Arbeitszeugnis

Arbeitszeugnis

Einfaches und qualifiziertes Arbeitszeugnis

Als Arbeitnehmer haben Sie gesetzlichen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Das Zeugnis muss wahrheitsgemäß und wohlwollend formuliert sein. Unterschieden wird in einfaches und qualifiziertes Zeugnis. Weiterhin gibt es das Zwischenzeugnis.

einfaches Arbeitszeugnis

Das einfache Arbeitszeugnis beinhaltet jediglich Angaben zu Ihren Personalien und Art und Dauer der Beschäftigung. Es enthält keine Informationen zu Aufgaben oder Tätigkeiten und keine Leistungsbewertung.

Bei dieser Zeugnisart kann Ihnen der zukünftige Arbeitgeber aber unterstellen, dass Sie nur ein einfaches Arbeitszeugnis gefordert haben, um über schlechte Leistungen hinwegzutäuschen. Verlangen Sie daher von Ihrem Arbeitgeber immer ein qualifiziertes Arbeitszeugnis!

qualifiziertes Arbeitszeugnis

Das qualifizierte Arbeitszeugnis umfasst, neben den Informationen im einfachen Arbeitszeugnis, detaillierte Angaben zu Ihren Arbeitsbereichen und eine Leistungsbeurteilung.

Achten Sie bei der Beschreibung Ihrer Tätigkeiten darauf, dass alle wesentlichen Aufgaben genannt werden und in der richtigen Reihenfolge aufgeführt sind (wichtigste Aufgaben zuerst).

Den Grad der Zufriedenheit drückt der Arbeitgeber über die Leistungsbeurteilung aus. Kriterien können bspw. Fachkenntnisse, Leistungsbereitschaft, Arbeitsqualität und -tempo sein. Zu diesem Zweck sind in der Leistungsbeurteilung Formulierungen enthalten, die sich relativ einfach in Schulnoten überführen lassen.

Beachten Sie, dass schwammig formulierte oder schlechte Bewertungen Ihrem beruflichen Vorankommen im Wege stehen können. Prüfen Sie daher die Formulierungen in Ihrem Arbeitszeugnis genau! Gegebenenfalls können Sie von Ihrem Arbeitgeber eine Nachbesserung fordern.

Anbei finden Sie einige Paradebeispiele für Formulierungen mit Übersetzung in die jeweilige Schulnote.

Formulierung Schulnote
... stets zu unserer vollsten Zufriedenheit ... 1
... stets zu unserer vollen Zufriedenheit ... 2
... zu unserer vollen Zufriedenheit ... 3
... zu unserer Zufriedenheit ... 4
... im Großen und Ganzen zufrieden ... 5
... hat sich bemüht ... 6

Arbeitgeber nutzen verschlüsselte Nachrichten, sogenannte Geheimcodes. Dazu gehören die äußeren Merkmale des Arbeitszeugnisses, abwertende Formulierungen und K.O.-Formulierungen.

Das Arbeitszeugnis muss frei von Grammatik- und Rechtschreibfehlern und einfach lesbar sein. Die Gestaltung repräsentiert die Wertschätzung des Arbeitgebers für Ihre Arbeitsleistung. Ein schlecht gestaltetes Zeugnis übermittelt die Botschaft, dass Sie schlechte Leistungen erbracht haben.

Achten Sie darauf, dass das Arbeitszeugnis keine abwertenden Formulierungen enthält. Einige Beispiele sind nachfolgend gelistet.

Formulierung Aussage
... zeigt gesundes Selbstvertrauen. Überheblichkeit und schlechtes Fachwissen
... trug zur Verbesserung des Arbeitsklimas bei. Sprücheklopfer oder sogar Alkoholgenuss
Die ihm übertragenen Aufgaben erledigte ... keine Eigeninitiative

Ein weiterer wichtiger Aspekt sind K.O.-Formulierungen. Diese umfassen u.a. die Nutzung des Passivs und Nicht-Formulierungen.

Achten Sie darauf, dass Ihre Tätigkeiten immer im Aktiv beschrieben sind. Passive Formulierungen (bspw. "... hatte Anfragen zu bearbeiten.") signalisieren mangelhafte Eigeninitiative und fehlende Selbständigkeit.

Nicht-Formulierungen verkehren die jeweilige Aussage in das Gegenteil. So bedeutet z.B. "... hatten wir nichts zu beanstanden.", dass es etwas zu beanstanden gab.

