Kündigung durch Arbeitnehmer

Kündigung durch Arbeitnehmer

Kündigung Arbeitsvertrag durch den Arbeitnehmer mit Vorlage (Muster-Kündigungsschreiben)

Autor: Dipl.-Wirt.-Inf.
Beitrag aktualisiert: 19.04.2024
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Eine private oder berufliche Veränderung ist häufig mit einem Jobwechsel verbunden. Voraussetzung dafür ist eine Arbeitskündigung, entweder über einen einvernehmlichen Aufhebungsvertrag oder die Eigenkündigung durch den Mitarbeiter. Doch was muss bei einer Kündigung des Arbeitsvertrags durch den Arbeitnehmer beachtet werden? Wir klären auf!

Ordentliche Kündigung und außerordentliche Kündigung

Bei einer Kündigung sind grundsätzlich zwei Arten zu unterscheiden, die ordentliche Kündigung und die außerordentliche Kündigung. Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber können die Kündigung aussprechen, wobei es für den Arbeitgeber noch weitere Hürden gibt.

Außerordentliche Kündigung

Die außerordentliche Kündigung setzt einen schwerwiegenden Sachverhalt voraus, der eine Weiterführung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar macht. Das können aus Sicht des Arbeitnehmers zum Beispiel ausbleibende Lohnzahlungen oder anhaltendes Mobbing sein. Die außerordentliche Kündigung ist unabhängig von vertraglich geregelten Kündigungsfristen. Sie erfolgt in der Regel fristlos und ist daher auch als fristlose Kündigung bekannt. Wichtig ist, dass eine außerordentliche Kündigung bis spätestens 2 Wochen nachdem der Kündigungsgrund eingetreten ist, ausgesprochen werden muss (vgl. § 626 Abs. 2 BGB). Der Kündigungsgrund muss zudem in dem Kündigungsschreiben angegeben werden.

Ordentliche Kündigung

Im Gegensatz dazu muss bei der ordentlichen Kündigung kein Kündigungsgrund genannt werden. Anders als der Arbeitgeber kann der Arbeitnehmer immer kündigen (Kündigungsfreiheit), es sind allerdings Kündigungsfristen zu wahren. Die Kündigung bedarf zwingend der schriftlichen Form (vgl. § 623 BGB). Eine mündlich ausgesprochene Kündigung oder eine Kündigung per Fax, SMS oder per E-Mail ist nicht zulässig. Aber Achtung: Kündigt der Arbeitnehmer selbst, so ist er für drei Monate für den Empfang von Arbeitslosengeld gesperrt. Hier lohnt es sich, bereits eine neue Stelle in Aussicht zu haben!

Muster Kündigung Arbeitnehmer (Online-Editor)

Hier ein Muster für die Kündigung durch den Arbeitnehmer. Sie können den Vordruck mit dem Online-Editor direkt ändern und auf Ihre eigene Situation anpassen. Es besteht die Möglichkeit, das Kündigungsschreiben über den Drucker-Button auszudrucken oder als PDF-Datei herunterzuladen.

Die PDF-Datei steht Ihnen 30 Minuten zum Download zur Verfügung. Ihre persönlichen Daten werden ausschließlich zur Erstellung der PDF-Datei verwendet. Die Daten werden nicht weitergegeben.

So funktioniert der Online-Editor!

Klicken Sie einfach in die einzelnen Abschnitte (z.B. den Adressblock), um Daten zu ändern. Wenn Sie fertig sind, erzeugen Sie über den Drucken-Button eine PDF-Datei, die Sie herunterladen oder ausdrucken können.

Sie möchten den aktuellen Arbeitsstand für später sichern? Über den Speichern-Button erstellen Sie eine Backup-Datei, die Sie später über den Laden-Button wieder in den Online-Editor einspielen können.

Ihre Daten werden bei uns nicht gespeichert und nicht an Dritte weitergegeben. Der Online-Editor ist kostenfrei nutzbar.


Neben diesem Muster-Kündigungsschreiben finden Sie bei uns auch weitere Kündigungen, die Sie mit unserem Online-Editor direkt online bearbeiten können. Darunter ist zum Beispiel eine Vorlage (Kündigung Minijob) sowie ein Muster (Kündigung Probezeit).

