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Anmeldungsdatum: 19.05.2009
Beiträge: 8
Ansprechpartner
28.05.2009 15:59
28.05.2009 15:59
Hallo,
ein Unternehmen, bei dem ich mich bewerben möchte, erklärt ausdrücklich online, Initiativbewerbungen seien erwünscht. Außerdem schreibt es, vorheriger telefonischer Kontakt beeinflusse die Chancen der Bewerbung grundsätzlich nicht. Ich verstehe das als Aufforderung, die Spielchen sein zu lassen und den Personalern und mir selber die Zeit zu sparen---eine Kleinigkeit, die mir das Unternehmen noch sympathischer macht.
Der einzige Zweck für mich, anzurufen, wäre, den Namen des Ansprechpartners herauszufinden, was wieder ein Spielchen wäre, von dem ich annehmen möchte, dass die Firma es nicht honoriert.
Meint Ihr, in diesem Fall ist die Anrede "Sehr geehrte Damen und Herren" erlaubt, wenn sie gefolgt wird von einer Einleitung, die klar macht, warum man sich keinen Namen besorgt hat?
Gruß
ein Unternehmen, bei dem ich mich bewerben möchte, erklärt ausdrücklich online, Initiativbewerbungen seien erwünscht. Außerdem schreibt es, vorheriger telefonischer Kontakt beeinflusse die Chancen der Bewerbung grundsätzlich nicht. Ich verstehe das als Aufforderung, die Spielchen sein zu lassen und den Personalern und mir selber die Zeit zu sparen---eine Kleinigkeit, die mir das Unternehmen noch sympathischer macht.
Der einzige Zweck für mich, anzurufen, wäre, den Namen des Ansprechpartners herauszufinden, was wieder ein Spielchen wäre, von dem ich annehmen möchte, dass die Firma es nicht honoriert.
Meint Ihr, in diesem Fall ist die Anrede "Sehr geehrte Damen und Herren" erlaubt, wenn sie gefolgt wird von einer Einleitung, die klar macht, warum man sich keinen Namen besorgt hat?
Gruß