Was sind vollständige und aussagekräftige Bewerbungsunterlagen?
In Stellenanzeigen ist immer wieder zu lesen „Bitte senden Sie Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen per E-Mail an …“ oder „Bitte senden Sie uns Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen per Post an …“. Doch was ist eigentlich eine aussagekräftige Bewerbung und worin besteht der Unterschied zu einer vollständigen Bewerbung?
Um das Chaos komplett zu machen, gibt es dann auch noch die aussagefähige Bewerbung. Wir versuchen etwas Luft in den Bewerbungsdschungel zu bringen.
Aussagekräftige Bewerbungsunterlagen
Zunächst einmal eine Erleichterung, zwischen der aussagekräftigen und aussagefähigen gibt es keinen Unterschied. Aussagekräftig und aussagefähig bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Bewerbungsunterlagen auf das Unternehmen und die Stelle abgestimmt werden.
Das betrifft den Umfang der Bewerbungsunterlagen und das Anschreiben und den Lebenslauf auf inhaltlicher Ebene.
In die Bewerbungsmappe gehören aber nur Unterlagen, die für den Beruf wirklich relevant sind. Eine Urkunde über den Einsatz in der örtlichen Feuerwehr gehört im Regelfall nicht dazu. Auch sollte nicht jede Weiterbildung und jedes Zertifikat als separate Anlage untergebracht werden. Sind in der Stellenanzeige Kenntnisse im betrieblichen ERP-System SAP gefordert, dann macht es natürlich Sinn, ein entsprechendes SAP-Zertifikat beizulegen. Ansonsten reicht der Verweis im Lebenslauf. Das letzte Arbeitszeugnis oder Zwischenzeugnis sollte dagegen immer der Bewerbung beigelegt werden.
Wann ist aber ein Dokument für die Bewerbung „relevant“?
Stellen Sie sich die Frage: Habe ich eine Vorteil gegenüber den Mitbewerbern, wenn ich dieses Dokument meiner Bewerbung beilege? Wenn Sie das bejahen können, dann rein damit! Wenn Sie sich unsicher sind, können Sie im Anschreiben auch vor den Abschluss einen Satz wie zum Beispiel „Gern sende ich Ihnen auf Anfrage weitere Unterlagen zu“ integrieren. Bitte blasen Sie die Bewerbungsunterlagen nicht künstlich mit Anlagen auf. In der Kürze liegt die Würze.
Neben dem Umfang der Bewerbungsunterlagen muss auch der Anschreibentext auf die Stelle und das Unternehmen abgestimmt werden. Dazu gehören primär die Argumente und Aussagen für Ihre Eignung und zu Ihrer Motivation (für die Stelle und für das Unternehmen). Keinesfalls sollte ein Standardanschreiben verfasst werden! Für den Lebenslauf bedeutet es, dass bestimmte, relevante Stationen stichpunkartig näher erläutert werden, während andere Stationen einfach nur genannt werden, damit im Lebenslauf keine Lücke entsteht.
Bitte beachten Sie hierbei die Beiträge zum Bewerbungsanschreiben und zum Lebenslauf. Dort wird auf die Themen detailliert mit Beispielen eingegangen.
Vollständige Bewerbungsunterlagen
Die vollständige Bewerbung muss ebenfalls den Kriterien der „aussagekräftigen Bewerbung“ genügen. Die Besonderheit hierbei ist aber, dass keine Kurzbewerbung, bestehend aus Anschreiben und Lebenslauf, geschickt werden sollte.
Eine vollständige Bewerbung besteht aus Anschreiben, Lebenslauf (in der Regel der tabellarische Lebenslauf), Zeugnisse (Schule, Hochschule, Ausbildung) sowie Arbeitszeugnisse, Nachweise und Zertifizierungen. Wahlweise kann auch ein Deckblatt und eine Dritte Seite erstellt werden. Das Bewerbungsfoto braucht gemäß dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) nicht mitgeschickt werden. Bei den meisten Firmen ist es aber dennoch üblich. Wie bei der aussagekräftigen Bewerbung sind auch hier nur für die Stelle relevante Bewerbungsunterlagen zu berücksichtigen.