Aufbau Kündigungsschreiben

Das Kündigungsschreiben besteht aus folgenden Teilen:

  • Name und Anschrift des Arbeitgebers
  • Name und Anschrift des Arbeitnehmers
  • Datum
    Tragen Sie das Datum ein, zu dem Sie die Kündigung verschicken oder abgeben. Bitte beachten Sie, dass das Datum wichtig für die Einhaltung der Kündigungsfristen ist. Das für die Kündigung relevante Datum ist der Tag der Zustellung an den Arbeitgeber und nicht der Poststempel!
  • Betreff
    Der Betreff sollte den Begriff „Kündigung“ beinhalten. Darüber hinaus können Sie Angaben zum Arbeitsvertrag machen.
  • Anrede
    In der Anrede wird die Person genannt, die Ihre Kündigung erhält. In der Regel ist das Ihr disziplinarischer Vorgesetzter. Eine korrekte Anrede ist wichtig, damit die Kündigung die richtige Person erreicht.
  • Kündigungstext
    In den Kündigungstext gehört im Wesentlichen die Information, dass Sie kündigen, zu welchem Datum Sie kündigen und wann Ihr letzter Arbeitstag sein wird (Resturlaub beachten!) mit dem Verweis auf die Einhaltung der Kündigungsfrist. Die Kündigung muss eindeutig formuliert sein. Verwenden Sie daher kein „würde“, wie zum Beispiel „Gern würde ich mein Arbeitsverhältnis kündigen.“ Darüber hinaus beinhaltet das Kündigungsschreiben ausschließlich die Kündigung und keine sonstigen Ansprüche.
  • Abschluss
    Das Kündigungsschreiben muss eigenhändig mit Ihrer Unterschrift in Handschrift unterzeichnet werden.

Die formalen Kriterien sind zu wahren, da Kündigungen mit Form- und Fristfehlern vom Arbeitgeber angefochten und für ungültig erklärt werden können. Entsteht dem Arbeitgeber durch die unsachgemäße Kündigung ein Schaden, so können sogar Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden. Den Nachweis über den entstandenen Schaden hat der Arbeitgeber zu führen.

Achtung Arbeitszeugnis!

Der Kündigungsgrund wird oft in das Arbeitszeugnis aufgenommen. Das kann sich bei der Eigenkündigung negativ auswirken.

Mehr erfahren

Geben Sie die Kündigung am Besten persönlich beim Arbeitgeber oder der Personalabteilung ab und lassen Sie sich eine Bestätigung geben. Alternativ bietet sich der postalische Zugang per Kurier, Einschreiben mit Rückschein oder Postzustellungsurkunde an. So stellen Sie sicher, dass die Kündigung den Arbeitgeber erreicht und nicht „versehentlich“ abhanden kommt. Letzteres könnte nämlich dazu führen, dass Kündigungsfristen nicht mehr eingehalten werden können und eine nicht fristgerecht ausgesprochene Kündigung ist generell unwirksam. Den Nachweis über den Zugang der Kündigung hat der Arbeitnehmer zu erbringen.

Welche Kündigungsfristen sind einzuhalten?

Für eine wirksame Eigenkündigung ist die genaue Kenntnis der Kündigungsfristen wichtig. Kündigungsfristen bestimmen, zu welchem Termin Ihr Kündigungsschreiben spätestens beim Arbeitgeber eingegangen sein muss. Das Nichteinhalten des Termins kann zu unangenehmen Situationen führen, da dann die Kündigung unter Umständen erst zu einem späteren Zeitpunkt wirksam wird.

Bitte beachten Sie: Ist der letzte Tag des möglichen Zugangs des Kündigungsschreibens ein Feiertag oder ein Sonntag und erfolgt aus diesem Grund die Zustellung erst am nächsten Werktag, so gilt die Kündigungsfrist als nicht eingehalten.

Im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag enthaltene Formulierungen können manchmal schwierig zu deuten sein. Hier daher einige Beispiele für die Berechnung des Zugangs des Kündigungsschreibens.

Beispiele für Arbeitnehmer: Kündigungsfrist berechnen

Vier Wochen zum Monatsende

„Vier Wochen zum Monatsende“ besagt, dass das Kündigungsschreiben 28 Tage vor dem letzten Tag des Monats zugegangen sein muss. 4 Wochen sind also nicht gleichzusetzen mit 1 Monat.

