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schnuthi
PostRank 1
Anmeldungsdatum: 12.08.2008
Beiträge: 4
danke
Zuletzt bearbeitet von schnuthi am 17.08.2010 11:28, insgesamt einmal bearbeitet
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Rudi
Moderator
Anmeldungsdatum: 25.11.2007
Beiträge: 1797
Zitat: Zeugnis
Frau XYZ, wohnhaft in XXX, hat in der Zeit von Januar bis Juli 2008 als Aushilfe bei mir gearbeitet.
Sie hat Ihre Arbeit ordnungsgemäß erledigt.
Für die Zukunft wünsche ich Ihr alles Gute.
Das ist "etwas" unvollständig. Hier fehlt vollkommen die Beschreibung der Tätigkeiten, die du wahrgenommen hast. Mehr Informationen zum Inhalt des Arbeitszeugnis findest du auf dieser Webseite unter Arbeitszeugnis
Weiterhin hab ich mal im Internet recherchiert und folgenden Absatz geunden:
(1) Der Arbeitnehmer hat bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Das Zeugnis muss mindestens Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit (einfaches Zeugnis) enthalten. Der Arbeitnehmer kann verlangen, dass sich die Angaben darüber hinaus auf Leistung und Verhalten im Arbeitsverhältnis (qualifiziertes Zeugnis) erstrecken.
(2) Das Zeugnis muss klar und verständlich formuliert sein. Es darf keine Merkmale oder Formulierungen enthalten, die den Zweck haben, andere als aus der äußeren Form oder aus dem Wortlaut ersichtliche Aussage über den Arbeitnehmer treffen.
(3) Die Erteilung des Zeugnisses in elektronischer Form ist ausgeschlossen.
Quelle: [Link nur für registrierte Nutzer sichtbar]
Das was du hier hast, ist (im besten Fall) also ein "einfaches Zeugnis". Du kannst aber ein "qualifiziertes Zeugnis" einfordern. Und! Das Arbeitszeugnis muss wohlwollend formuliert sein und darf das berufliche Fortkommen nicht ungerechtfertigt erschweren
Ausstellen lassen würde ich mir in jedem Fall ein Zeugnis. Egal ob ich 10 Monate oder 10 Jahr dort beschäftigt war.... _________________
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schnuthi
PostRank 1
Anmeldungsdatum: 12.08.2008
Beiträge: 4
danke
Zuletzt bearbeitet von schnuthi am 17.08.2010 11:28, insgesamt einmal bearbeitet
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