Im Unternehmen

  • So klappt die Gehaltsverhandlung im Jahresgespräch

    So klappt die Gehaltsverhandlung im Jahresgespräch

    Gehaltsverhandlungen finden nicht nur bei Neueinstellungen statt, sie sind auch Teil der Gehaltsentwicklung innerhalb des Unternehmens. So werden Anpassungen zum Beispiel bei Veränderungen im Verantwortungsbereich, oft im Rahmen der Beförderung eines Mitarbeiters, durchgeführt. Alle 1 bis 2 Jahre sollten Sie auf alle Fälle eine Anpassung des Gehalts bei Ihrem Vorgesetzten oder Chef ansprechen. (Beitrag lesen ...)

  • Vorbereitung auf das Jahresgespräch

    Vorbereitung auf das Jahresgespräch

    Das Jahresgespräch ist ein offener und vertrauensvoller Dialog, der einmal im Jahr zwischen Mitarbeiter und Vorgesetzten stattfindet. Oft wird das Jahresgespräch auch als Mitarbeitergespräch bezeichnet. Erfahren Sie in diesem Beitrag, wie Sie sich auf das Gespräch optimal vorbereiten. (Beitrag lesen ...)

  • Kita-Streik? Ihre Rechte und Pflichten als Arbeitnehmer

    Kita-Streik? Ihre Rechte und Pflichten als Arbeitnehmer

    Warnstreiks sind rechtmäßig, egal ob Bahn oder Kita. Aber was bedeutet ein Kita-Streik für Eltern, die aufgrund der Arbeit an die Betreuung angewiesen sind? Gibt es ein Anrecht auf Ersatzbetreuung? Eine Zusammenstellung der Rechten und Pflichten sowie Kita-Alternativen. (Beitrag lesen ...)

  • Ausstehender Arbeitslohn - Was tun?

    Ausstehender Arbeitslohn - Was tun?

    Grundsätzlich ist der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber vorleistungspflichtig, d.h. erst wenn er seine Arbeitsleistung erbracht hat, besteht auch ein Lohnanspruch. Aber wann wird der Arbeitslohn dann eigentlich gezahlt? Für gewöhnlich wird der Lohn am Monatsende oder im Laufe des Folgemonats fällig. Einzelheiten dazu sind meist im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag festgelegt. Für den Fall, dass […] (Beitrag lesen ...)

  • Urlaubsanspruch für Arbeitnehmer

    Urlaubsanspruch für Arbeitnehmer

    Arbeitnehmer (dazu gehören auch Auszubildende, Teilzeitbeschäftigte und Geschäftsführer) haben einen Anspruch auf bezahlte Freistellung von der beruflichen Tätigkeit zum Zweck der Erholung. Der Anspruch ist im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) gesetzlich geregelt und kann einzelvertraglich über den Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag nicht ausgeschlossen werden. (Beitrag lesen ...)