Fragen zu schlechtem Arbeitszeugnis beim Ausbildungsberuf.

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darri
Gast




Fragen zu schlechtem Arbeitszeugnis beim Ausbildungsberuf.
26.09.2013 10:23
Hallo, Ich heiße Darrius wohne in Bayern Nürnberg. Und werde im Februar 2014 meinen Abschluss als Bürokaufmann machen. Nun warscheinlich werde Ich ein schlechtes Zeugnis erhalten von meinem Ausbildungsbetrieb. Davon betroffen ist noch eine Auszubildende.

Zum Verständnis: Gegen mich und meine Kollegin wird seid gut einem Jahr seitens der Geschäftsführung gefeuert. Angefangen hat es damit das Wir wie gesetzlich vorgeschrieben nicht am Ende des laufenden Monats unser Gehalt erhalten haben sondern zwischen dem 5ten und dem 15ten des Folgemonats.

Weitere Punkte waren das ständig unser Urlaub verweigert worden ist und man versucht hat das wir diesen ständig an freitagen abfeiern sollten (Arbeitszeit freitags 7.30-13 Uhr, restliche Tage 7.30- 16 Uhr)
Man hat uns beiden Aufhebungsverträge vorgelegt und verlangt das wir diese unterschreiben. Abmahnungen für irgendwelche pauschal ausgedrückte Vergehen welche wir nicht unterschrieben haben und diese auch wiederlegen konnten .

Da Wir bereits einige Gespräche mit unseren Ausbildern und dem Geschäftsführer vorallem in letzter Zeit hatten (Gehalt von Juli erst am 3.ten September erhalten) habe Ich von meiner Ausbilderin erfahren im Vertrauen das unsere Arbeitszeugnisse nun schlecht ausfallen sollen. Ich weiß natürlich nicht den Wortlaut aber es wird warscheinlich so formuliert das man als Zeugnissprache verstehender von einer 4-5 ausgehen kann.

Sollte uns ein schlechtes Zeugnis ausgestellt werden Wir bei einem Vorstellungsgespräch die Frage gestellt bekommen warum/wie etc - Wie sollten Wir es rechtfertigen oder möglichst passend formulieren, das Thema anschneiden und über die Vorgänge sprechen oder gar nicht darauf eingehen?
Lirum
Gast




Zu: Fragen zu schlechtem Arbeitszeugnis beim Ausbildungsberuf.
26.09.2013 12:56
Hallo Darri,

in Deutschland darf der Arbeitgeber nur etwas Schlechtes ins Zeugnis schreiben, wenn er es beweisen kann. Im Juristendeutsch sagt man: "Das Zeugnis muss wohlwollend sein." Wenn der Arbeitnehmer mit dem Zeugnis unzufrieden ist, muss der Arbeitgeber nachbessern oder beweisen, dass seine schlechte Beurteilung begründet ist.
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