eschte
Gast




gesetzliche kündigungsfrist, abschnitt 2, letzter satz - bin
14.10.2008 21:58
hallo, ich habe morgen einen vorstellungsgespräch bei ner firma, wo ich unbedingt rein will. momentan bin ich in einem ungekündigten arbeitsverhältnis.

ich meinem vertrag steht:

"als kündigungsfristen gelten beidseitig die gesetzlichen vorschriften. verlängerte gesetzliche fristen die für eine kündigung durch den arbeitgeber gelten, gelten auch im falle einer kündigung durch den arbeitnehmer".

gesetzliche kündigungsfrist laut bgb § 622:

[URL="http://dejure.org/gesetze/BGB/622.html"]http://dejure.org/gesetze/BGB/622.html[/URL]


ich arbeite seit 07.01.2003 bei meiner jetztigen firma. das bedeutet, dass ich im januar 2008, 6 jahre bei der firma bin: fünf Jahre = 2 monate zum monatsende, da mein chef den og. satz im vertrag eingefügt hat (verlängerte gesetzliche fristen die für eine kündigung durch den arbeitgeber gelten, gelten auch im falle einer kündigung durch den arbeitnehmer).

bei meiner bewerbung hab ich angegeben:

Die von Ihnen ausgeschriebene Stelle könnte ich mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen antreten.

warum hab ich 4 wochen angegeben? ich beziehe mich auf abschnitt 2 des bgb §622, letzter satz: Bei der Berechnung der Beschäftigungsdauer werden Zeiten, die vor der Vollendung des 25. Lebensjahrs des Arbeitnehmers liegen, nicht berücksichtigt.

soweit ich das verstanden habe, wird das erste jahr, also 2003 nicht berücksichtigt weil ich da 24 jahre alt wurde. somit tritt dieser letzte satz des abschnitts 2 in kraft.


oder hab ich mich geiirrt ?

für eine schnelle antwort wäre ich sehr dankbar !!