Vermittlungsantrag Agentur für Arbeit

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Ben
Gast




Vermittlungsantrag Agentur für Arbeit
18.04.2014 14:52
Hallo zusammen.

Hoffe, ich habe hier das richtige Forum gefunden.

Ich habe meine Arbeit zum 31.03. gekündigt und mich telefonisch bei der Arbeitsagentur gemeldet. Bereits in diesem Gespräch habe ich erwähnt, dass ich meine Tätigkeit freiberuflich weiterführen und einen Existenzgründerzuschuß beantragen möchte (oder mich zumindest dahingegend beraten lassen möchte) Nun habe ich Unterlagen zum Leistungantrag, aber auch einen Bogen zur Vermittlung (mit der "Bitte" um komplette Bewerbungsunterlagen inkl. Bewerbungsanschreiben(allgemein?? kann ja an keinen speziellen Arbeitgeber adressiert werden), Lebenslauf etc.) bekommen. Den Leistungsantrag solle ich ausfüllen, alle Dokumente zusammenstellen und dann einen Termin vereinbaren. Soweit klar.
Zusätzlich habe ich aber einen Termin zur Vermittlungsberatung bekommen. Dazu soll ich, wie schon erwähnt, einen Bogen ausfüllen und sämtliche Bewerbungsformulare und Arbeits- bzw Ausbildungsnachweise vorlegen. Da sich mein ehemaliger Kollege genau in der selben Situation befindet (Eigenkündigung + Gründungszuschuss, selber, vorheriger Abreitgeber) frage ich mich, ob hier ein Irrtum vorliegt? Denn dieser Kollege hatte weder ein Vermittlungsgespräch noch musste er diese Unterlagen zur Vermittlung einreichen? Erscheint mir auch logisch, da es überhaupt keinen Grund für eine Vermittlung gibt? Kann mir jemand erklären, warum 2 identische Ausgangssituationen unterschiedlich gehandhabt werden oder hier doch ein Irrtum seitens der Agentur vorliegt?

Danke für Eure Hilfe
Ben

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Reiner Zufall
Gast




Zu: Vermittlungsantrag Agentur für Arbeit
18.04.2014 16:25
Hallo Ben,

leider liegt hier (wahrscheinlich) kein Irrtum vor. Den Sachbearbeiter interessiert es zunächst einen feuchten Honig, ob Du Dich selbstständig machen willst. Deine Vermittlung in ein Beschäftigungsverhältnis hat für den Sachbearbeiter Vorrang. Das Arbeitsamt wird zunächst alles prüfen, bevor die Selbstständigkeit und die Förderung durch den Gründungszuschuss infrage kommen.

Um den Gründungszuschuss zu erhalten, brauchst Du einen stimmigen Businessplan und eine Tragfähigkeitsbescheinigung von einem Experten.

Das Arbeitsamt ist selbst dann nicht verpflichtet, Dir den Gründungszuschuss zu gewähren. Es liegt im Ermessen des Sachbearbeiters. Sei also nett zu ihm. Wink

Woher ich das weiß? Google machts möglich. Eingegeben in Google habe ich "existenzgründerzuschuss arbeitsamt". Du kannst darüber viel lesen. Diesen Artikel solltest Du Dir gut durchlesen:
[Link nur für registrierte Nutzer sichtbar]

-----------------

Lass den Kopf nicht hängen. Vor dem Erfolg kommt immer erst der Schweiß. Wink Ich war auch schon zweimal selbstständig und hatte meinen Kampf. Wenn Du dann aus dem Gröbsten bist, wirst Du sehr viel Freude erfahren. Die Kunden sind immer freundlich zu Dir und loben Dich oft für Deine Arbeit. Dein Selbstwertgefühl steigt und Deine Lebenseinstellung wird sich positiv verändern.

Selbstständig zu arbeiten ist viel besser wie in einem Angestelltenverhältnis, wo man/frau tagein tagaus den Trottel macht. Kämpfe dafür, es wird Dein Leben sehr bereichern.


Ich wünsche Dir ein schönes Osterfest.

