Kündigung befristeter Arbeitsvertrag

Kündigung befristeter Arbeitsvertrag

Wie kann man als Arbeitnehmer einen befristeten Arbeitsvertrag kündigen?

Autor: Dipl.-Wirt.-Inf.
Beitrag aktualisiert: 25.08.2023
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Ein unbefristeter Arbeitsvertrag wird auf Dauer abgeschlossen. Er endet mit der ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung, einem einvernehmlichen Aufhebungsvertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer oder, sofern im Arbeitsvertrag eine Altersgrenze festgelegt ist, mit Erreichen eines bestimmten Alters des Arbeitnehmers. Doch wie verhält es sich bei befristeten Arbeitsverhältnissen?

Was ist das Besondere an befristeten Arbeitsverträgen?

Befristete Verträge weichen von den Kündigungsmöglichkeiten unbefristeter Verträge ab! Um das zu Verstehen soll zunächst das Grundwesen eines befristeten Arbeitsverhältnisses betrachtet werden.

Ein Arbeitsvertrag kann nach Zeit oder Zweck befristet werden. Ein zeitlich befristeter Arbeitsvertrag endet mit einem kalendermäßig festgelegten Zeitpunkt. Das versteht man auch unter Zeitbefristung.

Zweckbefristete Arbeitsverträge enden dagegen mit dem Eintreten eines bestimmten Ereignisses. Das Ereignis kann das Ende eines Projekts sein oder auch die Wiederkehr eines vertretenen Mitarbeiters, wie es zum Beispiel bei der Schwangerenvertretung der Fall ist.

Das Arbeitsverhältnis endet allerdings nicht sofort mit dem Eintreten des Ereignisses, sondern der Arbeitgeber muss das Ende des Arbeitsverhältnisses zwei Wochen vorher ankündigen. Sowohl der Zweck (bei einer Zweckbefristung) als auch der Zeitpunkt (bei einer Zeitbefristung) sind im Arbeitsvertrag festgelegt.

Darf ich einen befristeten Arbeitsvertrag einfach kündigen?

Darf ich meinen Zeitvertrag kündigen? Rechtsgrundlage für befristete Arbeitsverträge bildet das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG). Dieser Gesetzestext besagt im § 15 Absatz 3, dass befristete Verträge sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer nicht vorzeitig ordentlich gekündigt werden dürfen. Damit soll der Arbeitnehmer geschützt werden, der durch die Befristung schon beeinträchtigt ist.

Ausnahmen müssen im Tarif- oder Arbeitsvertrag geregelt sein! Sofern vertraglich das ordentliche Kündigungsrecht festgehalten ist, es aber keine Regelungen zu den Kündigungsfristen gibt, gelten die normalen gesetzlichen Kündigungsfristen (siehe Beitrag Kündigung durch den Arbeitnehmer).

Darüber hinaus kann bei langdauernden Befristungen, die für eine längere Zeit als fünf Jahre eingegangen sind, das Arbeitsverhältnis nach Ablauf von fünf Jahren vom Arbeitnehmer mit einer Frist von sechs Monaten gekündigt werden. Dies regelt § 15 Abs. 4 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG).

Eine außerordentliche Kündigung ist in der Befristung immer möglich. Die außerordentliche Kündigung kann auch nicht per Arbeits- oder Tarifvertrag verwehrt werden. Es muss jedoch ein außergewöhnlicher Kündigungsgrund gemäß § 626 BGB („Kündigung aus wichtigem Grund“) vorliegen, der den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses unmöglich macht. Dieser kann aus Sicht des Arbeitgebers zum Beispiel bei einer schweren Pflichtverletzung durch den Arbeitnehmer nach vorheriger Abmahnung vorliegen. Aus Sicht des Arbeitnehmers zählt zum Beispiel als wichtiger Grund der abgemahnte Zahlungsverzug des Arbeitgebers.

Kündigung wegen Schriftformmangel

Ist die Befristung wegen des Mangels der Schriftform unwirksam, kann der Arbeitsvertrag auch vor dem vereinbarten Ende ordentlich gekündigt werden (§ 16 Satz 2 TzBfG). Das Ende des Arbeitsvertrages bedarf bei befristeten Arbeitsverhältnissen also zwingend der schriftlichen Fixierung (§ 14 Absatz 4 TzBfG). Ansonsten ist das Arbeitsverhältnis als unbefristet anzusehen, BAG (7 AZR 198/04).

Möglichkeiten für die Kündigung von befristeten Arbeitsverhältnissen

  1. Die ordentliche Kündigung kann per Regelung im Arbeits- oder Tarifvertrag erlaubt sein.
  2. Arbeitsverträge, deren Befristung für die Lebenszeit einer Person oder für längere Zeit als fünf Jahre abgeschlossen wurden, können vom Arbeitnehmer nach Ablauf von fünf Jahren mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten gekündigt werden (§ 15 Absatz 4 TzBfG).
  3. Es wird zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein Aufhebungsvertrag abgeschlossen.
  4. Der Arbeitnehmer kann aus wichtigem Grund außerordentlich kündigen (§ 626 Absatz 1 BGB). Ein wichtiger Grund können zum Beispiel wiederholte Zahlungsausfälle des Arbeitgebers sein.
  5. Ist die Befristung wegen des Mangels der Schriftform unwirksam, kann der Arbeitsvertrag auch vor dem vereinbarten Ende ordentlich gekündigt werden. Der Arbeitsvertrag ist in diesem Fall als unbefristet anzusehen. Das Ende des Arbeitsvertrages für befristete Arbeitsverhältnisse bedarf also zwingend der schriftlichen Fixierung (§ 14 Absatz 4 TzBfG).

Gesetzliche Grundlage zum Nachlesen:
Das Teilzeit- und Befristungsgesetz können Sie im Internet unter www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/tzbfg/gesamt.pdf einsehen.

Musterschreiben Kündigung Arbeitsvertrag

Sollte bei Ihnen eine ordentliche Kündigung möglich sein, finden Sie hier noch ein Muster für das Kündigungsschreiben. Das Muster oder die Vorlage können Sie mit dem Online-Editor direkt ändern. Anschließend haben Sie die Möglichkeit, das Kündigungsschreiben über den Drucker-Button auszudrucken oder als PDF-Datei herunterzuladen.

Die PDF-Datei steht Ihnen 30 Minuten zum Download zur Verfügung. Ihre persönlichen Daten werden ausschließlich zur Erstellung der PDF-Datei verwendet. Die Daten werden nicht weitergegeben.

So funktioniert der Online-Editor!

Klicken Sie einfach in die einzelnen Abschnitte (z.B. den Adressblock), um Daten zu ändern. Wenn Sie fertig sind, erzeugen Sie über den Drucken-Button eine PDF-Datei, die Sie herunterladen oder ausdrucken können.

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1 Kommentar

Ute Kröber schrieb am 29. September 2015:

Guten Tag habe eine Frage ,ich habe seit knapp 2 Jahren eine Arbeitsstelle als Reinigungskraft im Altenheim.Mein Arbeitsvertrag ist unbefristet immer für 6 Monate,möchte aber diese Arbeitaus gesundheitlichem Gründen nicht mehr ausüben wie muss ich Kündigen bzw wielange ist meine Kündigungsfrist.

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