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Anmeldungsdatum: 13.07.2018
Beiträge: 1
13.07.2018 18:31
Auch ich würde gern meine Zeugnisse bewerten lassen.
Ich habe zweimal in der selben Praxis gearbeitet. Das erste Zeugnis habe ich bereits, das zweite kann theoretisch noch überarbeitet werden.
Gilt es wirklich als ein Zeichen geringerer Wertschätzung, wenn man keine zwei Einzelzeugnisse bekommt?
Vielen Dank im Voraus und liebe Grüße!
Arbeitszeugnis 1
"Frau X, Adresse hat vom ………… in meiner Praxis als Tiermedizinische Fachangestellte gearbeitet. Sie versah während dieser Zeit mit großem Einsatz zuverlässig und gewissenhaft ihren normalen, sowie alle anstehenden Notdienste.
Ihr Aufgabengebiet in meiner Kleintierpraxis reichte von der Kundenbetreuung in der Anmeldung (Terminvergabe, Abrechnung, Futter- und Medikamentenverkauf) über die Sprechstunden-, Röntgen-, Ultraschall- und OP-Assistenz bis hin zum Bestellwesen, der Versorgung der stationären Tiere, Futterberatung und Laborarbeiten.
Frau X erlernte in kürzester Zeit das Abrechnungs- und Bestellwesen. Sie erweiterte ihre Fähigkeiten im Umgang mit kleinen Heimtieren (Kaninchen, Nagern und Vögeln). Besonders hervorzuheben ist ihre sichere Arbeitsweise im OP inklusive der Anästhesieüberwachung und dem Anlegen von Venenzugängen. Frau X zeichnete sich durch eine hohe Arbeitsmotivation aus. Sie zeigte eine sehr große Einsatzbereitschaft, auch über die üblichen Arbeitszeiten hinaus und arbeitet auch in Dauerbelastung sicher und zuverlässig.
Aufgrund ihrer freundlichen und kollegialen Art sowie ihrer Übersicht und schnellen Auffassungsgabe war es eine Freude mit ihr zusammenzuarbeiten. Frau X erledigte die ihr aufgetragenen Aufgaben zügig, eigenverantwortlich und zu meiner vollsten Zufriedenheit. Darüber hinaus gewann sie in kürzester Zeit das Vertrauen der Kunden.
Frau X verlässt uns auf eigenen Wunsch, um das Abitur abzulegen. Wir bedauern ihr Ausscheiden sehr, bedanken uns für die angenehme Zusammenarbeit und wünschen Frau X für die Zukunft alles Gute und viel Erfolg."
Arbeitszeugnis 2
"Frau X ist vom ......... bis zum ..... in meiner Praxis als Tiermedizinische Fachangestellte tätig gewesen. Wäre hier noch ein Hinweis auf den Wiedereinstieg in die Praxis sinnvoll? Wenn ja, wie formulieren?
Zu ihren Aufgabenbereichen gehörten die telefonische sowie persönliche Betreuung und Beratung der Kunden im Anmeldebereich, die Herausgabe von Medikamenten und die dazugehörige Aufklärung bezüglich Prophylaxe, Dosierung und Anwendungsart, die Assistenz während der Sprechstunde und operativen Eingriffen, die auch die eigenverantwortliche Durchführung der Anästhesien mit einschließt. Zusätzlich war Frau X für die Aufsicht und Versorgung der stationären Patienten und die Durchführung verschiedener Laboruntersuchungen und deren schriftliche Dokumentation zuständig, welche jederzeit mit größter Sorgfalt erfolgte.
Frau X verfügt über ein hervorragendes und umfassendes Fachwissen, das sie zur Bewältigung ihrer Arbeitsaufgaben stets sehr erfolgreich und sicher einsetzte und arbeitete sich innerhalb kürzester Zeit in diese ein. Erhöhtem Arbeitsaufwand und Termindruck war sie jederzeit gewachsen.
Die ihr übertragenen Aufgaben erledigte Frau X stets zu meiner vollsten Zufriedenheit. Aufgrund ihrer empathischen und pflichtbewussten Persönlichkeit wurde sie von Kollegen und Kunden gleichermaßen sehr geschätzt.
Auf eigenen Wunsch verlässt Frau X uns, um ein Studium zu beginnen. Wir bedauern ihren Entschluss sehr, danken ihr für die wertvolle Zusammenarbeit und wünschen ihr für ihre berufliche wie persönliche Zukunft alles Gute und weiterhin viel Erfolg."