Mit lieben Grüßen

Reiner Zufall
Gast





Zu: Vermittlungsantrag Agentur für Arbeit
18.04.2014 16:36
Hallo Reiner!

Erst einmal vielen Dank für deine schnelle Antwort. Dass man für den Gründungszuschuss einige Hürden meistern muss und auch die Vermittlung Vorrang gegenüber einer Gründung hat, ist mir durchaus bewusst. Ich habe mich nur gewundert, warum diese Fälle so unterschiedlich gehandhabt werden?
Ãœber die Voraussetzungen hab ich mich bereits informiert. Auch Einen Berater habe ich bereits kontaktiert.
Scheinbar liegt es im Ermessen des Beraters, wie vorgegangen wird. Denn wie gesagt, mein Kollege hat diesen Schritt erst vor wenigen Wochen gewagt und war weder bei einem Vermittlungsgespräch noch musste er diesbezüglich irgendwelche Bewerbungsunterlagen einreichen. Aber gut, dann muss ich da wohl durch. Danke für deine Worte!

Grüße
Ben
Andreas Rimpler
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Anmeldungsdatum: 04.07.2012
Beiträge: 464
Wohnort: Duisburg
Zu: Vermittlungsantrag Agentur für Arbeit
18.04.2014 16:47
Der Hintergrund ist schlicht und einfach, dass es sich bei dem Gründungszuschuss um eine KANN-Leistung handelt, Arbeitslose also keinen zwingenden Anspruch haben.
Voraussetzung übrigens: man muss einen Arbeitslosengeldanspruch für mindestens 150 Tage besitzen.
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Gast





Zu: Vermittlungsantrag Agentur für Arbeit
18.04.2014 16:57
Hallo Andreas.

Danke für deine Antwort. Das ist mir ja bewusst. Es geht hier in erster Linie auch nicht um den Zuschuss. Ich werde auf jeden Fall freiberuflich weiterarbeiten. es erklärt aber leider nicht die uneinheitliche Behandlung der Fälle mit absolut identischen Vorzeichen (selbes Alter, selber Arbeitgeber, identische Aussagen zur Selbständigkeit, identische Schritte bei der Meldung, etc..). Der eine wird "vermittlet", der andere bekommt sofort alles Unterlagen zum Gründungszuschuss (ohne ein Wort über Vermittlung, Bewerbungsunterlagen etc.)

Grüße
Ben
Reiner Zufall
Gast




Zu: Vermittlungsantrag Agentur für Arbeit
18.04.2014 17:01
Hallo Ben,

keine Ursache! So habe ich wieder was dazugelernt. Smile

vielleicht war der Sachbearbeiter gerade im Urlaub und seine Vertretungskraft hat sich um den Kollegen nicht gekümmert. Jetzt, nach Beendigung des Urlaubes wird Versäumtes bestimmt nachgeholt und dem Kollegen die "Spielregeln" nachgereicht. Wink


Ich wünsche Dir viel Erfolg und alles Gute bei Deinem Vorhaben sowie gutes Gelingen bei Aufgaben, die nicht so alltäglich sind - vor allem Mut zur Verantwortung. Wink


Mit lieben Grüßen

Reiner Zufall
Gast





Zu: Vermittlungsantrag Agentur für Arbeit
18.04.2014 17:20
Hi Reiner.

Bei meinem Kollegen ist eigentlich schon alles soweit durch. Hatte also scheinbar Glück Smile

Danke Dir!!

Frohe Ostern

Ben
Andreas Rimpler
PostRank 8
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Anmeldungsdatum: 04.07.2012
Beiträge: 464
Wohnort: Duisburg
Zu: Vermittlungsantrag Agentur für Arbeit
20.04.2014 12:35
Da es eine Kann-Regelung ist, also letztlich auch eine Ermessensentscheidung, gibt es zahlreiche Aspekte, die zu einer unterschiedlichen Bewertung führen: Alter, Bildungsgrad, geplante Tätigkeit, und, und, und.

Da hier mithin nicht alle maßgeblichen Daten bekannt sind, können wir Aussenstehende letztlich nur spekulieren, warum der Bekannte schon weiter ist.
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