Ausbildungszeugnis Drogist/in bewerten, zum Arbeitsgericht?

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Bewertung Arbeitszeugnis QMBBrauche dringend eine Hilfe
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lorinka
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Anmeldungsdatum: 26.09.2013
Beiträge: 2
Ausbildungszeugnis Drogist/in bewerten, zum Arbeitsgericht?
26.09.2013 15:32
Hallo an Alle ich bin neu hier, benötige jedoch auch mal Hilfe von anderer Seite.

Kurz zur Vorgeschichte: Ich habe die Ausbildung nach einem eintägigen Probetag ohne Zeugnis und Bewerbung bekommen.
In der Ausbildung bekam ich 2 Kinder (Elternzeit 2 Jahre), ich habe die Ausbildung fortgesetzt - in Teilzeit.
Die Arbeitszeiten waren mehr als bescheiden: JEDEN Samstag Dienst, unter der Woche fast immer Nachmittags bis Ladenschluss, das hätte mir schon zu denken geben müssen, dass mein Arbeitgeber eventuell versucht mich loszuwerden.
Gut ich habe es akzeptiert und die Kinder kaum gesehen (mussten um spätenstens 9:30 Uhr in der Kita sein, wegen dem Ablauf; abends hatten sie eine Fremdbetreuung bis ca. 21 Uhr.
Dann wurde meine Tochter schwerkrank und musste lange ins Krankenhaus, nun jedes Jahr zur Reha, und ich wurde gekündigt.
Diese Kündigung sollte zum Arbeitsgericht, da Sie ungerechtfertigt war. Mein Anwalt hatte ans Arbeitsgericht geschrieben, aber der Schlichtungsausschuss der Handelskammer hat sich dazwischen "gedrängt".
Ist der Beschluss vom Schlichtungsaussschuss genauso viel wert, wie der vom Arbeitsgericht?
Darin hiess es :

Zitat:

Der Antragsgegner verpflichtet sich zur Erteilung eines ausbildungs- und berufsfördernden Zeugniss mit Ausstellungsdatum....



Wir haben die Ausbildung "einvernehmlich" wegen sozialer Gründe beendet, mein Arbeitgeber war sehr sauer, da ich nicht als Auszubildende sondern als vollwertige Kraft gearbeitet habe (bin schon ein wenig älter), aber das Arbeitszeugnis ist meiner Meinung nach sehr schlecht, könntet ihr mir helfen und mir Tipps geben?Mein ehemaliger Arbeitgeber findet es sei ein tolles Zeugnis und ich soll vorbringen was daran denn schlecht sein solle.

Zitat:

Frau XXX, geboren am XXX, wurde am XXX als Auszubildende für das Berufbild Drogistin mit dem Schwerpunkt chemisch-technische Waren und Pflanzenschutz in unserem Filialunternehmen eingestellt. In der Zeit vom XXX bis XXX befand sich Frau XXX in Elternzeit. Während der Ausbildungszeit war sie in unserer Filiale XXX tätig. (Da fehlt die 2 te Filiale, ist das relevant?)

Frau XXX wurde mit allen im Verkauf anfallenden Tätigkeiten vertraut gemacht und in den verschiedenen Abteilungen unserer Filialen eingesetzt. Sie erlangte dabei Warenkundekenntnisse, die durch betriebsinterne Schulungen ergänzt wurden. Ferner eignete sie sich kaufmännisches Wissen in folgenden Bereichen an: - Kontrolle der Wareneingänge, - Preisauszeichnung und -änderungen, - Warenpräsentation und Kundenberatung, Kassentätigkeit und -abrechnung (finde ich persönlich ziemlich wenig und nichtssagend oder?)
Frau XXX erledigte die ihr übertragenen Aufgaben zur Zufriedenheit der Teamleitung. Sie setzte ihre erlangten Fachkenntnisse erfolgreich in der Kundenberatung und bei der Warenplatzierung um. Frau XXX war pünktlich, zuverlässig und fleißig und ihr Verhalten den Vorgesetzten, Kollegen und Kunden gegenüber war stets einwandfrei.