Angaben, die seitens des Arbeitgebers gefordert sind, wie zum Beispiel der frühestmögliche Eintrittstermin oder die Gehaltsvorstellungen, müssen auch getätigt werden. Fehlende Angaben führen in der Regel zur Aussortierung der Bewerbung.
Ein Schlusswort noch:
Ganz egal, welche Bewerbungsform laut Stellenanzeige gewünscht wird, jede Bewerbung sollte den Regeln der aussagekräftigen Bewerbung genügen. Bitte vermeiden Sie Standardbewerbungen und investieren Sie die notwendige Zeit, um Ihre Bewerbung auf das jeweilige Unternehmen individuell abzustimmen. Ihr Aufwand wird mit einer besseren Rücklaufquote belohnt.
Dossier Bewerbungsunterlagen
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Vollständigkeit?
Vom Unternehmen werden vollständige und aussagekräftige Bewerbungsunterlagen gefordert? Erfahren Sie, was darunter zu verstehen ist.
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Deckblatt
Das Deckblatt verleiht der Bewerbung eine besondere Note. Hier gibt’s Tipps zur Gestaltung und zur Einbindung in die Bewerbungsmappe.
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Bewerbungsanschreiben
-Dossier-
Informationen zu Aufbau und Inhalt eines Anschreibens mit vielen Beispielen und Mustern.
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Bewerbungsfoto
Ein Foto vom Bewerber verleiht der Bewerbung Persönlichkeit. Informationen zum Aussehen, dem Format und der erforderlichen Größe.
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Lebenslauf
-Dossier-
Aufbau und Inhalt des tabellarischen Lebenslaufs - was gilt es zu beachten? Unser Gesamtdossier mit vielen Themen zum Lebenslauf!
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Dritte Seite
Eine Dritte Seite können Sie nutzen, um der Bewerbung weitere Informationen hinzuzufügen. Tipps zu Aufbau und möglichem Inhalt.
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Anlagen
-Dossier-
Erfahren Sie, welche Anlagen in die Bewerbungsmappe aufgenommen werden können.
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E-Mailbewerbung
Wie wird die E-Mail in einer digitalen Bewerbung formuliert? Und was kommt eigentlich in den Anhang einer E-Mailbewerbung?
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Bewerbung 50+
Erfolg bei der Bewerbung ist nur eine Frage der Einstellung. Nicht ganz! Hier unsere Tipps, damit Sie - als Bewerber 50 Plus - erfolgreich sind.
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Anja schrieb am 25. August 2015:
Die Anleitung zur DIN 5008 ist für mich nicht richtig.
Ein C6 Umschlag ist in der Höhe 114mm, das Fenster vom oberen Rand 54mm entfernt. Wenn ich das Anschriftenfeld bei 33,9mm beginnen soll, kann ich den Brief nicht an der offiziellen Falzmarke von 105mm falten. Wenn das Anschriftenfeld so hoch ist, muss der obere Teil des Briefes sehr kurz gehalten/gefaltet werden, damit er im Fenster sichtbar ist. Das ist für mich nicht sinnvoll, weil es schlecht aussieht.
Mein Anschriftenfeld beginnt bei 48mm von der oberen Blattkante. Dann lässt sich der Brief bei der offiziellen Falzmarke falten, ist im Fenster sichtbar und sieht sauber aus.
Wenn ich die Bewerbung als PDF maile, muss ich mich natürlich nicht an einen Fensterumschlag orientieren. Aber so steht es in eurem Text.
In der neuesten DIN Norm 5008 wird für das Datum des Briefes kein Ort mehr mit angegeben. Es wird nur das Datum erfasst.