Zeugnisbewertung

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Arbeitszeugnis, wie seht Ihr das?Tätigkeit zu oft Wortwiederholungen im ...
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Tine123
Gast




Zeugnisbewertung
18.09.2019 13:06
Hallo zusammen,

ich habe von meinem ehemaligen Arbeitgeber ein Zeugnis mit folgender Leistungsbewertung erhalten:

X besitzt sehr gute Fachkenntnisse, die es ihr ermöglichen, die ihr übertragenen Aufgaben selbstständig, gewissenhaft und termingerecht mit großen Engagement und äußerster Sorgfalt jederzeit zu unserer vollsten Zufriedenheit zu erledigen.

Sie zeigte großes Interesse an ihrem Aufgabengebiet und war auch Neuerungen und Veränderungen gegenüber stets aufgeschlossen. Durch ihre schnelle Auffassungsgabe war sie in der Lage, auch komplexe Aufgabenstellungen schnell zu erfassen und gute Lösungen zu finden.

Das persönliche Verhalten war stets einwandfrei. Von Vorgesetzten, Kunden und Kollegen wurde sie sehr geschätzt.

X scheidet auf eigenen Wunsch im beidseitigen Einvernehmen zum X aus unserem Unternehmen aus. Wir danken ihr für ihre gute Mitarbeit und wünschen ihr für ihren weiteren beruflichen Lebensweg viel Erfolg und persönlich alles Gute.


Ich hatte nach langem Hin und Her einen Aufhebungsvertrag von meinem ehem. AG erhalten. In diesem wurde festgehalten, dass ich ein Arbeitszeugnis mit der Gesamtnote "sehr gut" sowie einer Bedauerns- und Dankeformel erhalte. Ich bin der Meinung, dass dieses Zeugnis nicht der Vereinbarung entspricht. Könnt ihr mir bitte weiter helfen?

Vielen Dank!

Viele Grüße
Tine
derWolf
PostRank 4
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Anmeldungsdatum: 09.09.2019
Beiträge: 30
Zu: Zeugnisbewertung
08.11.2019 11:18
Hallo Tine,

du stellst hier nur ein Textfragment ein, weswegen eine konkrete und zuverlässige umfassende Analyse kaum möglich ist. Allerdings finden sich in diesem Ausriss einige, schlüssig zusammenpassende Auffälligkeiten auf die ich kurz eingehen kann.

Der Leser erfährt was dir möglich ist, dass du Interesse hattest und dass du aufgeschlossen- und in der Lage warst.
Wirklich erfolgreich hast du dich aber nicht eingebracht, das geht aus dem Textfragment deutlich hervor und wird im Rahmen der Schlussformulierung bestätigt. Dass man sich als Arbeitgeber von solch einem Mitarbeiter trennen möchte ist nachvollziehbar, am einfachsten funktioniert das wie hier über einen Aufhebungsvertrag.

Findest du dich darin denn wieder?
_________________
Schöne Grüße
Wolf
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