Was darf ich in der Bewerbung erwähnen?

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Bewerbung als Medizinische FachangestellteBewerbung als Verkäufer in einem Möbelgeschäft
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masta
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Anmeldungsdatum: 29.04.2015
Beiträge: 8
Was darf ich in der Bewerbung erwähnen?
03.05.2015 11:05
Kurz zur Vorgeschichte: Ich habe mein Studium wegen eines Todesfalls in der Familie abgebrochen. Suche nun einen Job als Sachbearbeiter und frage mich ob ich folgende Sachen im Bewerbungsschreiben erwähnen soll:

Darf/sollte ich erwähnen, dass ich schon vorher in dem Betrieb gearbeitet habe, bei dem ich mich jetzt bewerbe?

Sollte ich erwähnen, dass ich während dem Studium einen Job in der Produktion angenommen habe? (Ich bewerbe mich um eine Stelle als Sachbearbeiter, hat ja nichts mit dem zu tun)

Sollte ich Tätigkeiten erwähnen, die ich während einem Praktikum gemacht habe, die aber in dem Betrieb wo ich mich bewerbe gar nicht erwartet werden? z.B. eine Bewerbung fürs Treuhand, aber Erfahrungen im Praktikum von technischer Seite, Informatik etc.? Macht das Sinn?

Sollte ich im Lebenslauf eine Lücke von 3 Monaten erwähnen? Da habe ich ehrlich gesagt nichts gemacht.

Würdet ihr euer Semesterzeugnis beilegen, auch wenn ihr das Jahr nicht bestanden habt ihr einige schlechte Noten drin habt?

Wenn ihr vor habt in diese Gegend zu ziehen, wo sich die Firma befindet, würdet ihr das in der Bewerbung erwähnen? (300km entfernt von zu Hause, das würde ich sicher nicht jeden Tag fahren)

Ich weiss nicht ob ich Vor- oder Nachteile davon habe wenn ich das erwähne.
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Gast





Zu: Was darf ich in der Bewerbung erwähnen?
03.05.2015 22:27
Den Wohnortwechsel kannst du natürlich erwähnen. So etwas der Art "Um meine Flexibilität für Ihr Unternehmen sicherzustellen, bin ich natürlich gern bereit, meinen Wohnsitz nach ... zu verlagern." Damit schmierst du der Firma noch bisschen Honig ums Maul. Alternativ kannst du einen Wochortwechsel auch als Motivation für die Stellensuche mißbrauchen.

Das du in dem Unternehmen schon gearbeitet hast, solltest du unbedingt erwähnen! Aber aufgabentechnisch brauchst du nicht viel zu erzählen. Der Produktionsbereich hat nun wirklich nicht allzuviel mit der Sachbearbeitung zu tun.

Zu der Lücke von 3 Monaten brauchst du nichts zu sagen. Außer es waren 4 Monate.

Skills, die nichts mit der Stelle zu tun haben, brauchst du logischerweise nicht zu nennen. Warum auch, es bringt doch keinen Nutzen? Und wenn doch, dann betone diesen Nutzen!

Viele Grüße
masta
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Anmeldungsdatum: 29.04.2015
Beiträge: 8
Zu: Was darf ich in der Bewerbung erwähnen?
04.05.2015 13:19
Vielen Dank für die Tipps.

Ist das zweite ein Muss Kriterien? "Abgeschlossene kaufmännische Ausbildung und einige
Jahre Berufserfahrung in vergleichbarer Position
"

Ich habe 2 Jahre Erfahrung bzw. Praktikum. Einige Jahre sind mehr als 2 oder?
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