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Anmeldungsdatum: 19.07.2012
Beiträge: 4
Wohnort: Kiel
Einzelhandel / Verkäuferin nach Elternzeit *bitte helfen*
22.07.2012 22:10
22.07.2012 22:10
Moin aus Kiel Smile
meine Frau und ich sind uns extrem unsicher was ihre Bewerbung angeht... um genau zu sein haben wir beide nicht viel Ahnung da ich seit der Ausbildung immer in Arbeit war und sie bis zur Geburt unseres Kindes auch. Was ist richtig, was falsch und was wurde vergessen?
Sie hatte 12 Monate Elternzeit genossen und ist nun seit 5 Monaten arbeitssuchend
VIELEN DANK IM VORAUS!!!!
Sehr geehrte Frau Krassmann,
auf der Internetseite der Agentur für Arbeit habe ich Ihre Stellenanzeige mit großem Interesse gelesen. Nach meiner Elternzeit würde ich nun gerne wieder in eine Beschäftigung einsteigen und meine Kenntnisse als Kauffrau im Einzelhandel einsetzen. Entsprechend den betrieblichen Erfordernissen, kann ich ab dem 01.10.2012 in Vollzeit als auch in flexibler Teilzeit ( 15 - 25 Stunden pro Woche) für Sie tätig werden.
Wie Sie den beigefügten Unterlagen entnehmen können, verfüge ich über gute Kenntnisse und berufliche Erfahrung im Verkauf. Ich bin mit allen im Verkauf anfallenden Tätigkeiten vertraut und selbständiges Arbeiten gewohnt.
Nach meiner Ausbildung zur Einzelhandelskauffrau, mit Gesellenbrief der IHK und Realschulabschluss gleichwertigem Abschluss, habe ich reiche Erfahrungen im Bereich Kasse und Verkauf gemacht. Zu meinen Aufgaben neben dem Kassieren gehörte auch die Kassenabrechnung, Beratung und Bedienung der Kundschaft,Sortiment- und Warenpflege, Protokollierung von Kundenrücknahmen.
Meine Vorgesetzten schätzten an mir meine Einsatzbereitschaft und Zuverlässigkeit.Zu meinen Eigenschaften zählen außerdem hohe Belastbarkeit,Teamfähigkeit und Ehrlichkeit.Durch meine hohe Lernbereitschaft und meine rasche Auffassungsgabe kann ich mich sehr schnell in neue Aufgabengebiete einarbeiten.
Über Ihre Einladung zu einem Vorstellungsgespräch würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen
meine Frau und ich sind uns extrem unsicher was ihre Bewerbung angeht... um genau zu sein haben wir beide nicht viel Ahnung da ich seit der Ausbildung immer in Arbeit war und sie bis zur Geburt unseres Kindes auch. Was ist richtig, was falsch und was wurde vergessen?
Sie hatte 12 Monate Elternzeit genossen und ist nun seit 5 Monaten arbeitssuchend
VIELEN DANK IM VORAUS!!!!
Sehr geehrte Frau Krassmann,
auf der Internetseite der Agentur für Arbeit habe ich Ihre Stellenanzeige mit großem Interesse gelesen. Nach meiner Elternzeit würde ich nun gerne wieder in eine Beschäftigung einsteigen und meine Kenntnisse als Kauffrau im Einzelhandel einsetzen. Entsprechend den betrieblichen Erfordernissen, kann ich ab dem 01.10.2012 in Vollzeit als auch in flexibler Teilzeit ( 15 - 25 Stunden pro Woche) für Sie tätig werden.
Wie Sie den beigefügten Unterlagen entnehmen können, verfüge ich über gute Kenntnisse und berufliche Erfahrung im Verkauf. Ich bin mit allen im Verkauf anfallenden Tätigkeiten vertraut und selbständiges Arbeiten gewohnt.
Nach meiner Ausbildung zur Einzelhandelskauffrau, mit Gesellenbrief der IHK und Realschulabschluss gleichwertigem Abschluss, habe ich reiche Erfahrungen im Bereich Kasse und Verkauf gemacht. Zu meinen Aufgaben neben dem Kassieren gehörte auch die Kassenabrechnung, Beratung und Bedienung der Kundschaft,Sortiment- und Warenpflege, Protokollierung von Kundenrücknahmen.
Meine Vorgesetzten schätzten an mir meine Einsatzbereitschaft und Zuverlässigkeit.Zu meinen Eigenschaften zählen außerdem hohe Belastbarkeit,Teamfähigkeit und Ehrlichkeit.Durch meine hohe Lernbereitschaft und meine rasche Auffassungsgabe kann ich mich sehr schnell in neue Aufgabengebiete einarbeiten.
Über Ihre Einladung zu einem Vorstellungsgespräch würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen