Als Arbeitnehmer haben Sie gesetzlichen Anspruch auf
ein Arbeitszeugnis. Das Zeugnis muss wahrheitsgemäß
und wohlwollend formuliert sein.
Unterschieden wird in einfaches und qualifiziertes
Zeugnis. Weiterhin gibt es das Zwischenzeugnis.
einfaches Arbeitszeugnis
Das einfache Arbeitszeugnis beinhaltet jediglich Angaben
zu Ihren Personalien und Art und Dauer der Beschäftigung.
Es enthält keine Informationen zu Aufgaben oder Tätigkeiten
und keine Leistungsbewertung.
Beim dieser Zeugnisart kann Ihnen der zukünftige Arbeitgeber
aber unterstellen, dass Sie nur ein einfaches Arbeitszeugnis
gefordert haben, um über schlechte Leistungen hinwegzutäuschen.
Verlangen Sie daher von Ihrem Arbeitgeber immer ein qualifiziertes
Arbeitszeugnis!
qualifiziertes Arbeitszeugnis
Das qualifizierte Arbeitszeugnis umfasst, neben den Informationen
im einfachen Arbeitszeugnis, detaillierte Angaben zu Ihren
Arbeitsbereichen und eine Leistungsbeurteilung.
Achten Sie bei der Beschreibung Ihrer Tätigkeiten
darauf, dass alle wesentlichen Aufgaben genannt
werden und in der richtigen Reihenfolge aufgeführt
sind (wichtigste Aufgaben zuerst).
Den Grad der Zufriedenheit drückt der Arbeitgeber
über die Leistungsbeurteilung aus. Kriterien können
bspw. Fachkenntnisse, Leistungsbereitschaft, Arbeitsqualität
und -tempo sein.
Zu diesem Zweck sind in der Leistungsbeurteilung Formulierungen
enthalten, die sich relativ einfach in Schulnoten
überführen lassen.
Beachten Sie, dass schwammig formulierte oder schlechte
Bewertungen Ihrem beruflichen Vorankommen im Wege stehen
können. Prüfen Sie daher die Formulierungen
in Ihrem Arbeitszeugnis genau! Gegebenenfalls können
Sie von Ihrem Arbeitgeber eine Nachbesserung fordern.
Anbei finden Sie einige Paradebeispiele für Formulierungen
mit Übersetzung in die Schulnote.
| Formulierung |
Schulnote |
| … stets zu unserer vollsten Zufriedenheit
… |
1 |
| … stets zu unserer vollen Zufriedenheit
... |
2 |
| … zu unserer vollen Zufriedenheit
… |
3 |
| … zu unserer Zufriedenheit … |
4 |
| … im Großen und Ganzen zufrieden
… |
5 |
| … hat sich bemüht … |
6 |
Arbeitgeber nutzen verschlüsselte Nachrichten, sogenannte
Geheimcodes. Dazu gehören die äußeren
Merkmale des Arbeitszeugnisses, abwertende Formulierungen
und K.O.-Formulierungen.
Das Arbeitszeugnis muss frei von Grammatik- und Rechtschreibfehlern
und einfach lesbar sein. Die Gestaltung repräsentiert
die Wertschätzung des Arbeitgebers für Ihre
Arbeitsleistung. Ein schlecht gestaltetes Zeugnis
übermittelt die Botschaft, dass Sie schlechte
Leistungen erbracht haben.
Achten Sie darauf, dass das Arbeitszeugnis keine abwertenden
Formulierungen enthält. Einige Beispiele sind nachfolgend
gelistet.
| Formulierung |
Aussage |
| … zeigt gesundes Selbstvertrauen. |
Überheblichkeit und schlechtes Fachwissen |
| … trug zur Verbesserung des Arbeitsklimas
bei. |
Sprücheklopfer oder sogar Alkoholgenuss |
| Die ihm übertragenen Aufgaben erledigte
… |
keine Eigeninitiative |
Ein weiterer wichtiger Aspekt sind K.O.-Formulierungen.
Diese umfassen u.a. die Nutzung des Passivs und Nicht-Formulierungen.
Achten Sie darauf, dass Ihre Tätigkeiten immer
im Aktiv beschrieben sind. Passive Formulierungen
(bspw. "... hatte Anfragen zu bearbeiten.")
signalisieren mangelhafte Eigeninitiative und fehlende
Selbständigkeit.
Nicht-Formulierungen verkehren die jeweilige
Aussage in das Gegenteil. So bedeutet z.B. "...
hatten wir nichts zu beanstanden.", dass es
etwas zu beanstanden gab.
Ist der Arbeitgeber mit Ihren Leistungen sehr zufrieden,
so endet das Arbeitszeugnis mit guten Wünschen
für Ihre weitere berufliche Zukunft.
Zwischenzeugnis
Aus besonderen Gründen, wie bspw. ein Wechsel
des Vorgesetzten, können Sie für ein bestehendes
Arbeitsverhältnis ein Zwischenzeugnis verlangen.
Das Zwischenzeugnis entspricht inhaltlich dem qualifizierten
Arbeitszeugnis.
Weiterführende Informationen und sachkundige Beratung
zum Arbeitszeugnis sowie Unterstützung bei fehlerhaften
Zeugnissen erhalten Sie bei www.arbeitszeugnis-beratung.de
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