Bewerbungsanschreiben nach Kündigung

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Tavi90
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Anmeldungsdatum: 30.10.2014
Beiträge: 2
Bewerbungsanschreiben nach Kündigung
30.10.2014 15:09
Hey ihr Lieben,

und zwar geht es um folgendes:

Habe im Juli meine Ausbildung abgeschlossen als Arzthelferin. Hatte nun ab August eine neue Stelle. Wurde jetzt nun gekündigt.

Jetzt ist meine Frage, wie schreibe ich es in die Bewerbung rein? Bzw. wie verpacke ich es am besten?

Würde mich über Antwort freuen Smile
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KaWy
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Anmeldungsdatum: 30.09.2014
Beiträge: 8
Wohnort: Bochum
Zu: Bewerbungsanschreiben nach Kündigung
30.10.2014 15:47
Hallo Tavi90,

solange es keine Betriebsbedingte Kündigung ist würde ich es nicht im Anschreiben erwähnen.
Beginne deine Bewerbung einfach ganz normal mit

Sehr geehrte ...,

als ausgebildete Arzthelferin bin ich nun auf der Such nach einer perpektivreichen beruflichen Herausforderung. Die Ausschreibung Ihrer Praxis hat mich sofort angesprochen, da... usw.

Und dann einfach das übliche schreiben.
Im Falle einer Betriebsbedingten Kündigung kannst du das in einem Satz am Schluss erwähnen.
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Tavi90
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Anmeldungsdatum: 30.10.2014
Beiträge: 2
Zu: Bewerbungsanschreiben nach Kündigung
30.10.2014 16:23
Erst mal danke für die Antwort.
Die Kündigung habe ich bekommen, weil es einfach nicht gepasst hat. Also das heißt ich soll es gar nicht erwähnen?

Liebe Grüße
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KaWy
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Anmeldungsdatum: 30.09.2014
Beiträge: 8
Wohnort: Bochum
Zu: Bewerbungsanschreiben nach Kündigung
30.10.2014 16:27
Ich würde es nicht direkt erwähnen. Schreib eventuell, dass du dich beruflich umorientieren willst. Im Vorstellungsgespräch kannst du es dann ausführlich erklären.

Das wäre zumindest mein Vorschlag.
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Deuter
Gast




Zu: Bewerbungsanschreiben nach Kündigung
30.10.2014 18:38
Hallo Tavi90,

KaWy hat recht. Eine Erwähnung macht keinen Sinn, weil mit dieser Kündigung ein negativer Eindruck entsteht. Beim Vorstellungsgespräch kannst Du den Vorfall immer noch erklären.

Im Wort "Bewerbung" steckt das Wort "Werbung". Im Falle eines Bewerbungsanschreibens ist die Eigenwerbung gemeint. Dinge, die der Personaler negativ auslegen könnte, werden nicht erwähnt oder beschrieben.


Mit lieben Grüßen

Deuter
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