Bewerbung Bekannte erwähnen

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Gast





Bewerbung Bekannte erwähnen
17.04.2014 13:53
Hallo Leute,

bin am verzweifeln, wie ich in meiner Bewerbung erwähnen soll, dass ein Bekannter über
15 Jahre in diesem Unternehmen tätig war und er mich inspiriert hat, mich dort zu bewerben.


Für prägnante Mustersätze bin ich euch sehr dankbar.

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Fingerzeig
Gast




Zu: Bewerbung Bekannte erwähnen
17.04.2014 15:45
Hallo Gast,

genau das habe ich heute in prägnanter Weise formuliert. Very Happy

Zitat:


Mein Bekannter, Herr Fronlein, arbeitete fünfzehn Jahre lang bei der Unterjochen GmbH als Teamleiter in der Blumenabteilung. Er hat mir Ihre überaus sympathische Unternehmensphilosophie nähergebracht und angeregt, mich aufgrund meiner Qualifikationen, in Ihrem Hause zu bewerben.


Das Beispiel solltest Du jetzt mit Deinen eigenen Fakten korrigieren. Dass Dein Bekannter Herr Fronlein heißt, wäre wohl reiner Zufall. Smile

Mit lieben Grüßen

Fingerzeig
Jamelie
Gast




Zu: Bewerbung Bekannte erwähnen
18.04.2014 11:45
Den Satz von @Fingerzeig finde ich sehr gut. Zu erwähnen ist noch, dass er hinter die Anrede als Einleitung gehört.

Alternativ wäre noch denkbar:

Sehr geehrter Herr Muster,

von Herrn ???, der bereits 15 Jahre bei Ihnen als ??? arbeitet, habe ich erfahren, dass ...


Die Formulierung von @Fingerzeig finde ich aber besser Smile
Andreas Rimpler
PostRank 8
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Anmeldungsdatum: 04.07.2012
Beiträge: 464
Wohnort: Duisburg
Zu: Bewerbung Bekannte erwähnen
18.04.2014 14:01
Zunächst einmal sollte man berücksichtigen, dass die Angabe von Bekannten immer eine zweischneidige Angelegenheit ist und keineswegs automatisch zu einer positiver Bewertung der Bewerbung führt. Bevor man einen bekannten angibt, sollte man erst einmal wissen, welche Position dieser in dem Unternehmen hat und wie er dort angesehen ist. Hat er etwa in dem Unternehmen kein gutes Ansehen, kann dessen Erwähnung schnell zum Bumerang werden.

Hinzukommt, dass sicherlich die vorrangige Botschaft lauten muss "Ich habe Lust auf die Position". Durch eine zu starke Betonung "von Herrn X habe ich erfahren, wie toll Ihr Unternehmen ist" kann der ungünstige Eindruck entstehen, dass es dem Bewerber vorrangig einfach nur darum geht, in dem Unternehmen zu arbeiten. Deshalb sollte der Bekannte auch erst zum Abschluss erwähnt werden.
"Da ich zudem von Herrn X erfahren habe, wie toll Ihr Unternehmen ist, freue ich mich ganz besonders auf die Einladung ...."

Bei einer aussagekräftigen und indivioduellen Bewerbung bedarf es keines Bekannten, um zu einem Gespräch eingeladen zu werden.

Viele Grüße aus Duisburg
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Fingerzeig
Gast




Zu: Bewerbung Bekannte erwähnen
18.04.2014 15:18
@Hallo Jamelie,

vielen Dank für Dein nettes Lob. Das lese ich immer wieder gerne. Smile Deiner Meinung, dass der Satz in die Einleitung gehört, schließe ich mich an. So war es auch vorgesehen.

