Nachfrage berechtigt?

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Kontrastrealist
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Anmeldungsdatum: 26.06.2013
Beiträge: 1
Nachfrage berechtigt?
26.06.2013 20:24
Hallo
Am 17.6. habe ich meine Online-Bewerbung für eine Ausbildung abgeschickt, die am 1.9. beginnen soll.
Habe noch am selben Tag eine Bestätigungs-Mail erhalten, dass meine Bewerbung eingegangen ist und bearbeitet wird.
Soo, nun ist mein Problem, dass ich bis heute noch keine Rückmeldung habe. Ich weiß ja, dass es manchmal mehrere Wochen dauern kann. ABER:
Da ich Kontakt zu Leuten habe, die dort bereits eine Ausbildung machen weiß ich, dass die Firma eigentlich dafür bekannt ist, dass sie sehr schnell eine Rückmeldung versendet ( nach 2-3 Tagen). Auch im Internet haben Bewerber die schnelle Rückmeldung (auch hier hieß es ungefähr 2-3 Tage) gelobt.
Nun, ich bin schon die ganze Zeit am Überlegen warum es bei mir so lange dauert. Und vorhin ist mir die Idee gekommen, dass vielleicht mein Speicherplatz von meinem E-Mail Account voll war (hab erst vorgestern "aussortiert" und einige Mails gelöscht). Sicher bin ich mir jedoch nicht.
Zudem würde in diesem Falle die Firma eine Fehlermeldung bekommen, dass die Nachricht nicht versendet werden konnte. Telefonnummern, sowohl Festnetz als auch Mobil habe ich ja auch in der Bewerbung angegeben. Würden sie sich dann nicht per Telefon melden?

Jetzt habe ich mir überlegt, dass ich morgen dort anrufe und einfach freundlich Nachfrage ob meine Bewerbung noch in Bearbeitung ist oder ich schon eine Rückmeldung bekommen habe, aber diese aufgrund technischer Probleme nicht wahrnehmen konnte. Ist das OK oder zu aufdringlich?
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Andreas Rimpler
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Anmeldungsdatum: 04.07.2012
Beiträge: 464
Wohnort: Duisburg
Zu: Nachfrage berechtigt?
29.06.2013 08:31
Hallo Kontrastrealist,

eine Nachfrage nach 14 Tagen ist in keinem Fall aufdringlich. Im Gegenteil, Du signalisierst damit noch einmal Deine Motivation, deinen Willen zu dieser Ausbildung.

Allerdings solltest du dann nur Dich nach dem Sachstand erkundigen, ob denn schon eine Entscheidung gefallen ist. Falls dies noch nicht der Fall sein sollte, solltest du dann noch einmal nach dem Zeitraum fragen, in dem Du mit einer Entscheidung rechnen darfst, weil du ja schließlich den Angerufenen nicht unnötig nerven möchtest.

Viele Grüße aus Duisburg
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