Das Arbeitszeugnis wird mit einer Schlussformel, häufig bestehend aus drei Sätzen, beendet. Zunächst wird der Grund für das Ausscheiden des Mitarbeiters genannt. Dem Kündigungsgrund folgen die Dankes-Bedauern-Formel, verbunden mit den guten Wünschen für die berufliche Zukunft des Mitarbeiters. Besonders wertvolle Mitarbeiter werden sogar mit einem Wiedereinstellungsangebot belohnt.

Bitte beachten Sie, dass es keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Schlussformel gibt, auch nicht auf bestimmte Formulierungen. Der Mitarbeiter kann bei Nichtgefallen aber verlangen, dass die Schlussformel aus dem Arbeitszeugnis entfernt wird. Das betrifft auch die Angabe eines bestimmten Kündigungsgrundes.

Zwischenzeugnis

Aus besonderen Gründen, wie bspw. ein Wechsel des Vorgesetzten, können Sie für ein bestehendes Arbeitsverhältnis ein Zwischenzeugnis verlangen. Das Zwischenzeugnis entspricht inhaltlich dem qualifizierten Arbeitszeugnis.

Weiterführende Informationen und sachkundige Beratung zum Arbeitszeugnis sowie Unterstützung bei fehlerhaften Zeugnissen erhalten Sie bei www.arbeitszeugnis-beratung.de

Arbeitszeugnis anfordern

In Deutschland hat jeder Arbeitnehmer mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses einen gesetzlichen Anspruch auf ein schriftliches Arbeitszeugnis. Die gesetzliche Regelung findet sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) § 630. Der Anspruch auf ein Arbeitszeugnis gilt unabhängig von der Art des Beschäftigungsverhältnisses und der arbeitszeitlichen Grundlage (Vollzeit oder Teilzeit).

Wichtig ist, dass Sie – als Mitarbeiter – das Arbeitszeugnis von Ihrem Arbeitgeber aktiv einfordern. Sie können ein qualifiziertes oder einfaches Arbeitszeugnis verlangen, müssen sich aber für eine Variante entscheiden.

Beim Anfordern des qualifizierten Arbeitszeugnisses sind zeitliche Fristen zu beachten. Diese „Ausschlussfristen“ ergeben sich aus Ihrem individuellen Arbeitsvertrag, dem Tarifvertrag, den gesetzlichen Fristen und Urteilen aus der Rechtsprechung - in eben dieser Prioritätsreihenfolge.

Für die Anforderung eines einfachen Arbeitszeugnisses sind keine Ausschlussfristen zu beachten. Sie dürfen mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses also immer ein einfaches Arbeitszeugnis anfordern, natürlich nur sofern das Unternehmen über Ihre Unterlagen verfügt.

Wann sollte man das Arbeitszeugnis anfordern?

Wir empfehlen Ihnen, Ihr Arbeitszeugnis bereits vor dem physischen Austritt aus dem Unternehmen zu verlangen. So können Sie den direkten und schnellen Kontakt zu Ihrem Vorgesetzten nutzen, um Einfluss auf den Inhalt des Arbeitszeugnisses zu nehmen.

Oft ist der Mitarbeiter zwischen Ausspruch der Kündigung und Austritt aus dem Unternehmen noch eine gewisse Zeit im Unternehmen tätig. Mit triftigem Grund, wie das zum Beispiel bei einer Bewerbung der Fall ist, können Sie für diese Zeit ein vorläufiges Arbeitszeugnis von Ihrem Vorgesetzen verlangen.

Auf der Webseite www.zeugnisdeutsch.de finden Sie noch mehr Informationen über das Anfordern eines Arbeitszeugnis mit gesetzlichen Regelungen, Fristen und inhaltlichen Beanstandungen.

Unzufrieden mit dem Arbeitszeugnis?

Nicht hinter jeder schlechten Formulierung steckt zwingend Absicht. Häufig liegen ungünstige Aussagen auch in der Unwissenheit des Verfassers begründet. Wir empfehlen daher, die beanstandeten Passagen zunächst freundlich zu benennen und mit dem Arbeitgeber gemeinsam zu versuchen, eine Lösung für die Arbeitszeugnis-Korrektur zu finden.

Sollte eine Einigung nicht möglich sein, sollten Sie aufgrund der Wichtigkeit des Arbeitszeugnisses für die Bewerbungsphase eine professionelle Beratung bei einem Anwalt für Arbeitsrecht in Betracht ziehen. Ansprechpartner könnten zum Beispiel die Chevalier Rechtsanwälte, als eine der führenden deutschlandweit tätigen Rechtsanwaltskanzleien für Arbeitnehmer sein (mehr Info unter dem Punkt „Arbeitszeugnis prüfen lassen“ auf der Webseite kanzlei-chevalier.de).