Wie Fachspezifisch darf die Tätigkeitsbeschreibung sein?

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der.razor
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Anmeldungsdatum: 08.05.2012
Beiträge: 1
Wie Fachspezifisch darf die Tätigkeitsbeschreibung sein?
08.05.2012 08:01
Hallo,

ich will mich derzeit bewerben und habe da ein Dilemma. Ich habe einen sehr speziellen Beruf, und will mich bei einem Kunden von uns bewerben.

1. Meine Tätigkeitsformulierung finde ich zu schwammig, wenn ich detaillierter werde versteht es aber keiner mehr. Der Kunde bzw. die Abteilung kennt sich in dem Thema aus, die Personalabteilung natürlich nicht. Was ist der Fokus hier? Wenn alle das verstehen sollen, wird es sehr pauschal.

2. Wenn ich nicht pauschal bin, muss ich Details nennen, die der Kunde eventuell nicht wissen darf/sollte. Meine Firma kommuniziert an Änderungen NICHTS nach außen.


Kurz gesagt: Fachfremde verstehen nichts, Fachwissende alles und kommunizieren darf ich nichts. Welchen Weg soll ich einschlagen?

Vielen Dank.

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Manuel
Gast




Zu: Wie Fachspezifisch darf die Tätigkeitsbeschreibung sein?
09.05.2012 08:22
Also das Anschreiben solltest du auf den Personalverantwortlichen zuschneiden, also der muss das als Fachunkundiger verstehen. Im Lebenslauf könnte man versuchen, bisschen mehr Fachspezifika reinzubringen. Die Tätigkeitsbeschreibung wäre dann eher was für den Fachbereich, hier könntest du dich richtig fachlich austoben.

Aber firmeninterne Dinge / Geheimnisse, die darfst du natürlich niemals nach außen tragen, auch nicht im Vorstellungsgespräch. Ansonsten hast du schnell ganz andere Probleme! Solche Dinge wie "Aufschaltung Schweiz" würde ich auf jeden Fall rauslassen oder allgemeiner formulieren. Das geht den Leser nichts an.
AndreasO
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Anmeldungsdatum: 03.08.2011
Beiträge: 2
Zu: Wie Fachspezifisch darf die Tätigkeitsbeschreibung sein?
15.05.2012 02:08
Das ist ein heikles Thema. Orientiere dich bei den Detailbeschreibungen an fachspezifische Angaben aber nicht an unternehmensspezifische. Unternehmensspezifische Angaben unterliegen mrist der Schweigepflicht. Allerdings sind Formulierungen wie "Inprozesskontrolle sowie Steuerung und Regelung des Produktionsprozesses" eher allgemein gefasst und somit auch erlaubt. Dieser Tipp wurde präsentiert von [Link nur für registrierte Nutzer sichtbar]
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