  • Monate mit 31 Tagen: Zugang zum 3. des Monats
  • Monate mit 30 Tagen: Zugang zum 2. des Monats
  • Monate mit 29 Tagen: Zugang zum 1. des Monats
  • Monate mit 28 Tage: Zugang zum 31. des Vormonats

Beispiel: Möchten Sie Ihr Arbeitsverhältnis zum 30. September beenden, muss Ihr Kündigungsschreiben am 2. September beim Arbeitgeber eingegangen sein.

Alternativ zu „Vier Wochen zum Monatsende“ gibt es auch die Formulierung „4 Wochen zum 15. des Folgemonats“. Auch hier müssen Sie entsprechend die 28 Tage zurückrechnen.

Ein Monat zum Monatsende

Ihr Kündigungsschreiben ist am letzten Tag des Vormonats fällig.

Möchten Sie Ihr Arbeitsverhältnis zum Beispiel zum 30. September beenden, muss Ihr Kündigungsschreiben am 31. August dem Arbeitgeber zugehen.

Sechs Wochen zum Quartalsende

Bei dieser Kündigungsfrist ist Ihr Kündigungsschreiben 42 Tage vor dem Ende des Quartals fällig. Quartalsende sind der 31. März, 30. Juni, 30. September und der 31. Dezember. Die Formulierung „Sechs Wochen zum Quartalsende“ findet sich häufig im Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD) für unbefristet Beschäftigte.

Beispiel: Wenn Ihr Kündigungsschreiben am 19. August beim Arbeitgeber eingeht, endet Ihr Arbeitsverhältnis zum 30. September.

Drei Monate zum Quartalsende

Wie bei der letzten Formulierung sind auch hier 4 Termine pro Jahr für einen Ausstieg aus Ihrem Arbeitsvertrag möglich. Es sind jeweils 3 Monate zum Jahresdrittel zurückzurechnen.

Beispiel: Soll Ihr Arbeitsverhältnis am 30. September aufgehoben sein, ist der 30. Juni der Tag, an dem Ihre Kündigungsschreiben dem Arbeitgeber erreichen muss.

Welche Kündigungsfristen gelten?

In erster Linie gelten die im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag festgelegten Fristen.

Die Kündigungsfristen haben Arbeitnehmer und Arbeitgeber in gleicher Weise und Umfang einzuhalten. Sollte für Sie eine Formulierung nicht eindeutig oder schwer verständlich sein, so wenden Sie sich an die Rechtsberatung oder einen Spezialisten für Arbeitsrecht.

Ist die Kündigungsfrist nicht im Arbeitsvertrag geregelt, so gelten gesetzliche Fristen. Die gesetzlichen Kündigungsfristen sind im § 622 BGB geregelt. Demnach kann das Arbeitsverhältnis eines Arbeitnehmers mit einer Frist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats aufgekündigt werden.

Kündigungsfristen in der Probezeit

In der Probezeit ist eine Frist von 2 Wochen einzuhalten. Es gibt allerdings keinen Kündigungstermin. Bitte beachten Sie, dass die Kündigung dem Arbeitgeber innerhalb der Probezeit zugehen muss. Das Ende der Kündigungsfrist kann dabei außerhalb der Probezeit liegen.

Der Aufhebungsvertrag

Möchten Sie das Unternehmen möglichst schnell ohne Einhaltung von Kündigungsfristen verlassen, so kann zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber ein Aufhebungsvertrag geschlossen werden.

Einige Tipps zum Abschluss:

Auch wenn es triftige Gründe für Ihre Kündigung gibt, trennen Sie sich immer im Guten. Bedenken Sie, dass Sie vom Arbeitgeber immer noch durch ein Arbeitszeugnis abhängig sind!

Gern können Sie sich auch auf der Webseite Arbeitsrechte.de informieren. Dort finden Sie neben inhaltlichen Themen zum Arbeitsrecht eine Auswahl an Vorlagen, für im Arbeitsrecht wichtige Bereiche, wie Vertrag und Kündigung.

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1 Kommentar

Kommentator schrieb am 26. April 2016:

Ist das Schreiben richtig? Muss es nicht eher heißen:

„kündige ich zum 31.03.2015. Mein letzter Arbeitstag ist demnach der 31.03.2015.“

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