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pulsar
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Anmeldungsdatum: 29.07.2013
Beiträge: 4
Hallo Leute,
mein Arbeitgeber hat Insolvenz angemeldet...heute habe ich vom Insolvenzverwalter erfahren, dass meine Arbeitsdienste bis zum 31.08 gebraucht werden...nun möchte ich mich ja weiter bewerben...
Ich habe etwas Schwierigkeiten mit der Formulierung.
"Für diese Aufgaben sehe ich ein jährliches Bruttogehalt von xxx Euro als realistisch an. Ein möglicher Arbeitsbeginn wäre der 02.09.2013, wobei auch ein früherer Termin denkbar ist , weil mein Arbeitgeber Insolvenz angemeldet hat. Zuvor freue ich mich auf Ihre Einladung zu einem Interview, bei dem Sie sich auch von meinem sicheren Auftreten und Kommunikationsstil überzeugen können.
Mit freundlichen Grüßen"
Soll ich überhaupt im Schreiben die Insolvenz nennen? Für eure Hilfe wäre ich euch sehr dankbar.
Gruß
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Hallo pulsar,
die Insolvenz des Arbeitgebers würde ich nicht erwähnen. Das geht den Personaler nichts an. Das Wort Interview ist auch nicht passend. Den Abschnitt würde ich so schreiben:
Zitat: Für diese Aufgaben sehe ich ein jährliches Bruttogehalt von xxx Euro als realistisch an. Ein möglicher Arbeitsbeginn wäre der 02.09.2013, wobei auch ein früherer Termin denkbar ist, weil mein Arbeitgeber mit einer Freistellung bestimmt einverstanden wäre. Jetzt freue ich mich auf Ihre Einladung zu einem Vorstellungsgespräch, mit der Gewissheit, Sie mit meinem sicheren Auftreten und Kommunikationsstil zu überzeugen.
Benötigst Du denn ein "sicheres Auftreten" und einen ansprechenden "Kommunikationsstil" für Deine Arbeit? Wenn nicht, würde ich das weglassen!
Gute Nacht
Sirius
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PS:
Zitat: Für diese Aufgaben sehe ich ein jährliches Bruttogehalt von xxx Euro als realistisch an. Ein möglicher Arbeitsbeginn wäre der 02.09.2013, wobei auch ein früherer Termin denkbar ist, weil mein Arbeitgeber mit einer vorzeitigen Freistellung bestimmt einverstanden wäre. Jetzt freue ich mich auf Ihre Einladung zu einem Vorstellungsgespräch, mit der Gewissheit, Sie mit meinem sicheren Auftreten und Kommunikationsstil zu überzeugen.
Klingt so irgendwie besser.
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pulsar
PostRank 1

Anmeldungsdatum: 29.07.2013
Beiträge: 4
vielen vielen Dank für die schnellen Antworten....
Vergessen zu erwähnen...Der IV hat mir auch gesagt, wenn ich einen Job finde, dass ein Aufhebungsvertrag vereinbart werden kann.
Das Wort Freistellung hört sich für mich so an, ob ich krach mit meinem AG habe und die mich nicht mehr wollen.
Was haltet ihr hiervon?
Für diese Aufgaben sehe ich ein jährliches Bruttogehalt von xxx Euro als realistisch an. Ein möglicher Arbeitsbeginn wäre der 02.09.2013, wobei auch ein früherer Termin denkbar ist.
Oder? Ein möglicher Arbeitsbeginn wäre der 02.09.2013, wobei auch ein kurzfristiger Einstieg möglich ist.
Oder nur? Ein kurzfristiger Einstieg ist mir möglich.
Danke für eure Mühe.
Gruß
Pulsar
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Hallo pulsar,
nach der Duden-Definition ist das Wort "Freistellung" zwar richtig, aber genauso unpassend wie "Interview". Sorry - mein Rat war scheiße.
Deinen Vorschlag finde ich besser. Das Wort "möglich" würde ich gegen das Wort "machbar" tauschen.
Zitat: Ein möglicher Arbeitsbeginn wäre der 02.09.2013, wobei auch ein kurzfristiger Einstieg machbar ist.
Mit lieben Grüßen
Sirius
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pulsar
PostRank 1

