Arbeitszeugnis Bewertung

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Bewertung Arbeitszeugnis
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Ghj Theott
Gast




Arbeitszeugnis Bewertung
20.02.2023 20:47
Bitte um Beurteilung. Danke!

Herr X geboren am…. wohnhaft in … war von… bis.. in der Abteilung Controlling/Finanzen als Controller beschäftigt.

Die Tätigkeit von Herrn X umfasste im Wesentlichen folgende Aufgaben:

• A

• B

• C

• D

• E

Herr X identifizierte sich stets in vorbildlicher Weise mit dem Unternehmen sowie mit seinen Aufgaben und hatte eine ausgezeichnete Arbeitsmotivation. Er entwickelte sehr viel Eigeninitiative uns ein ausgeprägtes berufliches Engagement.

Dank seiner sehr schnellen Auffassungsgabe überblickte Herr X auch schwierige Situationen sofort und erkannte dabei das Wesentliche. Besonders hervorzuheben ist sein ausgeprägtes analytisches Denkvermögen, das Herr X auch in schwierigen Lagen zu einem eigenständigen, abgewogenen und zutreffenden Urteil befähigt.

Herr X wandte seine soliden Fachkenntnisse laufend mit großem Erfolg in seinem Arbeitsgebiet an.

Herr X arbeitete jederzeit sehr umsichtig, gewissenhaft und genau. Durch seine zielorientierte und eigenverantwortliche Arbeit erzielte er stets gute Ergebnisse. Seine Arbeit und Projekte waren gekennzeichnet von sorgfältiger Planung, sinnvollen Prozessschritten und konsequenter Umsetzung. Wir waren mit seinen Leistungen stets voll zufrieden.

Aufgrund seiner kooperativen Haltung war er bei Vorgesetzten und Kollegen anerkannt und beliebt.

Herr X scheidet am …… in beidseitigem Einverständnis aus der XY AG aus
Leopold Ahrenst
Gast




Bewertung Arbeitszeugnis
19.03.2023 11:55

Zitat:

Herr X geboren am…. wohnhaft in … war von… bis.. in der Abteilung Controlling/Finanzen als Controller beschäftigt.


Besser finde ich, er war tätig. "Beschäftigt" ist sehr passiv zu verstehen und kann damit negativ vom Leser ausgelegt werden.

Zitat:

erzielte er stets gute Ergebnisse


Insgesamt also eine gute Bewertung.

Zitat:

Aufgrund seiner kooperativen Haltung war er bei Vorgesetzten und Kollegen anerkannt und beliebt.


Was ist denn mit "kooperativer Haltung" gemeint? Schöner fände ich aufgrund der Fachkenntnisse und Kompetenzen. Kooperativ sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein.

Zitat:

Herr X scheidet am …… in beidseitigem Einverständnis aus der XY AG aus


Oh oh oh, hier gab es wohl ernste Probleme. Können Sie nicht vereinbaren, dass die Kündigung von Ihnen ausging? Im beidseitigem Einverständnis wird bestimmt negativ interpretiert.

Schauen Sie dazu mal in den Beitrag "Kündigung Arbeitszeugnis" unter Punkt 4.
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