Bewerbung als Sachbearbeiterin - Arbeitszeugnis Problem

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Sissi
Gast




Bewerbung als Sachbearbeiterin - Arbeitszeugnis Problem
29.06.2008 20:33
hallo,

ich habe folgendes Problem, ich habe von meinem letzten Arbeitgeber ein "fast" qualifizierts Arbeitszeugnis bekommen (Bewertung in 1 Satz = 4). Ich bin und war mit seinem Zeugnis nicht einverstanden, da mir beim Verlassen des Betriebes etwas anderes zugesichert wurde. Leider ist mein Ex-Chef nicht bereit sein Versprechen zu halten.

Nun möchte ich im Anschreiben erwähnen, das ich als Sachbearbeiterin beschäfftigt war und muss ja das Zeugnis mitschicken. Kann ich nun in 1-2 Sätzen erwähnen das ich mit dem Zeugnis nicht einverstanden bin?

Das ich dort beschäftigt war sieht man ja im Lebenslauf, fehlt das Zeugnis wird dort nachgefragt und ich denke das dort die Auskunft über mich nicht positiv ausfällt. Hänge ich das Zeugnis kommentarlos an wird das selbe geschehn.

Hat jemand einen Formulierungsvorschlag?

Danke Sissi

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Gast





Zu: Bewerbung als Sachbearbeiterin - Arbeitszeugnis Problem
30.06.2008 00:20
Ich weiß jetzt nicht, was Du unter einem "fast" qualifiziertem Zeugnis verstehst! Ein qualifiziertes Zeugnis zeichnet sich dadurch aus, dass nicht nur bestätigt wird, dass man von - bis beschäftigt war, sondern es wird das Arbeitsverhalten und die Leistung beurteilt.

Da gilt es, dass jeder Arbeitnehmer einen Anspruch auf ein wohlwollendes Zeugnis hat, was wiederum nicht bedeutet , dass z.B. ausreichende Leistungen in einem Zeugnis als (sehr) gute Leistungen beschrieben werden müssen. Für ein Zeugnis gilt in der Rechtsprechung die Wahrheitspflicht, ansonsten läuft ein Arbeitgeber durchaus Gefahr, sich schadensersatzpflichtig zu machen.

Auch ist es weitaus seltener der Fall, dass bei einem alten Arbeitgeber nachgefragt wird, als allgemeinhin angenommen wird! Da würdest Du Dich gewaltig disqualifizieren, wenn Du in Deinem Bewerbungsschreiben erwähnst, dass Du mit Deinem Zeugnis nicht einverstanden bist. Dann häng es erst gar nicht an!

Wenn Du mit Deinem Zeugnis nicht einverstanden bist, lass es durch einen Rechtsanwalt prüfen und falls Du eine Korrektur erzwingen kannst, geh gegen das Zeugnis vor! Falls Deine Leistung in einem Bereich jedoch nur ausreichend war, ist es völlig legitim, das als Arbeitgeber auch so zu beschreiben, s.o..
Gast





Zu: Bewerbung als Sachbearbeiterin - Arbeitszeugnis Problem
30.06.2008 00:45
Hi

sry, mit fast meine ich die erste Fassung war ein qualifiziertes in dem er meine Leistungen in 1 Satz erwähnte = Note 4. Versprochen war was anderes. Nun habe ich ein Zeugnis das die Tätigenkeiten auflistet aber grundsätzlich keine Wertung (außer dank für die gezeigten leistungen).

Zum Thema dagegen vorgehn - es ist wohlwolend geschrieben und eine Krähe hackt der anderen nicht das Auge aus ^^.

Na ja wenn ich von der Arbeitstelle kein Zeugnis anhänge ist das auch doof - da es ja aus dem Lebenslauf ersichtlich ist. Dann lass ich am besten das Nichtgefallen weg und nehm das Zeugnis das fast ohne wertung ist.

Gruß Sissi
E. Kling
Gast




Zu: Bewerbung als Sachbearbeiterin - Arbeitszeugnis Problem
30.06.2008 18:02

Zitat:

Nun habe ich ein Zeugnis das die Tätigenkeiten auflistet aber grundsätzlich keine Wertung (außer dank für die gezeigten leistungen).



Hallo Sissi,

ich kann Dir nur den Rat geben, das Zeugnis prüfen zu lassen! Wenn nur eine Auflistung der Tätigkeiten, ohne irgendeine Wertung erfolgt ist, entspricht das m.E. der Note "Ungenügend"! Ein wohlwollendes Zeugnis lebt auch von Weglassungen, die wiederum eine sehr deutliche Sprache sprechen!

Du solltst bedenken, dass Dich dieses Zeugnis sehr lange begleiten wird.
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