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elias12
PostRank 6
Anmeldungsdatum: 06.10.2013
Beiträge: 128
Hallo zusammen
Ich hatte vor ein paar Jahren mal im Verkauf gearbeitet (Detailhandel Unterhaltungselektronik) und dann 1998 in die IT gewechselt und wollte wissen ob ich für eine Stelle im Verkauf (da ich wieder gerne das machen möchte) die alten Zeugnisse von vor ein paar Jahren mitsenden soll
Danke für Ihre Tipps
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Wenn das Arbeitszeugnis sehr lange zurückliegt, brauchst du das eigentlich nicht mitzuschicken. Ist doch kalter Kaffee, da veraltet. Außer natürlich die aufgeführten Aufgaben korrelieren sehr stark mit den Aufgabengebieten an der neuen Stelle. Aber auch dann würde ich persönlich auf ein Zeugnis von '98 verzichten.
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elias12
PostRank 6
Anmeldungsdatum: 06.10.2013
Beiträge: 128
Anonymous hat Folgendes geschrieben:
Wenn das Arbeitszeugnis sehr lange zurückliegt, brauchst du das eigentlich nicht mitzuschicken. Ist doch kalter Kaffee, da veraltet. Außer natürlich die aufgeführten Aufgaben korrelieren sehr stark mit den Aufgabengebieten an der neuen Stelle. Aber auch dann würde ich persönlich auf ein Zeugnis von '98 verzichten.
Hallo Gast
Danke für die schnelle Antwort. Ich werde mal schauen, denn eigentlich würden die Aufgaben eben gut passen sprich was ich dazumal im Verkauf gemacht habe.. denn die verlangen entweder ne Lehre im Verkauf oder eben Erfahrung
Schönen heissen Abend
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Uhle
PostRank 3
Anmeldungsdatum: 29.07.2015
Beiträge: 10
Wohnort: Hamburg
elias12 hat Folgendes geschrieben:
Hallo zusammen
Ich hatte vor ein paar Jahren mal im Verkauf gearbeitet (Detailhandel Unterhaltungselektronik) und dann 1998 in die IT gewechselt und wollte wissen ob ich für eine Stelle im Verkauf (da ich wieder gerne das machen möchte) die alten Zeugnisse von vor ein paar Jahren mitsenden soll
Danke für Ihre Tipps
Als Arbeitgeber erwarte ich selbstverständlich "einschlägige" Zeugnisse. Wenn du also in den letzten Jahren etwas ganz anderes gemacht hast, lege unbedingt die alten wirklich relevanten Verkaufszeugnisse bei. Du wirst ja auch sicher im Anschreiben deutlich machen, dass und warum es dich zurück in Altbekanntes zieht. Das jüngste Zeugnis würde ich wegen der allgemeinen Beurteilung in jedem Fall auch mitschicken. Ggf. kannst du eher weitere "artfremde" Zeugnisse dazwischen nur auf Anforderung anbieten, wenn du sonst einen ganzen Stapel mitschicken müsstest.
Lieben Gruß
Iris
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