
Kündigung Arbeitnehmer mit Vorlage (Muster-Kündigungsschreiben)
Eine private oder angestrebte berufliche Veränderung ist häufig mit einem Jobwechsel verbunden. Voraussetzung dafür ist entweder ein einvernehmlicher Aufhebungsvertrag des Arbeitsverhältnisses oder die Eigenkündigung des Arbeitnehmers. Doch was muss bei einer Kündigung durch den Arbeitnehmer beachtet werden? Wir klären auf!
Bei einer Kündigung sind grundsätzlich zwei Arten zu unterscheiden, die ordentliche Kündigung und die außerordentliche Kündigung. Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber können diese aussprechen, wobei es für den Arbeitgeber noch weitere Richtlinien zu beachten gibt.
Die außerordentliche Kündigung setzt einen schwerwiegenden Sachverhalt voraus, der eine Weiterführung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar macht. Das können aus Sicht des Arbeitnehmers zum Beispiel ausbleibende Lohnzahlungen oder anhaltendes Mobbing sein. Die außerordentliche Kündigung ist unabhängig von vertraglich geregelten Kündigungsfristen. Sie erfolgt in der Regel fristlos und ist daher auch als fristlose Kündigung bekannt. Wichtig ist, dass eine außerordentliche Kündigung bis spätestens 2 Wochen nachdem der Kündigungsgrund eingetreten ist, ausgesprochen werden muss (vgl. § 626 Abs. 2 BGB). Der Kündigungsgrund muss zudem in dem Kündigungsschreiben angegeben werden.
Im Gegensatz dazu muss bei der ordentlichen Kündigung kein Kündigungsgrund genannt werden. Anders als der Arbeitgeber kann der Arbeitnehmer immer kündigen (Kündigungsfreiheit), es sind allerdings Kündigungsfristen zu wahren. Die Kündigung bedarf zwingend der schriftlichen Form (vgl. § 623 BGB). Eine mündlich ausgesprochene Kündigung oder eine Kündigung per Fax, SMS oder per E-Mail ist nicht zulässig. Aber Achtung: Kündigt der Arbeitnehmer selbst, so ist er für drei Monate für den Empfang von Arbeitslosengeld gesperrt. Hier lohnt es sich, bereits eine neue Stelle in Aussicht zu haben!
Im Folgenden sehen Sie ein Muster-Kündigungsschreiben, das Sie für die eigene Kündigung verwenden können. Sie können auch die Muster-Kündigung als Worddatei herunterladen.
Muster Kündigungsschreiben
Max Mustermann
Musterstraße 5
01277 Musterhausen
Muster GmbH
An der Sonnenallee 11
D-01292 Sonneburg
Musterhausen, 27.10.2014
Kündigung des Arbeitsverhältnisses
Sehr geehrter Herr Muster,
hiermit kündige ich das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis, das wir am 21.09.2008 geschlossen haben, ordentlich und fristgerecht unter Berücksichtigung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist zum 31.12.2014. Mein letzter Arbeitstag ist demnach der 31.03.2015.
Ich bedanke mich für die gute und kollegiale Zusammenarbeit in den vergangenen Jahren. Ich konnte viel in diesem Unternehmen lernen und bin für die stets angenehme Unterstützung sehr dankbar.
Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt dieser Kündigung und das Aufhebungsdatum des Arbeitsvertrages schriftlich.
Ich bitte Sie, mir ein qualifiziertes berufsförderndes Arbeitszeugnis auszustellen.
Für die Zusammenarbeit bedanke ich mich recht herzlich.
Mit freundlichen Grüßen
Max Mustermann
Abbildung: Kündigung Arbeitsvertrag Vorlage
Neben diesem Muster-Kündigungsschreiben finden Sie bei uns auch eine Vorlage (Kündigung Minijob) sowie eine Muster-Kündigung Probezeit, die Sie sofort online bearbeiten können!
