Gast
Fehler in Praktikumsbescheinigung
24.03.2010 14:23
24.03.2010 14:23
Hallo zusammen,
ich wäre für Eure Hilfe in folgendem Fall dankbar. Ich muss gestehen, dass ich das Thama Arbeitszeugnisse wohl bislang unterschätzt habe. Jedenfalls habe ich dabei bislang nicht auf Vollständigkeit geachtet. Es befindet sich unter meinen Zeugnissen auch ein Praktikumszeugnis, dass mir eigentlich nicht so schlecht erscheint. Dummerweise ist nur ein grober Fehler drin: Statt "Zu seinen Aufgaben zählte..." steht dort "Zu ihren Aufgaben zählte", was dem ganzen natürlich einen sehr lotterhaften, dahingerotzten Beigeschmack verleiht.
Weiß auch nicht, warum ich das damals nicht gleich beanstandet habe. Musste, glaube ich, sowieso schon hinter dem Zeugnis herlaufen und wie gesagt, habe ich das Thema auch ingesamt wohl unterschätzt. Und mittlerweile ist das fast fünf Jahre her und den Arbeitgeber (Redaktion) gibt es auch in dieser Form nicht mehr.
Bisher habe ich das Zeugnis immer weggelassen, weil ich aus dieser Zeit auch Arbeitsproben angeführt hatte, bin mir aber nun unsicher. Meine Frage ist nun, was ist schlimmer: Das Zeugnis nicht anführen oder es trotz des Fehlers anführen? Vielleicht ist es sowieso insgesamt nicht so gut und besser es wegzulassen. Daher hänge ich es noch mal an.
Vielen Dank schon mal für Eure Meinungen vorweg!
Herr xxx absolvierte vom 1. Juni bis zum 15. Juli 2005 ein sechswöchiges Vollzeit-Praktikum in der Redaktion XXX.
Herr xxx hat sein Praktikum zu unserer vollsten Zufriedenheit absolviert. Bei den ihm übertragenen Tätigkeiten zeigte er sich stets als schneller, engagierter, neugieriger und zuverlässiger Praktikant.
Zu ihren Tätigkeiten gehörte
- die Einarbeitung in das Redaktionssystem
- das Verfassen von Meldungen, Berichten
- die Mitarbeit in den Ressorts Politik, Wirtschaft, Kultur und Sport
- das selbstständige Recherchieren von Hintergründen
- die eigenständige Themensuche
- die Teilnahme an Redaktionskonferenzen
- die Blattkritik vor der Konferenz
- die Mitarbeit am täglichen Redaktionsgeschehen
- das Korrekturlesen
Wir wünschen Herrn xxx alles Gute für sein Studium und seine weitere berufliche Zukunft.
ich wäre für Eure Hilfe in folgendem Fall dankbar. Ich muss gestehen, dass ich das Thama Arbeitszeugnisse wohl bislang unterschätzt habe. Jedenfalls habe ich dabei bislang nicht auf Vollständigkeit geachtet. Es befindet sich unter meinen Zeugnissen auch ein Praktikumszeugnis, dass mir eigentlich nicht so schlecht erscheint. Dummerweise ist nur ein grober Fehler drin: Statt "Zu seinen Aufgaben zählte..." steht dort "Zu ihren Aufgaben zählte", was dem ganzen natürlich einen sehr lotterhaften, dahingerotzten Beigeschmack verleiht.
Weiß auch nicht, warum ich das damals nicht gleich beanstandet habe. Musste, glaube ich, sowieso schon hinter dem Zeugnis herlaufen und wie gesagt, habe ich das Thema auch ingesamt wohl unterschätzt. Und mittlerweile ist das fast fünf Jahre her und den Arbeitgeber (Redaktion) gibt es auch in dieser Form nicht mehr.
Bisher habe ich das Zeugnis immer weggelassen, weil ich aus dieser Zeit auch Arbeitsproben angeführt hatte, bin mir aber nun unsicher. Meine Frage ist nun, was ist schlimmer: Das Zeugnis nicht anführen oder es trotz des Fehlers anführen? Vielleicht ist es sowieso insgesamt nicht so gut und besser es wegzulassen. Daher hänge ich es noch mal an.
Vielen Dank schon mal für Eure Meinungen vorweg!
Herr xxx absolvierte vom 1. Juni bis zum 15. Juli 2005 ein sechswöchiges Vollzeit-Praktikum in der Redaktion XXX.
Herr xxx hat sein Praktikum zu unserer vollsten Zufriedenheit absolviert. Bei den ihm übertragenen Tätigkeiten zeigte er sich stets als schneller, engagierter, neugieriger und zuverlässiger Praktikant.
Zu ihren Tätigkeiten gehörte
- die Einarbeitung in das Redaktionssystem
- das Verfassen von Meldungen, Berichten
- die Mitarbeit in den Ressorts Politik, Wirtschaft, Kultur und Sport
- das selbstständige Recherchieren von Hintergründen
- die eigenständige Themensuche
- die Teilnahme an Redaktionskonferenzen
- die Blattkritik vor der Konferenz
- die Mitarbeit am täglichen Redaktionsgeschehen
- das Korrekturlesen
Wir wünschen Herrn xxx alles Gute für sein Studium und seine weitere berufliche Zukunft.