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peterpu
PostRank 2
Anmeldungsdatum: 11.10.2009
Beiträge: 7
Hallo,
ich bin Berufsanfänger (FH-Absolvent) und möchte mich gerne auf eine Stelle bewerben, in der aber Beruferfahrung verlangt wird (Muss-Qualifikation). Macht es überhaupt sinn, sich dann zu bewerben?
Und wenn ja, wie formuliere ich das am besten. Ist ja schließlich ein echter Minuspunkt für mich!
Vielen Dank schonmal!
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Rudi
Moderator
Anmeldungsdatum: 25.11.2007
Beiträge: 1797
Hallo @peterpu,
Muss-Anforderungen sollte man schon erfüllen. Ansonsten lohnt sich eine Bewerbung i.d.R. nicht.
Wenn du dich aber trotzdem bewerben willst, dann versuche alternative Eigenschaften aufzuführen, die dich von anderen Bewerbern abheben. Diese müssen auch nicht unbedingt in der Ausschreibung aufgeführt sein.
Minuspunkte solltest du im Übrigen in einer Bewerbung niemals aufführen! Wenn du nichts Gegenteiliges hinschreibst, dann geht das Unternehmen schon davon aus das du noch keine praktischen Erfahrungen hast. Und schließlich gibt es dafür ja auch noch den Lebenslauf.
Gruß
Rudi _________________
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acridator
PostRank 4
Anmeldungsdatum: 09.09.2009
Beiträge: 49
Wohnort: Eschwege/Spangenberg
Rudi hat Folgendes geschrieben:
Minuspunkte solltest du im Übrigen in einer Bewerbung niemals aufführen! Wenn du nichts Gegenteiliges hinschreibst, dann geht das Unternehmen schon davon aus das du noch keine praktischen Erfahrungen hast. Und schließlich gibt es dafür ja auch noch den Lebenslauf.
Und wie schaut es aus wenn man im Anschreiben darauf eingeht und versucht klar zu machen, dass man auch ohne Berufserfahrung der Passende ist?
Ich habe mir das ungefähr so vorgestellt:
"Mein Mangel an Berufserfahrung mache ich durch Selbstinitiative und Lernbereitschaft wieder wett."
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acridator hat Folgendes geschrieben:
Mein Mangel an Berufserfahrung mache ich durch Selbstinitiative und Lernbereitschaft wieder wett.
Aber dann kannst du doch den 1. Satzteil auch weglassen. Und den 2. Satzteil begründest du dann mit Beispielen. Den Rückschluss (also das diese Eigenschaften fehlende Berufserfahrung ausgleichen), überlässt du besser der Personalabteilung.
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