Das Kündigungsschreiben besteht aus folgenden Teilen:
- Name und Anschrift des Arbeitgebers
- Name und Anschrift des Arbeitnehmers
- Datum
Tragen Sie das Datum ein, zu dem Sie die Kündigung verschicken oder abgeben. Bitte beachten Sie, dass das Datum wichtig für die Einhaltung der Kündigungsfristen ist. Das für die Kündigung relevante Datum ist der Tag der Zustellung an den Arbeitgeber und nicht der Poststempel! - Betreff
Der Betreff sollte den Begriff „Kündigung“ beinhalten. Darüber hinaus können Sie Angaben zum Arbeitsvertrag machen. - Anrede
In der Anrede wird die Person genannt, die Ihre Kündigung erhält. In der Regel ist das Ihr disziplinarischer Vorgesetzter. Eine korrekte Anrede ist wichtig, damit die Kündigung die richtige Person erreicht. - Kündigungstext
In den Kündigungstext gehört im Wesentlichen die Information, dass Sie kündigen, zu welchem Datum Sie kündigen und wann Ihr letzter Arbeitstag sein wird (Resturlaub beachten!) mit dem Verweis auf die Einhaltung der Kündigungsfrist. Die Kündigung muss eindeutig formuliert sein. Verwenden Sie daher kein „würde“, wie zum Beispiel „Gern würde ich mein Arbeitsverhältnis kündigen.“ Darüber hinaus beinhaltet das Kündigungsschreiben ausschließlich die Kündigung und keine sonstigen Ansprüche. - Abschluss
Das Kündigungsschreiben muss eigenhändig mit Ihrer Unterschrift in Handschrift unterzeichnet werden.
Die formalen Kriterien sind zu wahren, da Kündigungen mit Form- und Fristfehlern vom Arbeitgeber angefochten und für ungültig erklärt werden können. Entsteht dem Arbeitgeber durch die unsachgemäße Kündigung ein Schaden, so können sogar Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden. Den Nachweis über den entstandenen Schaden hat der Arbeitgeber zu führen.
Geben Sie die Kündigung am Besten persönlich beim Arbeitgeber oder der Personalabteilung ab und lassen Sie sich eine Bestätigung geben. Alternativ bietet sich der postalische Zugang per Kurier, Einschreiben mit Rückschein oder Postzustellungsurkunde an. So stellen Sie sicher, dass die Kündigung den Arbeitgeber erreicht und nicht „versehentlich“ abhanden kommt. Letzteres könnte nämlich dazu führen, dass Kündigungsfristen nicht mehr eingehalten werden können und eine nicht fristgerecht ausgesprochene Kündigung ist generell unwirksam. Den Nachweis über den Zugang der Kündigung hat der Arbeitnehmer zu erbringen.
Welche Kündigungsfristen sind einzuhalten?
In erster Linie gelten die im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag festgelegten Fristen. Formulierungen hierfür können sein:
Die Kündigungsfrist beträgt vier Wochen bis zum 15. des Monats oder bis zum Monatsende.
Der Arbeitsvertrag kann mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden.
Die Kündigungsfristen haben Arbeitnehmer und Arbeitgeber in gleicher Weise und Umfang einzuhalten. Sollte für Sie eine Formulierung nicht eindeutig oder schwer verständlich sein, so wenden Sie sich an die Rechtsberatung oder einen Spezialisten für Arbeitsrecht.
Ist die Kündigungsfrist nicht im Arbeitsvertrag geregelt, so gelten gesetzliche Fristen. Die gesetzlichen Kündigungsfristen sind im § 622 BGB geregelt. Demnach kann das Arbeitsverhältnis eines Arbeitnehmers mit einer Frist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats aufgekündigt werden.
Kündigungsfristen in der Probezeit
In der Probezeit ist eine Frist von 2 Wochen einzuhalten. Es gibt allerdings keinen Kündigungstermin. Bitte beachten Sie, dass die Kündigung dem Arbeitgeber innerhalb der Probezeit zugehen muss. Das Ende der Kündigungsfrist kann dabei außerhalb der Probezeit liegen.
Der Aufhebungsvertrag
Möchten Sie das Unternehmen möglichst schnell ohne Einhaltung von Kündigungsfristen verlassen, so kann zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber ein Aufhebungsvertrag geschlossen werden.
Einige Tipps zum Abschluss:
Auch wenn es triftige Gründe für Ihre Kündigung gibt, trennen Sie sich immer im Guten. Bedenken Sie, dass Sie vom Arbeitgeber immer noch durch ein Arbeitszeugnis abhängig sind!
Gern können Sie sich auch auf der Webseite Arbeitsrechte.de informieren. Dort finden Sie neben inhaltlichen Themen zum Arbeitsrecht eine Auswahl an Vorlagen, für im Arbeitsrecht wichtige Bereiche, wie Vertrag und Kündigung.
Weiterlesen: Kündigung befristeter Arbeitsvertrag
Befristete Arbeitsverträge weichen von den Kündigungsmöglichkeiten unbefristeter Verträge erheblich ab. Daher haben wir die Möglichkeiten, die Ihnen als Arbeitnehmer zur Kündigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses zur Verfügung stehen, gesondert in einem Beitrag zusammengestellt. Hier geht’s zum Beitrag!
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1 Kommentar
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Kommentator schrieb am 26. April 2016:
Ist das Schreiben richtig? Muss es nicht eher heißen:
„kündige ich zum 31.03.2015. Mein letzter Arbeitstag ist demnach der 31.03.2015.“