Anmeldungsdatum: 29.07.2013
Beiträge: 4
Danke Sirius...was hast du für eine Meinung bezüglich "wobei auch ein kurzfristiger Einstieg machbar ist." Ich hab immer das Gefühl, dass man denkt der hat seine Probleme mit dem AG...und wie soll ich z.B. reagieren, wenn ich diesbezüglich gefragt werde. Soll ich dann erwähnen, dass die Firma Insolvenz angemeldet hat oder das ich bei der Firma keine beruflichen Perspektive habe?
Danke im Voraus.
Gruß
Pulsar
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Hallo pulsar,
Zitat: ... wobei auch ein kurzfristiger Einstieg machbar ist.
Aus diesem Teilsatz geht in keinster Weise hervor, dass Du mit Deinem Arbeitgeber Ärger hast und deshalb würde ich persönlich auch nicht davon ausgehen. Der Personaler wird das genauso sehen.
Meine Firma hat mich auch (und dreißig Kolleg(inn)en aus Spargründen - ohne vorausgegangenen Ärger) entlassen und mich sofort freigestellt. Das heißt, dass mein Lohn weiterlief, ohne in der Firma gearbeitet zu haben. Durch mein gutes Zeugnis konnte ich bei meinen folgenden Bewerbungen beweisen, dass ich nicht im Bösen ausgeschieden bin und wurde deshalb u. a. zu Vorstellungsgesprächen eingeladen.
Deshalb lass Dir so früh wie möglich ein Zeugnis ausstellen, um beweisen zu können, dass kein Ärger der Auslöser Deiner Kündigung war.
Im Vorstellungsgespräch musst Du zwangsläufig die Insolvenz Deines Ex-Arbeitgebers erwähnen, die sich im Gewerbe wahrscheinlich sowieso schon rumgesprochen hat, damit die Schuldlosigkeit Deines Ausscheidens klar ersichtlich wird.
Mit lieben Grüßen
Sirius
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pulsar
PostRank 1

Anmeldungsdatum: 29.07.2013
Beiträge: 4
Sirius hat Folgendes geschrieben:
Hallo pulsar,
Zitat: ... wobei auch ein kurzfristiger Einstieg machbar ist.
Aus diesem Teilsatz geht in keinster Weise hervor, dass Du mit Deinem Arbeitgeber Ärger hast und deshalb würde ich persönlich auch nicht davon ausgehen. Der Personaler wird das genauso sehen.
Meine Firma hat mich auch (und dreißig Kolleg(inn)en aus Spargründen - ohne vorausgegangenen Ärger) entlassen und mich sofort freigestellt. Das heißt, dass mein Lohn weiterlief, ohne in der Firma gearbeitet zu haben. Durch mein gutes Zeugnis konnte ich bei meinen folgenden Bewerbungen beweisen, dass ich nicht im Bösen ausgeschieden bin und wurde deshalb u. a. zu Vorstellungsgesprächen eingeladen.
Deshalb lass Dir so früh wie möglich ein Zeugnis ausstellen, um beweisen zu können, dass kein Ärger der Auslöser Deiner Kündigung war.
Im Vorstellungsgespräch musst Du zwangsläufig die Insolvenz Deines Ex-Arbeitgebers erwähnen, die sich im Gewerbe wahrscheinlich sowieso schon rumgesprochen hat, damit die Schuldlosigkeit Deines Ausscheidens klar ersichtlich wird.
Mit lieben Grüßen
Sirius
Vielen Dank für deine Tipps...ne andere Frage...das Zeugnis wird wohl der Insolvenzverwalter schreiben, indem er den AG fragt was ich so geleistet habe.
Welcher Beschäftigungszeitpunkt wird ins Zeugnis reingeschrieben? Ich habe am 01.07.2012 angefangen...Wird als Beschäftigungsende, der 31.08.2013 genommen?
Gruß
Pulsar
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Zitat: mein Arbeitgeber hat Insolvenz angemeldet...heute habe ich vom Insolvenzverwalter erfahren, dass meine Arbeitsdienste bis zum 31.08 gebraucht werden...nun möchte ich mich ja weiter bewerben...
Deine Beschäftigungszeit, die im Zeugnis stehen muss, ist demzufolge vom 01.07.2012 bis 31.08. 2013.
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Hallo Sirius,
eine Frage hab ich da noch...Wenn in der Stellenausschreibung steht "wir suchen ab dem 01.11 eine..."
Wir könnte man das formulieren? Einfach "Ein möglicher Arbeitsbeginn wäre der 01.11.2013."
Danke für deine Mühe.
Gruß
Pulsar
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