PostRank 1
Anmeldungsdatum: 25.02.2009
Beiträge: 4
zeugnis muss nachgereicht werden
25.02.2009 16:20
25.02.2009 16:20
hallo allerseits,
ich habe vor kurzem meinen magister an einer uni erfolgreich abgeschlossen und möchte mich nun auf mögliche stellen oder praktika bewerben. das problem dabei: das zeugnis wird mir auf anfrage beim prüfungsamt erst in 6 - 8 wochen zugeschickt. alles was ich habe, ist eine vorübergehende bescheinigung, dass ich die magisterprüfung bestanden habe, diese jedoch ohne note. ich kann also im moment (da ich mit bewerbungen nicht warten will, bis ich das zeugnis in händen halte) meinen bewerbungen nur diese vorübergehende bescheinigung beilegen. nun meine frage: wo vermerke ich am besten, dass ich das endgültige zeugnis noch nachreichen werden (muss) und welche worte wähle ich diesbezüglich im idealfall?
ich habe vor kurzem meinen magister an einer uni erfolgreich abgeschlossen und möchte mich nun auf mögliche stellen oder praktika bewerben. das problem dabei: das zeugnis wird mir auf anfrage beim prüfungsamt erst in 6 - 8 wochen zugeschickt. alles was ich habe, ist eine vorübergehende bescheinigung, dass ich die magisterprüfung bestanden habe, diese jedoch ohne note. ich kann also im moment (da ich mit bewerbungen nicht warten will, bis ich das zeugnis in händen halte) meinen bewerbungen nur diese vorübergehende bescheinigung beilegen. nun meine frage: wo vermerke ich am besten, dass ich das endgültige zeugnis noch nachreichen werden (muss) und welche worte wähle ich diesbezüglich im idealfall?