Muss aktueller AG namentlich erwähnt werden?

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Antwort auf EMAILDas dritte Blatt - Unterschrift
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luna_36
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Anmeldungsdatum: 10.09.2012
Beiträge: 1
Muss aktueller AG namentlich erwähnt werden?
10.09.2012 09:22
Hallo zusammen,

ich möchte mich aus ungekündigter Stelle heraus bewerben. Da ich aber nicht möchte, dass mein jetziger Arbeitgeber davon erfährt, wollte ich den Namen meines Noch-AGs. nicht in meiner Bewerbung erwähnen.

Im Anschreiben würde ich schon schreiben: "Zurzeit arbeite ich als Sachbearbeiterin in Musterstadt..."
Auch im Lebenslauf würde ich meine Tätigkeit auflisten, aber am liebsten ohne Firmennamen.

Ich würde ja auch den Zusatz mit reinbringen: Da ich in ungekündigter Stellung beschäftigt bin, würde ich Sie bitten meine Bewerbung vertraulich zu behandeln.

Aber: Man hat mir gesagt, dass ich damit einen potentiellen AG unterstellen würde, meine Daten "schlampig" zu behandeln bzw. ich hätte etwas zu verbergen.

Was meint ihr dazu? Ich bin für jede Hilfe dankbar!!
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Maiki
Gast




Zu: Muss aktueller AG namentlich erwähnt werden?
10.09.2012 09:40
Hallo Luna!

Wenn du den Namen deines aktuellen Arbeitgebers nicht nennen möchtest, ist das vollkommen okay und m.E. auch verständlich. Umschreibe das Unternehmen. So kannst du im Anschreiben schreiben "Sachbearbeiterin in einem Unternehmen der ABC-Branche" oder "Sachbearbeiterin [b]in einem Autohaus". Gleiches gilt für den Lebenslauf. Wo sich das Unternehmen befindet ist eigentlich auch egal.

Wenn du nicht möchtest, dass sich dein zukünfter Arbeitgeber über dich erkundigt, kannst du den Satz, wie du ihn hier geschrieben hast, mit in das Anschreiben setzen. Mit schlampiger Behandlung persönlicher Daten hat das nichts zu tun.

Viele Grüße
Maiki
Chrissi90
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Anmeldungsdatum: 06.09.2012
Beiträge: 6
Wohnort: Berlin
Zu: Muss aktueller AG namentlich erwähnt werden?
10.09.2012 12:09
Ich empfinde deinen Satz mit der vertraulichen Behandlung auch nicht als Unterstellung, weiss aber was du meinst. Jedoch ist das ja nur verständlich und dann auch für deinen (zukünftigen) Arbeitgeber auch nachvollziehbar.
Du kanns ja schreiben, dass du momentan noch fest angestellt bist in der xy Branche, das sollte reichen. Und wenn du dann direkt gefargt wirst (beispielsweise nach Referenzen), dann kannst du ja auf deinen jetzigen AG eingehen.
_________________
Live. Love. Laugh
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ulrikee
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Anmeldungsdatum: 08.10.2012
Beiträge: 2
Zu: Muss aktueller AG namentlich erwähnt werden?
08.10.2012 17:26
Hallo,
Trotzdem weiss ich nicht ob das vielleich übervorsichtig ist. Befindet sich den die Firma in der du dich bewirbst in der selben Stadt? Es ist doch recht unwahrscheinlich das jemand für eine Stelle (außer Top Managment) sich verquatscht und du damit "auffliegst". Wie sieht ihr das?
Grüße
Ulrike

P.S.: Solltest du dich initiativ bewerben wollen kann ich dir diese Seite [Link nur für registrierte Nutzer sichtbar] empfehlen.
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