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Hallo Leute,
da ich für eine kürzere Zeit (3 Monate) im Unternehmen tätig war und jetzt ein Arbeitszeugnis ausgestellt bekommen habe und das Zeugnis nur 1 Seite lang ist, wollte ich fragen, ob bei dieser einzigen Seite eine Seitenanzahl vorhanden sein soll.
Da bei mir die Seitenzahl vorhanden ist, erweckt es für mich ein negativen Eindruck oder spielt es keine Rolle das diese vorhanden ist.
Das Zeugnis ist vom Inhalt als gut zu bewerten.
Für eure Hilfe bin ich euch dankbar.
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Mir wäre die Angabe der Seitenanzahl egal. Das kommt halt vom Textverarbeitungsprogramm. Achte aber darauf, dass alle Tätigkeiten aufgeführt sind.
Maximal 2 Seiten sollten Arbeitszeugnisse umfassen. Die 1 Seite finde ich daher rein vom Umfang her auch okay.
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Andreas Rimpler
PostRank 8
Anmeldungsdatum: 04.07.2012
Beiträge: 464
Wohnort: Duisburg
Hallo Gast,
bei einem 3monatigen Gastspiel ist ein einseitiges Arbeitszeugnis vollkommen normal. Zum ei9nen sind die Aufgaben in einer so kurzen Zeit entsprechend übersichtlich; und ein Arbeitgeber kann in diesem Zeitraum auch nur sehr begrente Bewertungen abgeben.
Im Gegenteil dürfte ein zweiseitiges Zeugnis deutlich problematischer sein; bestünde hier doch sehr schnell der Eindruck des "Weglobens".
Viele Grüße aus Duisburg
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Danke für die Hilfe!
Zwei Fragen hätte ich noch.
In meinem Fall ist noch zusätzlich zu erwähnen, dass der Abschnitt mit dem Einleitungssatz zusammengesetzt wurde mit dem Abschnitt der Tätigkeitsbeschreibung, welches mir den Eindruck schenkt, dass es einfach nur zusammengepackt wurde um es auf einer Seite zu bekommen.
Was sagt ihr dazu? Sollte es aus optischen Gründe mit einer Leerzeile getrennt werden?
Zusätzlich wurde die Unterschrift und der maschinell geschriebene Namen sowie Position nicht unterhalb des Ausstellungsort und Datum gesetzt sondern neben dran, bei dem auf den maschinell geschriebenen Namen unterschrieben wurde Bsp.
Berlin, 20 Mai 2012 Max Mustermann (Unterschrift auf den Namen)
(Vorgesetzter)
Wäre das ebenfalls nicht merkwürdig bzw. negative?
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Sorry natürlich ist der Name, Unterschrift sowie Position mit ein paar Zeilen abstand vom Datum zu betrachten
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Andreas Rimpler
PostRank 8
Anmeldungsdatum: 04.07.2012
Beiträge: 464
Wohnort: Duisburg
Also, auch wenn man viel darüber liest. Nicht jeder Personalverantwortliche versucht in einem Zeugnis "geheime Infos über den Arbeitnehmer" zu verstecken. Das passiert regelmäßig nur dann, wenn das Arbeitsverhältnis im Bösen endete. In der überwiegenden Mehrzahl der Fällewird einfach nur das Zeugnis geschrieben; und sonst nichts.
Der Personalverantwortliche hat meist so viel um die Ohren, dass er für "Spielchen" gar keine Zeit hat.
Vor diesem Hintergrund sollte man nicht permanent versuchen, alles zu hinterfragen. Wichjtig ist, ob das Zeugnis inhaltlich vollständig ist.
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D.h. In meinem Fall sollte ich mir nicht Gedanken drüber mache, was den Formalien angeht solange das Zeugnis nicht schlecht vom inhaltlichen verfasst wurde
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