Gast
fadenscheinige Absage
11.03.2017 23:46
11.03.2017 23:46
Ich hatte vorige Woche ein Vorstellungsgespräch für eine Stelle als Assistant Front Office Manager und erhielt heute die Absage, in der mir eine gegenüber anderen Bewerbern zu geringe Berufserfahrung im Front Office-Bereich unterstellt wird.
Ich bin Hotelfachmann und hab nach der Ausbildung vier Jahre im Empfang eines größeren Hotel gearbeitet, war dann mehrere Jahre als Animateur, dann als Geschäftsführer des elterlichen Hotels und zuletzt noch selbständig als dessen Inhaber tätig. Im Zusammenhang mit den letztgenannten Tätigkeiten habe ich mir autodidaktisch weitreichende betriebswirtschaftliche Kenntnisse angeeignet und das kleine Familienhotel schließlich wegen fehlender Erweiterungsmöglichkeiten aufgegeben und verkauft.
Ich vermute aber eher, dass die Absage eine andere Ursache hat. Während des Vorstellungsgesprächs warf mir der Personalleiter plötzlich vor, in meinen Bewerbungsunterlagen, gesundheitliche Einschränkungen nicht wahrheitsgemäß angegeben zu haben. Jedoch habe ich dergleichen nicht, ich bin sportlich aktiv und aktiver Triathlet. Ich hab ihm gekontert, dass meine einzige gesundheitliche Einschränkung eine leichte Sehschwäche ist, der mit der auf dem Bewerbungsfoto deutlich erkennbaren Brille abgeholfen wird. Dann wurde er konkret und fragte: "Und was ist mit Ihrer rechten Hand ?" Diese Hand hab ich mir als Kind mit heißem Öl verbrüht; sie ist deutlich sichtbar vernarbt und mir fehlen einige Fingernägel. Aber da ist nichts was mich einschränkt, ich kann damit auch wieder voll zugreifen. Ich hab dem Herrn erwidert, dass ich auf der Hand lediglich eine alte Narbe ohne jegliche gesundheitliche Einschränkungen habe, die ich genauso wie die Narbe von einer Meniskus-OP am linken Knie ganz sicher als nicht relevant für die Angabe bei einer Bewerbung halte. Nachdem dem Personalleiter die Mundwinkel nach unten entgleist waren, beendete eine andere Teilnehmerin dieses Thema und wechselte zu einer anderen Fragestellung.
Insgesamt verlief das Gespräch dann noch recht positiv, meine Vorstellungen zu Veränderungen im Front Office-Bereich fanden bei den Teilnehmern einen gute Resonanz. Da die Absage vom Personalleiter unterzeichnet ist, vermute ich deren Ursache darin, dass seine falschen Unterstellungen deutlich zurückgewiesen habe.
Ich werde nun herausfinden, wer die Stelle bekommen hat und welche Berufserfahrungen den- oder diejenige mir gegenüber herausstellt, um ggf. zu klagen. Die Stelle reizt mich bei einem solchen A**** von Personalleiter längst nicht mehr, es laufen noch andere Bewerbungen.
Nun meine dumme Frage: Wo sind die Rechte eines künftigen Arbeitgebers auf Information über Erkrankungen von Stellenbewerbern festgelegt ? Nach meiner Ansicht braucht er nur das zu erfahren, was sich aktuell auf die Arbeitsfähigkeit auswirkt. Also nicht eine Verbrühung als Kind, eine Meniskus-OP vor acht Jahren oder ein Zahnersatz vor vier Jahren.
Ich bin Hotelfachmann und hab nach der Ausbildung vier Jahre im Empfang eines größeren Hotel gearbeitet, war dann mehrere Jahre als Animateur, dann als Geschäftsführer des elterlichen Hotels und zuletzt noch selbständig als dessen Inhaber tätig. Im Zusammenhang mit den letztgenannten Tätigkeiten habe ich mir autodidaktisch weitreichende betriebswirtschaftliche Kenntnisse angeeignet und das kleine Familienhotel schließlich wegen fehlender Erweiterungsmöglichkeiten aufgegeben und verkauft.
Ich vermute aber eher, dass die Absage eine andere Ursache hat. Während des Vorstellungsgesprächs warf mir der Personalleiter plötzlich vor, in meinen Bewerbungsunterlagen, gesundheitliche Einschränkungen nicht wahrheitsgemäß angegeben zu haben. Jedoch habe ich dergleichen nicht, ich bin sportlich aktiv und aktiver Triathlet. Ich hab ihm gekontert, dass meine einzige gesundheitliche Einschränkung eine leichte Sehschwäche ist, der mit der auf dem Bewerbungsfoto deutlich erkennbaren Brille abgeholfen wird. Dann wurde er konkret und fragte: "Und was ist mit Ihrer rechten Hand ?" Diese Hand hab ich mir als Kind mit heißem Öl verbrüht; sie ist deutlich sichtbar vernarbt und mir fehlen einige Fingernägel. Aber da ist nichts was mich einschränkt, ich kann damit auch wieder voll zugreifen. Ich hab dem Herrn erwidert, dass ich auf der Hand lediglich eine alte Narbe ohne jegliche gesundheitliche Einschränkungen habe, die ich genauso wie die Narbe von einer Meniskus-OP am linken Knie ganz sicher als nicht relevant für die Angabe bei einer Bewerbung halte. Nachdem dem Personalleiter die Mundwinkel nach unten entgleist waren, beendete eine andere Teilnehmerin dieses Thema und wechselte zu einer anderen Fragestellung.
Insgesamt verlief das Gespräch dann noch recht positiv, meine Vorstellungen zu Veränderungen im Front Office-Bereich fanden bei den Teilnehmern einen gute Resonanz. Da die Absage vom Personalleiter unterzeichnet ist, vermute ich deren Ursache darin, dass seine falschen Unterstellungen deutlich zurückgewiesen habe.
Ich werde nun herausfinden, wer die Stelle bekommen hat und welche Berufserfahrungen den- oder diejenige mir gegenüber herausstellt, um ggf. zu klagen. Die Stelle reizt mich bei einem solchen A**** von Personalleiter längst nicht mehr, es laufen noch andere Bewerbungen.
Nun meine dumme Frage: Wo sind die Rechte eines künftigen Arbeitgebers auf Information über Erkrankungen von Stellenbewerbern festgelegt ? Nach meiner Ansicht braucht er nur das zu erfahren, was sich aktuell auf die Arbeitsfähigkeit auswirkt. Also nicht eine Verbrühung als Kind, eine Meniskus-OP vor acht Jahren oder ein Zahnersatz vor vier Jahren.