@Hallo Andreas Rimpler,

meinem Erachten nach, schaffe ich durch die Benennung eines Bekannten, eine Verbindung zum Unternehmen. Wenn dieser fünfzehn Jahre lang im Unternehmen mit guter Leistung geglänzt hat, kann das sehr wohl ein Vorteil für den Bewerber/die Bewerberin sein. Somit ist der Bekannte für mich eine wertvolle Referenz - also eine Vertrauensperson, die eine lobende Beurteilung meiner Qualifikation abgibt und mir diesbezüglich empfiehlt, mich in diesem Unternehmen zu bewerben.

Meine Lehrstelle habe ich auch nur bekommen, weil mein Vater dort gearbeitet hat. Beim Eignungstest lag ich nur im Mittelfeld, doch durch die guten Leistungen meines Vaters, schloss die Firma auf den Sohn - nach dem Motto: "Der Apfel fällt nicht weit vom Stamm." Wink

Es gibt allerdings Unternehmen (z. B. ein großer Discounter) die es nicht gerne sehen, wenn Verwandte oder Bekannte zusammenarbeiten. In der Regel folgt dann eine Versetzung. Das ist auch der Fall, wenn zwei Firmenangehörige heiraten.

Zitat:


Durch eine zu starke Betonung "von Herrn X habe ich erfahren, wie toll Ihr Unternehmen ist" kann der ungünstige Eindruck entstehen, dass es dem Bewerber vorrangig einfach nur darum geht, in dem Unternehmen zu arbeiten.


Da der Bekannte nicht mehr im Unternehmen tätig ist, kann der ungünstige Eindruck nicht entstehen. Wink
------------------------------------------------------

Ich wünsche Euch ein schönes Osterfest, viele bunte Eier und einen leckeren Schokoladenosterhasen. Smile
Mit lieben Grüßen

Fingerzeig
Gast





Zu: Bewerbung Bekannte erwähnen
19.04.2014 08:42
Alles klar gut zu wissen!

Danke für eure Hilfe!
Andreas Rimpler
PostRank 8
PostRank 8


Anmeldungsdatum: 04.07.2012
Beiträge: 464
Wohnort: Duisburg
Zu: Bewerbung Bekannte erwähnen
20.04.2014 12:15
Hallo Fingerzeig,

zunächst einmal ist es ein gravierender Unterschied, ob man sich auf einen Bekannten oder einen Familienangehörigen bezieht. Aufgrund der engeren Bindung können regelmäßig Familienangehörige eher eine Beurteilung über einen abgeben, denn Bekannte.

Da Bekannte, wie auch Familienangehörigen einen regelmäßig nur in der Freizeit erleben, dürften sie kaum als Fürsprecher für berufliche Qualifikationen taugen; allenfalls können sie, auch nur eingeschränkt, etwas über vorhandene Kompetenzen aussagen.

Als Sohn/Tochter von Herrn/Frau X kann es sicherlich schon einmal zu einer Einstellung kommen; aber kaum als Bekannte(r) von .... Wer sich auf seine Eltern bezieht, muss sich in jedem Fall darüber im Klaren sein, dass dieser "Türöffner" einem den Eintritt in das Unternehmen erleichtern kann. Wie immer im Leben hat aber auch dieses noch eine zweite Seite. Denn gerade, wenn der Vater in dem Unternehmen für eine überdurchschnittliche Leistung bekannt ist, wird von dem Kind Vergleichbares erwartet. Gerade die Kollegen, die den Vater kennen, werden einem nicht so unvoreingenommen begegnen.

Wer sich auf einen Familienangehörigen oder einen Bekannten bezieht, muss sich darauf einstellen, dass hierdurch nicht zwingend seine Position besser wird.

Viele Grüße aus Duisburg
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Fingerzeig
Gast




Zu: Bewerbung Bekannte erwähnen
20.04.2014 17:51
@Hallo Andreas Rimpler,

Deine Bedenken könnten sich als richtig erweisen - müssen es aber nicht.

In meinem Fall war die Firma nach drei Monaten pleite (nicht mein Verschulden Smile ) und ich wurde von einem anderen Unternehmen übernommen. Smile

Mit lieben Grüßen

Fingerzeig
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