nur das reduzierte Teilzeit-Gehalt. Dabei stellt sich zwangsläufig die Frage, ob ein Arbeitnehmer in Altersteilzeit gegen die Insolvenz des Unternehmens abgesichert ist. Interessant ist hierfür die Insolvenzsicherung gemäß Altersteilzeitgesetz (ATG) § 8a. Der Arbeitgeber wird darin verpflichtet, das aufgebaute Wertguthaben ab einer bestimmten Höhe abzusichern.

Teilzeitmodell

Das Teilzeitmodell vereinbaren Sie beliebig mit Ihrem Arbeitgeber, solange Ihre Arbeitszeit über den gesamten Zeitraum halbiert ist. Daher sind auch Stufenmodelle möglich. Halbieren Sie im Gleichverteilungsmodell Ihre Arbeitszeit etwa auf 4 Stunden (bisher 8 Stunden) oder arbeiten Sie an drei Arbeitstagen statt bisher fünf.

Interessant ist das Teilzeitmodell besonders für Arbeitnehmer, die aufgrund von Beeinträchtigungen vermindert leistungsfähig sind.

Wertguthaben

Der Aufbau eines Wertgutachtens ist ein Sonderfall im Blockmodell. In bestimmten Fällen verschiebt sich die Freistellungsphase. Das können Kurzarbeit, Krankheit oder unbezahlter Urlaub sein. Falls Sie in dieser Zeit weniger als die Hälfte arbeiten, verzögert sich der Wertaufbau. Sie müssen die Zeit nachholen. Bei Krankheit zählt erst die Phase des Krankengeldes nach sechs Wochen.

Was sind die Vorteile und Nachteile von Altersteilzeit?

Was ist der Vorteil von Altersteilzeit? Und welche Nachteile hat die Altersteilzeit? Hier unsere Zusammenstellung aus der Sichtweise des Arbeitnehmers.

Vorteile Altersteilzeit

  • Mehr Freizeit durch weniger Arbeit
  • Sozialverträglicher Stellenabbau
  • Systematischer Wissenstransfer im Teilzeitmodell
  • Gehaltsaufstockung bei reduzierter Arbeitszeit
  • Weniger Abschläge als bei vorzeitigem Renteneintritt
  • Teilzeitmodell stört eventuell Arbeitsabläufe
  • Schrittweiser Übergang in den neuen Lebensabschnitt im Teilzeitmodell
  • Vorzeitiger Renteneintritt beim Blockmodell
  • Geringere Personalkosten für Arbeitgeber, ohne sofortigen Know-how Verlust

Nachteile Altersteilzeit

  • Gehaltseinbußen im Vergleich zur Vollzeitarbeit
  • Geringerer Rentenanspruch
  • Eventuell Wegfall von Zusatzleistungen (Boni, Firmenwagen, Diensthandy etc.)
  • Kein sanfter Übergang in den Renteneintritt im Blockmodell („Rentenschock“)
  • Risiko bei Insolvenz des Arbeitgebers im Blockmodell (Insolvenzsicherung klären)

Wie komme ich zur Altersteilzeit?

Wenn Sie sich für die Altersteilzeit interessieren, gehen Sie am besten schrittweise vor:

  1. Klären Sie, ob Ihr Arbeitgeber dieses Modell anbietet. Erkundigen Sie sich beim Betriebsrat, im Personalbüro oder direkt beim Chef.
  2. Prüfen Sie, ob Altersteilzeit eine Option für Sie ist. Setzen Sie sich hierzu am besten mit einem Rentenberater der DRV in Verbindung.
  3. Berechnen Sie, welche finanziellen Einbußen die Altersteilzeit bedeutet und ob Sie sich das leisten können oder wollen.
  4. Überlegen Sie sich Ihr bevorzugtes Altersteilzeit-Modell. Bevorzugen Sie einen allmählichen Übergang in den Ruhestand oder einen früheren „Renteneintritt“.
  5. Beantragen Sie die Alters­teil­zeit formlos bei Ihrem Arbeitgeber. In der Regel schließen Sie einen Altersteilzeitvertrag ab, der alle Punkte berücksichtigt.

Bevor Sie den Vertrag zur Altersteilzeit unterschreiben, gehen Sie eventuelle Alternativen durch.

Welche Alternativen gibt es für Altersteilzeit?

Altersteilzeit ist eine Option, früher oder mit reduzierter Belastung in den Ruhestand zu wechseln. Sowohl der Staat als auch Arbeitgeber bieten unter gewissen Voraussetzungen Alternativen an.

Abschlagsfreie Rente vor dem Eintrittsalter

Wenn Sie 35 oder 45 Jahre in die Rentenversicherung einbezahlt haben, können Sie abschlagsfrei in Rente gehen. Sie müssen allerdings die für Ihren Jahrgang maßgebliche Altersgrenze erreicht haben. Wann das genau ist, steht in Ihrem Rentenbescheid.

Vorzeitige Rente mit Abschlägen

Falls Sie die Voraussetzungen für den abschlagsfreien vorzeitigen Renteneintritt nicht erfüllen, können Sie ab dem 63. Lebensjahr (stufenweise Anhebung der Jahrgänge berücksichtigen) in Rente gehen. Allerdings kürzt Ihnen der Staat den Betrag für jeden vorzeitigen Monat um 0,3 Prozent und das dauerhaft. Sie können den Verlust durch zusätzliche Beitragszahlungen ausgleichen.

Langzeitkonto/Wertguthaben

Manche Unternehmen bieten ihren Arbeitnehmern an, ein Zeitguthaben anzusammeln. Das kann über ein Langzeitkonto oder den Aufbau eines Wertguthabens erfolgen.

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