erwähnung einer ernsten krankheit

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frischling
Gast




erwähnung einer ernsten krankheit
07.01.2008 16:46
moin bin neu hier und meine erste frage ist wie folgt

also ich hab eine chronische krankheit und stelle einen antrag auf eine behinderten ausweiß
wie kann man das schreiben und wo

ich würde das irgendwie auf die dritte seite schreiben (interresiere mich für technische berufe)

nur ich weiß nicht wie ich kurz und knap der firma klar machen kann das das für immer sein wird ..........

hoffe mir kann einer helfen (ich weiß ein bissle verwirrt geschrieben aber..) Very Happy
Gast





Zu: erwähnung einer ernsten krankheit
07.01.2008 21:21
Mhmmm ... alles auf die Dritte Seite würde ich das nicht schreiben.

Also in jedem Fall in den Lebenslauf ... und vielleicht ein Satz in's Anschreiben (Trotz meiner ...)
NochGästin
Gast




Zu: erwähnung einer ernsten krankheit
20.06.2008 14:54
Hallo,

ich weiß nicht, inwieweit sich das für Dich schon erledigt hat........aber trotzdem möchte ich Dir hier gerne antworten.

Deine Krankheit musst Du überhaupt nicht angeben! Zumindest nicht in Deiner schriftlichen Bewerbun. Dort würde ich es auch in keinem Fall platzieren.

Bei einem Vorstellungsgespräch musst Du es auch nicht aktiv erwähnen. Sollte man Dich nach einer chronischen Krankheit fragen, dann musst Du klar wahrheitsgemäß antworten. Allerdings haben sie sich dann schon einen Eindruck gemacht und Du kannst das ganze positiv darstellen und zeigen, dass es Dir gutgeht!!!

Auch musst Du Deinen SBA nicht vorlegen. natürlich entgehen Dir dann Sonderleistungen, wie mehr Urlaub und Steuerfreibetrag (wenn Du einen Behindertengrad ab 50 hast), aber auch dies würde ich in Kauf nehmen für einen Job. Sollten Sie Dir kündigen wollen, reicht das Vorlegen des Ausweises und Du hast den gleichen Schutz als hättest Du es vorher gesagt (bei der Probezeit bin ich mir unsicher).

Deshalb.....erwähne in keinem Fall in der Bewerbung, dass Du an einer chronischen Krankheit leidest. Leider verstehen es einige Chefs nicht, dass es einem trotz einer solchen Erkrankung gut gehen kann und man auch arbeitstechnisch keinerlei Einschränkungen hat.

Dies nur so am Rande Smile

LG
eine Nochgästin
Gast





Zu: erwähnung einer ernsten krankheit
20.06.2008 18:54

Zitat:

Sollte man Dich nach einer chronischen Krankheit fragen, dann musst Du klar wahrheitsgemäß antworten.
Sorry, aber diese Aussage ist so nicht richtig! Ein AG darf nur die Frage nach Erkrankungen stellen, die sich auf die vorgesehene Arbeitsleistung auswirken oder die ein Beschäftigungsverbot mit sich bringen würden. Bewerbe ich mich z.B. als Bäcker und habe eine Mehlstauballergie, darf ich diese nicht verschweigen! Die allgemein gehaltene Frage nach dem Gesundheitszustand ist unzulässig. Eine weitere Einschränkung gilt, wenn eine Behinderung offensichtlich ist, auch dann darf der AG nachfragen!

Allerdings haben sie sich dann schon einen Eindruck gemacht und Du kannst das ganze positiv darstellen und zeigen, dass es Dir gutgeht!!!
Die Momentaufnahme in einem Bewerbungsgespräch ist wenig geeignet, einen Bewerber im Hinblick auf den Gesundheitszustand beurteilen zu können.

Auch musst Du Deinen SBA nicht vorlegen. natürlich entgehen Dir dann Sonderleistungen, wie mehr Urlaub und Steuerfreibetrag (wenn Du einen Behindertengrad ab 50 hast), aber auch dies würde ich in Kauf nehmen für einen Job.
Die Frage nach einer Schwerbehinderung ist bislang (noch) erlaubt und muss auf Nachfrage wahrheitsgemäß beantwortet werden. Das Gleiche gilt im Falle einer Gleichstellung (GdB >30, <50). Ohne Nachfrage ist ein Bewerber aber nicht gezwungen, seine Schwerbehinderung anzugeben.

Sollten Sie Dir kündigen wollen, reicht das Vorlegen des Ausweises und Du hast den gleichen Schutz als hättest Du es vorher gesagt (bei der Probezeit bin ich mir unsicher).
Schwerbehinderten kann innerhalb der ersten 6 Monate eines Arbeitsverhältnisses ohne Beteiligung des Integrationsamtes gekündigt werden. Probezeit ist immer wieder irreführend; maßgeblich sind die ersten 6 Monate, da erst dann das Kündigungsschutzgesetz greift, wenn es sich nicht grad um einen Kleinbetrieb handelt.

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