Das Ausbildungsverhältnis endet mit Ablauf des heutigen Tages. Wir wünschen Frau XXX für ihre berufliche und private Zukunft alles Gute und viel Erfolg.



Welche Note würdet ihr diesem Zeugnis geben?Gibt es Sachen die verändert werden können?
Habe schon im Internet geschaut, aber irgendwie komme ich nicht wirklich weiter.
Ach ja, ich habe vorher bei diesem Arbeitgeber noch ein mehrmonatliche bezahltes Praktikum gemacht, gehört dies da mit hinein?

Ich danke euch schon einmal im Voraus fürs durchlesen, es ist ja nicht wenig.
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Zu: Ausbildungszeugnis Drogist/in bewerten, zum Arbeitsgericht?
26.09.2013 16:24
Hallo lorinka,

die Denkweise Deines Chefs kann ich ein bisschen nachvollziehen. Auch ich bin der Meinung, dass eine Mutter zu ihren Kindern gehört.

Zitat:

Gut ich habe es akzeptiert und die Kinder kaum gesehen (mussten um spätenstens 9:30 Uhr in der Kita sein, wegen dem Ablauf; abends hatten sie eine Fremdbetreuung bis ca. 21 Uhr.



Sieht so die moderne Kindererziehung/Kinderbetreuung in der heutigen Zeit aus?

Zu Deinem Zeugnis:
Dein ehemaliger Arbeitgeber irrt, wenn er behauptet es wäre ein tolles Zeugnis. Dein Zeugnis ist maximal ausreichend. Dieser Satz im Zeugniscode bescheinigt es:

Zitat:

Frau XXX erledigte die ihr übertragenen Aufgaben zur Zufriedenheit der Teamleitung.



Wäre Dein Zeugnis ein befriedigend, würde der Satz so lauten:

Zitat:

Frau XXX erledigte die ihr übertragenen Aufgaben zur vollen Zufriedenheit der Teamleitung.



Wäre Dein Zeugnis ein gut, würde der Satz so lauten:

Zitat:

Frau XXX erledigte die ihr übertragenen Aufgaben stets zur vollen Zufriedenheit der Teamleitung.



Wäre Dein Zeugnis ein sehr gut, würde der Satz so lauten:

Zitat:

Frau XXX erledigte die ihr übertragenen Aufgaben stets zur vollsten Zufriedenheit der Teamleitung.



In Deinem Zeugnis fehlt der Ehrlichkeitsvermerk. Dieser wird immer dann hineingeschrieben, wenn der Zeugnisempfänger(in) etwas mit Geld zutun hatte. Wenn er fehlt, könnte man Unregelmäßigkeiten vermuten.

In Deutschland darf der Arbeitgeber nur etwas Schlechtes ins Zeugnis schreiben, wenn er es beweisen kann. Im Juristendeutsch sagt man: "Das Zeugnis muss wohlwollend sein." Wenn der Arbeitnehmer mit dem Zeugnis unzufrieden ist, muss der Arbeitgeber nachbessern oder beweisen, dass seine schlechte Beurteilung begründet ist.

Viele Grüße

Orakel
lorinka
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Anmeldungsdatum: 26.09.2013
Beiträge: 2
Zu: Ausbildungszeugnis Drogist/in bewerten, zum Arbeitsgericht?
26.09.2013 16:51
Danke für deine Antwort!

Zitat:

Sieht so die moderne Kindererziehung/Kinderbetreuung in der heutigen Zeit aus?



Ich hätte auch lieber vormittags und MAL abends arbeiten können, aber das wollte der Arbeitgeber nicht!Auch ein Grund für die Beendung der Ausbildung.
Ich habe ein geschmissenes Studium in meinem Lebenslauf und wollte endlich eine abgeschlossene Ausbildung, daher wollte ich es durchziehen, denn ich war beim Weiterführen der Ausbildung schon 28 Jahre alt!

