Arbeitszeugnis Buchhalterin Bewertung

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Zwischenzeugnis soll gut sein?!Praktikumsbeurteilung
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Nadinsche
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Anmeldungsdatum: 19.03.2013
Beiträge: 2
Arbeitszeugnis Buchhalterin Bewertung
22.03.2013 22:08
trat am 01.07.2004 als Sachbearbeiterin Buchhaltung in unser Unternehmen ein.
Ihr Aufgabengebiet umfasste:

- Führung der Debitoren-, Kreditoren-, Finanz- und Anlagenbuchhaltung
- Verbuchen aller anfallenden Geschäftsvorfälle
- Sachliche und inhaltliche Rechnungsprüfung
- Abstimmung der Haupt- und Nebenbuchkonten
- Vorbereitende Tätigkeiten bei der Erstellung von Monats- und Jahresabschlüssen
- Vorbereitende Tätigkeiten bei Betriebsprüfungen
- Durchführung des Mahnwesens
- Verwaltung und Verbuchung der Barkasse
- Bearbeitung der Bankauszüge, Buchung der Zahlungsein- und ausgänge
- Abwicklung des Zahlungsverkehrs
- Prüfung und Verbuchung der Reisekostenabrechnungen
- Verwalten der Urlaubskonten, Schnittstelle zum Personalbüro

Frau Xxxx arbeitete sich schnell in die zunächst neuen Aufgaben als Sachbearbeiterin Buchhaltung ein. Sie entwickelte im Laufe der Jahre in allen Funktionen sehr gute fachliche Kenntnisse. Dabei zeigte Sie ein hohes Maß an Engagement. Sie hat sich sehr gute SAP- und MS-Office-Kenntnisse erworben und ihr Fachwissen durch diverse nebenberufliche Ausbildungen sehr gut ausgebaut. Sie setzte ihre Kenntnisse selbst bei anspruchsvollen Aufgaben optimal um und arbeitete zügig und effektiv. Sie kümmerte sich beispielhaft um die Erledigung ihrer Aufgaben und führte sie mit Kostenbewusstsein durch. Frau Xxxx zeigte hohe Einsatzbereitschaft für ihren Bereich.

Wir lernten Frau Xxxx als engagierte, zuverlässige und zielstrebige Mitarbeiterin schätzen, die sich in anerkennenswerter Weise dem Unternehmen verpflichtet fühlte und ihre Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigte. Ihr Verhalten zu Vorgesetzten und Kollegen war stets einwandfrei.

Das Arbeitsverhältnis endete auf Wunsch von Frau Xxx zum 08.03.2013. Wir bedauern dies sehr, danken ihr für die erfolgreiche Zusammenarbeit und wünschen ihr für ihre berufliche Zukunft viel Erfolg sowie persönlich alles Gute.
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Mikkeline
Gast




Zu: Arbeitszeugnis Buchhalterin Bewertung
23.03.2013 13:17
Das ist eigentlich ein sehr gutes Arbeitszeugnis. Die Standardformulierungen sind allesamt sehr gut!

Kleiner Wermutstropfen:
Bei mir persönlich weckt es teilweise den Eindruck, dass keine richtige fachliche Ausbildung dahintersteht. In die Aufgaben musste sich erst eingearbeitet werden, fachliche Kenntnisse mussten erst erworben werden usw. Aber das kann jetzt auch nur mein subjektives Empfinden sein.
Nadinsche
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Anmeldungsdatum: 19.03.2013
Beiträge: 2
Zu: Arbeitszeugnis Buchhalterin Bewertung
23.03.2013 23:13
Das ist aber korrekt, ich hatte keine buchhaltungskenntnisse. Nur ne kaufmännische Ausbildung.

Mich stören die Punkte: ( oder Leg ich das falsch aus?)


1. Sie kümmerte sich beispielhaft um die Erledigung ihrer Aufgaben und führte Sie mit Kostenbewusstsein durch.
2. Frau Hoffmann zeigte hohe Einsatzbereitschaft für ihren Bereich.
3. die sich in anerkennenswerter Weise dem Unternehmen verpflichtet fühlt.

1. könnte bedeuten deine Aufgaben hast du gut gemeistert, aber ja nicht mehr als nötig (keine Überstunden)
2. könnte bedeuten nur meine Arbeit ja nicht über den Tellerrand gucken oder von sich aus mal was anderes tun.
3. hätte schon wechseln können war aber zu bequem.
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Deuter
Gast




Zu: Arbeitszeugnis Buchhalterin Bewertung
28.03.2013 02:01
Hallo Nadinsche,

denke nicht so schlecht von Deinem Ex-Arbeitgeber. Dein Zeugnis ist super. Ein Arbeitgeber, der leichte Zweifel an Deiner Leistung hat, schreibt nicht:

"Sie entwickelte im Laufe der Jahre in allen Funktionen sehr gute fachliche Kenntnisse."

"Sie hat sich sehr gute SAP- und MS-Office-Kenntnisse erworben und ihr Fachwissen durch diverse nebenberufliche Ausbildungen sehr gut ausgebaut."

"Sie setzte ihre Kenntnisse selbst bei anspruchsvollen Aufgaben optimal um und arbeitete zügig und effektiv."

"Wir lernten Frau Xxxx als engagierte, zuverlässige und zielstrebige Mitarbeiterin schätzen, die sich in anerkennenswerter Weise dem Unternehmen verpflichtet fühlte und ihre Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigte."


Der letzte Satz gibt Dir in punkto Leistung die Note 1 - besser geht's nicht. Der Ausdruck "sehr gut" stellt auch die höchste Weihe Deiner Beurteilung dar. Deine Angst einer "bösen" verschlüsselten Botschaft ist unbegründet.

Mit herzlichen Grüßen

Deuter
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