Wenn ich den Arbeitgeber nun auffordere das Zeugnis zu bearbeiten, muss ich dann die Sachen anbringen, die ich geändert haben möchte? Sagte mir der Arbeitgeber so!
Ich habe im Übrigen ja den Beschluss des Schlichtungsausschusses, in welchem steht, dass das Zeugnis geändert werden muss, was kann ich damit machen?

Zitat:

In Deinem Zeugnis fehlt der Ehrlichkeitsvermerk. Dieser wird immer dann hineingeschrieben, wenn der Zeugnisempfänger(in) etwas mit Geld zutun hatte. Wenn er fehlt, könnte man Unregelmäßigkeiten vermuten.



Ich war im Verkauf, also sollte dies ja drinstehen, denn ich habe mir nichts zuschulden kommen lassen.
Sollte der Satz :"Frau XXX war pünktlich, zuverlässig und fleißig" mit dem Zusatz "ehrlich" und "stets" gefüllt werden?

Besten Dank!
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Orakel
Gast




Zu: Ausbildungszeugnis Drogist/in bewerten, zum Arbeitsgericht?
26.09.2013 21:18
Hallo lorinka,

keine Ursache - das habe ich gerne getan.

Meine Frau hat mal in einem Supermarkt gearbeitet. Sie hat auch ein gutes Zeugnis bekommen, das ich Dir jetzt poste. Dann weißt Du, wie ein Zeugnis, das für eine Verkäuferin geschrieben wurde, auszusehen hat. Zusätzlich kannst Du Dich hier noch etwas schlaumachen. [Link nur für registrierte Nutzer sichtbar]

Meine Frau nenne ich Sara Schulz.

Zitat:


Zeugnis

Frau Sara Schulz, geboren am 08.09.1966, war in der Zeit vom 26. Juli 1982 bis 18. Dezember 1997 in unserem Unternehmen tätig.

Sie trat zunächst als Auszubildende für das Berufsbild der Verkäuferin in unser Unternehmen ein. Nach Abschluss ihrer Ausbildungszeit wurde Frau Sara Schulz ab dem 16. Juli 1984 in ein festes Angestelltenverhältnis übernommen. Ihr Einsatz erfolgte seitdem als Kassiererin und Verkäuferin in einer unserer XXX-Filialen in Frankfurt.

Zu den übertragenen Aufgaben gehörten die korrekte Abwicklung der einzelnen Kassiervorgänge sowie die tägliche Endabrechnung der von ihr geführten Kasse. Außerdem betreute Frau Schulz verschiedene Warengruppen in der Lebensmittelabteilung. Hier war sie für die Warendisposition und Warenannahme sowie die Präsentation des Warenangebotes verantwortlich. Ferner war Frau Schulz innerhalb des Marktes für die Warengruppe "Milch und Milchprodukte" zuständig. Neben der Beratung der Kunden wurden von ihr täglich Frischekontrollen durchgeführt.

Sie verfügt über ein fundiertes Fachwissen und umfassende Erfahrungen und war stets in der Lage, dieses zielorientiert in die Praxis umzusetzen.

Während der Dauer ihrer Tätigkeit in unserem Unternehmen haben wir Frau Schulz als eine zuverlässige und gewissenhafte Mitarbeiterin kennen- und schätzengelernt, die ihre Aufgaben immer selbständig und gewissenhaft erledigte. Die ihr übertragenenTätigkeiten wurden stets zu unserer vollen Zufriedenheit ausgeführt. Sie war ehrlich, pünktlich und fleißig.

Unseren Kunden gegenüber verhielt sie sich immer freundlich und hilfsbereit. Ihre Führung und ihr Verhalten gegenüber ihren Vorgesetzten und Mitarbeitern waren vorbildlich.

Frau Schulz schied auf eigenen Wunsch aus unserem Unternehmen aus. Wir wünschen ihr für die Zukunft beruflich und persönlich alles Gute und bedanken uns für ihre Mitarbeit.

Unternehmen, Datum

Unternehmen
Personalabteilung

Unterschrift



Mit lieben Grüßen

Orakel
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